Keine Diskriminierung kirchlicher Mitarbeiter*innen wegen Privatleben

Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und Bischof von Limburg

Der Handlungstext des Synodalforums IV „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ auf der Vierten Synodalversammlung (8.-10.9.2022) mit dem Titel „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ wurde mit großer Mehrheit am 9.9.2022 angenommen.

Quelle 1 abgestimmter Text: https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/T8NEU_SVIV_12_Synodalforum-IV-Handlungstext_GrundordnungDesKirchlichenDienstes-2.Lesung.pdf
Quelle 2: https://www.synodalerweg.de/

Einführung:

Alle in einer Einrichtung der katholischen Kirche Tätigen tragen durch ihre Arbeit ohne Rücksicht auf die arbeitsrechtliche Stellung gemeinsam dazu bei, dass die Einrichtung ihren Teil am Sendungsauftrag der Kirche erfüllen kann (Dienstgemeinschaft).

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Der Lohn der Arbeiter, den ihr unterschlagen habt, schreit zu Gott – sagt der Heilige Geist

Leo XIII. 1810-1903

Vor 130 Jahren, am 15. Mai 1891 klagte ein Papst, es war Leo XIII, die Ausbeutung der Arbeiterinnen und Arbeiter an und lässt dabei den Heiligen Geist die Bibel zitieren.

Er schreibt: Im allgemeinen ist in Bezug auf den Lohn wohl zu beachten, dass es wider göttliches und menschliches Gesetz geht, Notleidende zu unterdrücken und auszubeuten um des eigenen Vorteils willen. Dem Arbeiter den ihm gebührenden Verdienst vorenthalten, ist eine Sünde, die zum Himmel schreit.

„Siehe“, sagt der Heilige Geist, „der Lohn der Arbeiter,… den ihr unterschlagen, schreit zu Gott, und ihre Stimmen dringen zum Herrn Sabaoth“ (Vgl. Jakobusbrief 5,4; Leo XIII., 1891, 17).

Quelle: Rerum novarum
Sozialethiker Alexander Filipovic