Wenn der Geist fehlt: Pneumopathologie

Kann ein fehlender religiöser Bezug krank machen?

Dem Zusammenhang zwischen Geistvergessenheit und Krankheit ging der Philosoph Eric Voegelin nach und prägte im Rückgriff auf Friedrich W. J. Schelling den Begriff Pneumopathologie. Pneuma ist der Geist. Voegelin sah wie Viktor Frankl ein Defizit bei Menschen, die sich den Zugang zum göttlichen Grund versperrten. Er sah ihre Abgeschlossenheit, ihren Narzissmus, ihre Getriebenheit von der Angst, die ihre Offenheit für den Geist vermissen lassen. Die Anfälligkeit für Verschwörungstheorien kann hier verortet werden.

Eine guten Überblick zu diesem Thema habe ich bei Gilbert Weiss in seiner Schrift Libido Dominandi – Dominatio Libidinis, Zur Pneumopathologie der „Marktgesellschaft“ Nr. 38 der Publikationen der Eric-Voegelin-Gesellschaft gefunden.

Als ich das Buch von Michael Böhnke über Gottes Geist aufschlug, war ich überrascht, dass er sein Vorwort mit diesem Satz begann: „Gottesferne und Geistvergessenheit prägen das Verständnis des menschlichen Handelns in Moderne und Postmoderne“. Auch er erinnert an Schelling, aber nicht an dessen Begriff Pneumapathologie, sondern an den Satz „Kein Wille offenbart sich anders als durch die That“. Er bezieht diesen Satz auf die Offenbarung des Heiligen Geistes: „Auch jener offenbart sich nicht anders als durch die Tat, genauer durch die Taten der Menschen.“
Ich wurde dieser Tage über Twitter auf Michael Böhnke aufmerksam, der das Buch Gottes Geist im Handeln der Menschen, eine praktische Pneumatologie im Jahre 2016 veröffentlichte.
Er sieht nicht nur ein Fehlen des Gottesbezugs in der Moderne und Postmoderne, sondern er sieht auch ein Fehlen des Geistes in der Kirche. Er erinnert an Karl Rahner und an Papst Johannes Paul II, die beide auf die Geistvergessenheit hinwiesen. Die Heiligen-Geist-Erfahrungen der Pfingstkirchen, die einen großen Zulauf haben, ist innerlich geprägt. Böhnke bringt neben der Innerlichkeit die äußere Seite, das Handeln der Menschen in seine Überlegungen ein. Ich kann sagen: Der Heilige Geist erfüllt mich und prägt die Ausrichtung meines Handelns auf das Gute, auf ihn hin.

Auch der Künstler Benedikt Hipp bezieht sich auf den Philosophen Eric Voegelin. Er lässt die Einzelelemente seiner Skulpturen in ihrer Singularität bestehen. „Anschaulich wird das etwa in den durch ein Gestänge verbundenen Objekten der Installation Entorganisierter Tresterraum (pneumopathologic studies), 2015.“ schreibt Dr. Jörg Scheller in Pneumopathologie und Dividualität, 2015.

Christliche Gemeinden können wachsen

Quelle: Natürliche Gemeindeentwicklung NGE

Acht Handlungsfelder

In diesen Bereichen haben wachsende Gemeinden – unabhängig von ihrer Kultur, Theologie und Größe – eine nachweisbar höhere Qualität, als stagnierende oder schrumpfende. Sie beschreiben also die Bereiche, in denen inhaltliches Arbeiten besonders wirkungsvoll ist: Bevollmächtigend Leiten, gabenorientierte Mitarbeit, leidenschaftliche Spiritualität, zweckmässige Strukturen, inspirierender Gottesdienst, ganzheitliche Kleingruppen, bedürfnisorientiert Evangelisieren, liebevolle Beziehungen.

Bevollmächtigend Leiten

Es ist kein Druckfehler, dass es nicht „vollmächtige Leitung“ sondern bevollmächtigende Leitung heißt. So klein der Unterschied der beiden Adjektive ist, so groß ist der Unterschied in der gelebten Praxis. „Vollmächtige Leitung“ – das bedeutet ganz oft: Es gibt einen Leiter mit einer großen Vision. Und dieser Leiter braucht nun Mitarbeiter als Helfer, damit seine Vision praktisch umgesetzt werden kann. Viele weltbekannte Unternehmen sind so entstanden und manche glauben, dass sich dieses Prinzip auch auf die Gemeinde übertragen lässt.

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Medizinisch assistierter Freitod

Einleitung

Die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH), das Verbot der Beihilfe zum assistierten Freitodes aufzuheben, hat viele Christen, und nicht nur Katholiken, mit Befremden, teilweise sogar mit Entsetzen getroffen. Von einem Dammbruch zu sprechen ist unverantwortlich, wie ich zeigen werde. Wer schon vorher in aufgeklärte, vor allem auch akademische und intellektuelle Kreise hineingehört hat, konnte diese Entscheidung erwarten. Das Verbot der Beihilfe und die dem zugrunde liegende Ächtung des Freitodes berief sich nämlich auf historisch gewachsene kirchliche Vorstellungen vom Verhältnis von Gott zu seiner Schöpfung, die früheren Zeiten entstammten und so heute nicht mehr gelten. An ihre Stelle traten die Menschenrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention Teil unserer Verfassung geworden sind, und damit war der Fall des Verbotes absehbar. Viele Menschenrechte berufen sich nämlich ganz wesentlich auf das Recht der freien Selbstbestimmung jedes Menschen (Autonomie), insoweit dieses nicht aus dem Schutz der Menschenrechte anderer Menschen eingeschränkt werden muss.

Die Entscheidung des VfGH war eine Grundsatzentscheidung und bedarf noch einer Ergänzung der bestehenden Gesetze und einer Abstimmung mit diesen, bevor sie rechtswirksam wird.

Unter medizinisch assistiertem Freitod versteht man die Bereitstellung einer tödlich wirkenden Substanz durch einen Arzt, um einem sterbewilligen Menschen den Freitod zu ermöglichen. Ich behandle hier ausschließlich diese Form eines assistierten Freitodes und verwende deshalb das Wort medizinisch nicht mehr. Im Folgenden stelle ich nun einige Überlegungen zu einer sittlichen Selbstverpflichtung und damit zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein derartiger Freitod ethisch und christlich verantwortet werden könnte, an.

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