Die Kirche in der Krise

Paul Michael Zulehner schreibt auf seinem Blog Klärendes zum Konflikt zwischen der deutschen katholischen Kirche und dem Vatikan. Mir zeigt es, dass Demokratie und Gewaltenteilung in der Kirche immer notwendiger werden.

„Die Deutschen Bischöfe treffen sich gerade in Dresden, um die letzte Sitzung des Synodalen Weges vorzubereiten. Zur Eröffnung sprach der Nuntius Erzbischof Nikola Eterović „Grußworte“. Dabei ging er auf zwei Themen ein, die auf der Tagesordnung stehen. Offensichtlich wollte er daran erinnern, welchen Spielraum die kommende Synodalversammlung haben werde. Die ausgewählten Themen waren die Frauenordination und die Dauersynodalisierung für die Kirche in Deutschland.

Frauenordination

Zur Frauenordination zitiert der Nuntius ausführlich ein Interview, das Papst Franziskus am 28. November 2022 dem American Magazine gegeben hatte: Der Papst versucht darin mit der Unterscheidung von zwei Dimensionen oder Prinzipien zu legitimieren, weshalb der Ort der Frau in der Kirche nicht im Amt sein könne. Denn „die Dimension des geweihten Amtes, so können wir sagen, ist die der petrinischen Kirche. Aber noch wichtiger ist ein anderes Prinzip, wovon nicht gesprochen wird, und dies ist das marianische Prinzip, das Prinzip des Weiblichen in der Kirche, der Frau in der Kirche, in dem sich die Kirche widerspiegelt, weil sie Frau und Braut ist.“ Dann fügt der Papst noch ein drittes Prinzip, nämlich das administrative, hinzu: „Und dann gibt es noch einen dritten Aspekt: den der Administration …, die keine theologische Sache ist, sondern die Sache einer normalen Verwaltung. Und in diesem Bereich glaube ich, dass wir den Frauen mehr Raum geben müssen.“ Nun zweifelt ja niemand daran, dass Frauen auch „administrative Dienste“ in der Kirche übernehmen können und sollen. Spannend ist hingegen, dass offensichtlich das „Petrinische“ den allein ordinierbaren Männern und das „Marianische“ den getauften Frauen zugewiesen wird. Geht das ekklesiologisch so einfach?“

Quelle und weiterlesen: https://zulehner.wordpress.com/2023/02/28/diskussionsbedarf-mehr-denn-je/

Die großen Probleme der katholischen Kirche

Prag, 6.2.2023. Bischof Dr. Georg Bätzing (Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz) und Dr. Irme Stetter-Karp (Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken) sprachen die großen Schwierigkeiten der Katholischen Kirche offen an. Es gibt gemeinsame Erfahrungen, aber noch keine gemeinsamen Antworten – im Urteilen und Handeln.
https://videopress.com/v/2gsJqTNd

Bischof Georg Bätzing: „‚Gott hat uns nicht den Geist der Verzagtheit gegeben, den Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit‚ schreibt der Apostel Paulus an seinen Schüler Timotheus (2 Tim 1,7). Tatsächlich, diesen Geist braucht unsere Kirche. Wir wollen hier in Prag von unseren Glaubensgeschwistern lernen, wir wollen auch unsere Erfahrungen in den weltweiten Prozess einbringen.

Wir haben 2019 einen synodalen Prozess begonnen, weil uns eine wissenschaftliche Untersuchung zu Missbrauch in unserer Kirche gezeigt hat, es gibt schwere individuelle Schuld, viel zu viele Kleriker haben ihre Macht missbraucht und Verantwortliche, nicht zuletzt Bischöfe, haben die Untaten vertuscht. Es gibt aber auch systemische Ursachen des Machtmissbrauchs. Wir können sie nicht leugnen. Wir sind entschlossen, Konsequenzen zu ziehen, spirituelle und strukturelle.

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Homosexuelle Priester

Der Text des Synodalforums II „Priesterliche Existenz heute“ wurde auf der Vierten Synodalversammlung (8.-10.9.2022)„Enttabuisierung und Normalisierung – Voten zur Situation nicht-heterosexueller Priester“ mit großer Mehrheit abgestimmt.

Quelle 1: https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/SV_IV_-Synodalforum_IIHandlungstext.EnttabuisierungUndNormalisierung-_Lesung1.pdf
Quelle 2: https://www.synodalerweg.de

Einführung

Nicht erst seit der Initiative #OutInChurch ist bekannt, dass ein nicht unerheblicher Teil1 der katholischen Priester homosexuell, bisexuell oder in anderer Weise nicht heterosexuell orien- tiert ist.2 Was Jahrzehnte und Jahrhunderte lang tabuisiert und geleugnet wurde, ist heute an einigen Orten bekannt und akzeptiert. In Teilen der Kirche (Verbände, Orden, Ortskirchen…) hat sich eine Kultur der Akzeptanz und Wertschätzung gegenüber nicht-heterosexuellen Pries- tern etabliert. Gleichwohl lebt ein Großteil der nicht-heterosexuellen Priester noch immer in Schattenexistenzen, in welche sie durch die geltenden kirchenrechtlichen Bestimmungen und eine diskriminierende kirchliche Praxis gezwungen werden. Der Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis (2016) zufolge könne die Kirche „jene nicht für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zulassen, die Homosexualität praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine sogenannte ‚homosexuelle Kultur‘ unterstützen“ (Nr. 199).3 Dem theoretischen Ausschluss nicht-heterosexueller Männer von den Weihen steht das Faktum ihrer Existenz

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Oh Gott, meine Verwirrung am Anfang der Messe

Wenn ich am Sonntag in meiner Gemeinde die Messe besuche, dann gibt es gleich zu Beginn eine Verwirrung. Ich bin verwirrt, weil ich mit allen anderen zum Priester sage: „Und mit deinem Geiste.“ Da denke ich mir, dass ich mich mit dem Geist des Priesters irgendwie verbinde. Erst gestern bemerkte ich, dass das eher eine private Erklärung ist, die mit der kirchlichen Tradition im Widerspruch steht.

Ich sage das „Und mit deinem Geiste“ wie alle anderen als Antwort auf den Satz: „Der Herr sei mit euch.“ Auch da ist mir nicht ganz klar, wer der Herr ist. Meine Professoren des Neuen Testaments haben mir gelehrt, dass „der Herr“ immer Christus ist. Aber seit der neuen Bibelübersetzung 2016 haben die Professoren des Alten Testaments den Namen „Jahwe“ mit „Herr“ übersetzt. Das haben sie getan, um der Bitte des jüdischen Oberrabbiners von Rom zu entsprechen. Juden und Jüdinnen sprechen den Namen „Jahwe“ nicht aus, um nicht unbewusst den Namen zu entehren. So weiß ich bis jetzt nicht, welcher Herr gemeint ist, wenn der Priester „Der Herr sei mit euch“ sagt. Jesus oder Jahwe. OK, ein großer Unterschied ist ohnehin nicht, ist doch in unserem Glauben Jesus ganz Gott und ganz Mensch. Aber welcher Geist ist damit gemeint, wenn ich antworte „Und mit deinem Geiste.“?

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Heiliger Geist, wo ist der Kinderschutz?

Im Gesetzbuch der katholischen Kirche[1], dem Codex kirchlichen Rechts (CIC) von 1983 gibt es keine Gesetze, die die Rechte der Kinder explizit schützen. Wenn die Kirche vom Heiligen Geist geführt wird, hat die Kirche Gesetze zum Schutz der Kinder zu beschließen, wenn sie glaubwürdig die Praxis Jesu leben will.

Die Prälaten, Bischöfe, Kardinäle und Päpste in Rom haben lange die Probleme (seit den 50er Jahren) nicht lösen wollen. Die Verbrecher wie Lawrence Murphy, Stephen Kiesle, Marcial Maciel konnten unzählige Kinder und Jugendliche missbrauchen. Erst der Druck der Öffentlichkeit bewirkte 2001 eine kleine Änderung. Papst Johannes Paul II unterzeichnete das Schreiben Sacramentorum Sanctitatis Tutela, das nicht zum Schutz der Kinder, sondern zum Schutz der Sakramente (!) verfasst wurde. Verbessert wurde dieses Papier von Benedikt XVI dann im Jahr 2010. Die Umsetzung war oft sehr lax und den Bischöfen vor Ort überlassen.

Im Codex Kirchlichen Rechts kommt ein indirekter Schutz der Kinder im Strafrechtskanon 1395, Paragraf 2 vor, wo Sexualdelikte von Klerikern an Minderjährigen unter Strafe gestellt werden.

Es gibt in diesem Umfeld drei Paragraphen, die nur Kleriker betreffen:

  1. Im Canon. 1395 — § 1 werden Kleriker bestraft, die „in einer … äußeren Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs“ verharren. (Eheähnliche Beziehungen werden mit Canon1394 bestraft.[2]
  2. Im Canon 1395 — § 2 werden Kleriker bestraft, die „gegen das sechste Gebot des Dekalogs“ sich verfehlt haben, indem sie „die Straftat mit Gewalt, durch Drohungen, öffentlich oder an einem Minderjährigen unter sechzehn (später: achtzehn) Jahren begangen“ haben.[3]
  3. Im Canon 1387 werden Priester bestraft, die bei der Spendung des Bußsakramentes oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte einen Pönitenten zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs zu verführen versucht haben.[4]

Verjährungsfrist stieg von 10 auf 20 Jahre

Unter dem Druck der Öffentlichkeit mussten Papst Johannes Paul II und Benedikt XVI handeln.  
Wichtigste Neuerung des Erlasses Ad exsequendam ecclesiasticam legem[5] von 2010 war die Anweisung, bei glaubhaften Vorwürfen die weitere Klärung von Fällen sexuellen Missbrauchs an die Glaubenskongregation nach Rom zu überweisen. Damit sollte eine mögliche Vertuschung vor Ort verhindert werden.

  • Zudem wurde die frühere Altersgrenze für Minderjährigkeit von 16 auf 18 Jahre angehoben;
  • die Verjährungsfrist stieg von 10 auf 20 Jahre, gerechnet ab dem 18. Geburtstag des Opfers.
  • In schweren Fällen kann die Verjährung aufgehoben werden. [6]
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Lieber Papst! Im Namen des Heiligen Geistes: Schluss mit dem Pflichtzölibat

Lieber Papst Franziskus!

Ich fordere Sie im Namen des Heiligen Geistes auf, den Pflichtzölibat aufzuheben und den Canon 277 – § 1 des Kirchenrechts zu streichen.

Er hat viele Menschen ins Unglück gestürzt, unermessliches Leid erzeugt, die Rechte der Gläubigen Sakramente zu feiern beschnitten und den Heiligen Geist zensuriert und unterdrückt.

Dieser Canon muss fallen:

Can. 277 — § 1. Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können.
Dazu muss der Can. 247 — § 1. umgeschrieben werden. (Auf die Einhaltung des zölibatären Standes sind sie durch eine entsprechende Erziehung vorzubereiten; sie haben zu lernen, ihn als eine besondere Gabe Gottes in Ehren zu halten.)

Mit brüderlichen Grüßen
Hannes Daxbacher

Codex Iuris Canonici 1983
Bischof: Zölibat auf freiwilliger Basis
Theologe Tück: Papst wird kaum umhin können, den Zölibat zu lockern
Overbeck zur Zölibatspflicht: „Die alte Zeit ist wirklich vorbei“
Amazonien auch bei uns!

Sexueller Missbrauch: 915 Seiten und so viele Fragen – Kölner Gutachten

Eine Studie versucht, die Vertuschung skandalöser Verbrechen aufzuarbeiten. Dann setzt der Kardinal von Köln zwei seiner wichtigsten Mitarbeiter vor die Tür. Ein Anfang?

Björn Gercke hat seine Ausführungen zur Vertuschung von Missbrauch im Erzbistum Köln kaum begonnen, da lässt seine Wortwahl aufhorchen. Von „Gift-Akten“ spricht der Jurist. Er meint damit Personalakten von Priestern, die den betroffenen Geistlichen oder der Kirche lästig oder gefährlich sein könnten – weil in ihnen Missbrauch und Vertuschung belegt sind. „Gift-Akten“, das ist Kirchendeutsch.

Und Gercke, der als unabhängiger Gutachter mit Mitarbeitern seiner Kanzlei über Monate viele tausend Seiten Papier durchgearbeitet und Beschuldigte befragt hat, legt nach. Kardinal Joachim Meisner, von 1989 bis 2014 Erzbischof des größten und wichtigsten deutschen Bistums, hatte einen eigenen Ordner mit dem Titel „Brüder im Nebel“. Das war die Sprache des Kirchenmannes für Priester-Täter. Es geht um Missbrauch, um sexuelle Gewalt gegen Kinder.

Der Heilige Geist bei Bischöfen und Priestern

Wenn sich jemand in der katholischen Kirche zum Priester weihen lässt, dann ist das zentrale Weihegebet ein Gebet zum Heiligen Geist. Das habe ich nicht gewusst.

Es ist „das Gebet der Kirche, welches der Bischof im Namen aller spricht“[1].
Papst Pius XII hat das in der Apostolischen Konstitution Sacramentum Ordinis bestimmt.[2]

Die heutige Form mit der Herabrufung des Heiligen Geistes wurde von der Kongregation für den Gottesdienst und das Sakramentenrecht 1989 bestimmt.“[3]

Bei der Diakonatsweihe lautet das Gebet: „Sende auf sie herab, o Herr, den Heiligen Geist. Seine siebenfältige Gnade möge sie stärken, ihren Dienst getreu zu erfüllen.“

Bei der Priesterweihe lautet das Gebet: „Allmächtiger Vater, wir bitten dich, gib diesen deinen Dienern die Würde des Priestertums. Erneuere in ihnen den Geist der Heiligkeit. Das Amt, das sie aus deiner Hand, o Gott, empfangen, die Teilhabe am Priesterdienst, sei ihr Anteil für immer. So sei ihr Leben für alle Vorbild und Richtschnur.“

Bei der Bischofsweihe lautet das Gebet: „Gieße jetzt aus über deinen Diener, den du erwählt hast, die Kraft, die von dir ausgeht, den Geist der Leitung. Ihn hast du deinem geliebten Sohn Jesus Christus gegeben, und er hat ihn den Aposteln verliehen. Sie haben die Kirche an den einzelnen Orten gegründet als dein Heiligtum, zur Ehre und zum unaufhörlichen Lob deines Namens.“

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Christliche Gedächtnisfeiern

Die Feier der Eucharistie, in der wir „danksagen“, ist, wie das II. Vatikanum in LG (Lumen Gentium) 11 feststellt, Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens. In der Messfeier (auch Eucharistiefeier genannt) danken wir Gott dafür, dass er alles gut geschaffen hat und alles gut im Dasein hält, dass er sich immer wieder als Retter gezeigt hat und Quelle des Lebens ist. Vor allem feiern wir Gott für sein Wirken in Jesus. Schon im 1. Korintherbrief von Paulus, entstanden um 55, also 25 Jahre nach dem Tod Jesu, finden wir die Worte, wie sie im Gemeindegottesdienst damals verwendet wurden: „Das ist mein Leib für euch. Tut dies zu meinem Gedächtnis! … Dieser Kelch ist der Neue Bund in meinem Blut. Tut dies, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis!“ Worte, die Jesus so oder ähnlich beim letzten Abendmahl gesprochen hat und bei Paulus ihren frühesten schriftlichen Niederschlag fanden. Sie werden Einsetzungsworte genannt.

Der Nachfolger dieser urchristlichen Mahlfeiern ist die heutige Messfeier, die in vielerlei Hinsicht nicht mehr wiedergibt, was damals getan wurde. Deshalb gab und gibt es Versuche, die Messfeier in Form und Inhalt zu erneuern. Zwei dieser Stoßrichtungen sollen hier erwähnt werden:

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Papst Franziskus entlässt Ex-Würzburger Priester aus Klerikerstand

Papst Franziskus hat einen Ruhestandspriester der rumänischen griechisch-katholischen Diözese Oradea Mare wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Klerikerstand entlassen. Der 58-jährige V. war mehrere Jahre in der Diözese Würzburg tätig, wie die Pressestelle des Bistums am Dienstag mitteilte. Mit der Entscheidung des Papstes vom 5. Dezember 2019 seien V. nun alle mit dem Klerikerstand verbundenen Rechte und Pflichten entzogen.

Das Schreiben der römischen Kongregation für die Glaubenslehre wurde Bischof Franz Jung den Angaben nach über die Apostolische Nuntiatur in Berlin am 15. Januar 2020 zugestellt. Generalvikar Thomas Keßler und Offizial Stefan Rambacher hätten V. die Entscheidung am vergangenen Montag im Bischöflichen Ordinariat eröffnet, die damit rechtswirksam sei. Gegen den Ausschluss aus dem Klerikerstand sei kein Rechtsmittel mehr möglich. Die Diözese Würzburg bedauere zutiefst das schwere Leid, das durch V. Opfern und deren Familien widerfahren sei, hieß es. Sie verurteile das Verhalten des Mannes „in aller Deutlichkeit“.

Das Bistum erhielt mehrfach neue Hinweise auf Missbrauch durch V., auch aus einem Kloster in Österreich.

Quelle: https://www.katholisch.de/artikel/24278-papst-franziskus-entlaesst-ex-wuerzburger-priester-aus-klerikerstand