Em. Benedikt XVI wird begraben

Für Joseph Aloisius Ratzinger, dem emeritierten Papst Benedikt XVI, bitte ich Gott: Sei mit ihm barmherzig!
Einige verehrten ihn. Er war, wie wir alle, ein Sünder.
Durch seine Habilitation zu Bonaventura, als Konzilstheologe (zu Dei Verbum), und durch sein Buch Einführung in das Christentum hat er sich Verdienste erworben.
Er war aber als Erzbischof von München an der Vertuschung von sexuellem Missbrauch beteiligt. Dafür hat er sich erst, als es nicht mehr ging, sehr oberflächlich entschuldigt.
Als Leiter der Glaubenskongregation hat er sich gegen sexuellen Missbrauch nur dann eingesetzt, als alles schon öffentlich war. Viele Briefe, die ihn von Diözesanbischöfen aus den USA erreichten, hat er nachweislich gelesen, aber nichts unternommen.
Die Usurpation des Willens Gottes, nämlich zu wissen, was der Wille Gottes ist und sich gottähnlich zu gebärden, ist die große Sünde des Klerikalismus. Ich sehe nicht, dass er sich davon distanziert hat, hoffe es aber für ihn. Die Wirkung war jedenfalls anders.
Ihn nach dem Rücktritt als Papst anzusehen war typische Überhöhung. Er ist zurückgetreten und war kein Bischof von Rom mehr. Er hatte noch immer seine weiße Soutane an, womit er zeigte, dass er etwas usurpierte, was er nicht ist. Er wird als Joseph Aloisius Ratzinger vor den barmherzigen Richter treten. Ich bezweifle, ob es sinnvoll ist, ihn selig und dann heilig zu sprechen.
Joseph Ratzinger ist wie alle Menschen auf die Gnade Gottes angewiesen.

Das Erbe Benedikts

Die Kommentare zu Benedikts Tod kreisen um wenige, ja zu wenige Punkte. Schnell landen die Diskussionen bei Missbrauch und Rücktritt. Wichtige Themen, die aber nicht das einfangen, was bleiben wird.

Von Paul M. Zulehner

Quelle: Das Erbe Benedikts

„Obgleich der Rücktritt viel Sprengkraft enthält. Manche Kommentare beobachten eine Vermenschlichung, ja Entgöttlichung des Papstamtes. Möglicherweise ist der Rücktritt aber auch ein erster Schritt zu einer weiteren Modernisierung in mehreren Stufen:

Die erste Stufe: Der Papst selbst begrenzt seine Amtszeit. Sie muss nicht mehr mit seiner Lebenszeit identisch sein.
Denkbar ist ein weiterer Schritt: Das Amt wird von Haus aus kirchenrechtlich begrenzt: etwa auf drei plus drei Jahre wie bei vielen Ordensober:innen.
Eine dritte Stufe: Das Wahlverfahren wird synodalisiert. Es wählen nicht mehr die Kardinäle. Vielmehr werden aus der Weltkirche (etwa den kontinentalen Kirchen) vor Ort gewählte Vertreterinnen und Vertreter entsandt, die den Papst wählen. Nach Ablauf einer halben Amtszeit gibt der Papst eine Zwischenbilanz und wird im Amt bestätigt – oder auch abgewählt.

Gotteskrise

Das für die künftige Entwicklung aber entscheidende Thema werden die Gotteskrise gerade in den modernen Kulturen (Nordamerika, Europa) sowie der Umgang mit dieser sein. In dieser Kernfrage gibt es einige Gemeinsamkeiten wie beträchtliche Unterschiede.“

Weiterlesen: Das Erbe Benedikts

Expapst Benedikt XVI. ist sehr krank.

Für Joseph Aloisius Ratzinger bitte ich Gott: Sei mit ihm barmherzig!
Einige verehren ihn. Er ist, wie wir alle, ein Sünder.
Durch seine Habilitation zu Bonaventura, als Konzilstheologe (zu Dei Verbum), und durch sein Buch Einführung in das Christentum hat er sich Verdienste erworben.
Er war aber als Erzbischof von München an der Vertuschung von Missbrauch beteiligt. Dafür hat er sich erst, als es nicht mehr ging, sehr oberflächlich entschuldigt.
Als Leiter der Glaubenskongregation hat er sich gegen sexuellen Missbrauch nur dann eingesetzt, als alles schon öffentlich war. Viele Briefe, die ihn von Diözesanbischöfen aus den USA erreichten, hat er nachweislich gelesen, aber nichts unternommen.
Die Usurpation des Willens Gottes, nämlich zu wissen, was der Wille Gottes ist und sich gottähnlich zu gebärden, ist die große Sünde des Klerikalismus. Ich sehe nicht, dass er sich davon distanziert hat, hoffe es aber für ihn. Die Wirkung war jedenfalls anders.
Ihn jetzt als Papst anzusehen ist typische Überhöhung. Er ist zurückgetreten und kein Bischof von Rom mehr. Er hat noch immer seine weiße Soutane an, womit er zeigt, dass er etwas usurpiert, was er nicht ist. Er wird als Joseph Aloisius Ratzinger vor den barmherzigen Richter treten.
Joseph ist wie alle Menschen auf die Gnade Gottes angewiesen.

Sterbeforscherin Monika Renz über Benedikt XVI. – kath.ch

Der Mensch stirbt nicht an sich selbst vorbei – auch Joseph Ratzinger nicht

Monika Renz

Wie stirbt ein Papst? Reflektiert Benedikt XVI. beim Sterben sein Versagen im Missbrauchskomplex? Die Sterbeforscherin Monika Renz (61) sagt: «Vielleicht weiß etwas auch in Benedikt XVI., dass er Schuld auf sich trägt.» Sie findet: «Lassen wir es Benedikts Geheimnis sein, wann er sterben wird.»

Quelle: Sterbeforscherin Monika Renz über Benedikt XVI. – kath.ch

In einem Interview mit Raphael Rauch spricht Sterbeforscherin Monika Renz über den Sterbeprozess und konkret über das  Sterben des Expapstes Benedikt XVI. Joseph Aloisius Ratzinger. 
29.12.2022: Der Vatikan teilt mit, die Situation von Benedikt XVI. sei ernst, aber stabil. Italienische Medien berichten, neben dem Atmungssystem seien auch andere Organe, einschließlich des Herzens, betroffen. Liegt Benedikt im Sterben?

Einige Ausschnitte aus dem Interview:
«Je näher Menschen an dieses Geheimnis Tod herankommen, desto mehr scheinen sie von etwas ergriffen zu sein.»
Renz: Ich spreche vom «Davor», dem «Hindurch» und dem «Danach».
«Schwerkraft spielt keine Rolle mehr.»

«Es macht den Anschein, dass Benedikts Macht immer noch zu wichtig war.»
«Gericht ist meist ein positiver Wert und steht für Wahrheit und Würdigung.»

«Dank Palliativmedizin wird immer wieder Schmerzlinderung bis hin zur Schmerzfreiheit erreicht.»
«So spricht Gott. Ich vergesse dich nicht.»

Auch interessant: Alarmstufe Weiss: Wird Benedikt XVI. wie ein Diözesanbischof verabschiedet?
29.12.2022: Der Gesundheitszustand von Benedikt XVI. ist weiter kritisch. Was passieren wird, wenn der 95-Jährige tatsächlich stirbt, ist noch nicht bekannt. Für einen zurückgetretenen Papst gibt es bislang keine Regeln.

Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche

08.09.2022, Hessen, Frankfurt/Main: Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Synodalen Weges, und Bischof Georg Bätzing, Präsident des Synodalen Weges, gehen während der vierten Synodalversammlung der katholischen Kirche in Deutschland im Congress Center Messe Frankfurt zu Demonstranten, die Reformen der Kirche fordern. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Diese Vorlage des Synodalforums III „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ zur Zweiten Lesung auf der Vierten Synodalversammlung (8.-10.9.2022) wurde am 9.9.2022 (mit kleinen Änderungen) angenommen.
Große Mehrheit im Plenum, auch von 60 Bischöfen haben 45 dafür gestimmt. (10 dagegen und 5 enthalten). Das ist ein großer Erfolg!
Danach geht es um die Handlungstexte.

Quelle 1 des Abgestimmten Textes: https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/SV-IV_Synodalforum-III-Grundtext-Lesung2.pdf
Quelle 2: https://www.synodalerweg.de/

1.  Einleitung

„Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht männlich und weiblich; denn ihr alle seid einer in Christus Jesus“ (Gal 3,28). Diese ermutigenden Worte des Paulus sind für die sich hier anschließenden Überlegungen leitend. Trennungen nach Herkunft, Stand und Geschlecht sind in der Gemeinschaft, die sich zu Jesus als Christus bekennt, aufgehoben. Eine Konsequenz aus dem in der Taufe begründeten gemeinsamen Priestertum jedes einzelnen Christgläubigen ist die Teilhabe aller an der Sendung der Kirche zur Verkündigung des Evangeliums in der Welt. Weil alle „einer in Christus Jesus“ sind, kann es keine allein im Geschlecht begründete Hierarchie bei der Übernahme von Diensten und Ämtern geben. Geschlechtergerechtigkeit im Sinne der biblisch überlieferten Weisungen Gottes in den sich verändernden kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu leben, kann künftig die Grundlage der Handlungsweisen in der Römisch-katholischen Kirche sein. Konkret bedeutet dies dann: Alle Getauften und Gefirmten erfahren unabhängig von ihrem Geschlecht Anerkennung und Wertschätzung ihrer Charismen und ihrer geistlichen Berufung; sie werden entsprechend ihrer Eignung, ihren Fähigkeiten und Kompetenzen in Diensten und Ämtern tätig, die der Verkündigung des Evangeliums in unserer Zeit dienen.

„Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ weiterlesen

Der Lohn der Arbeiter, den ihr unterschlagen habt, schreit zu Gott – sagt der Heilige Geist

Leo XIII. 1810-1903

Vor 130 Jahren, am 15. Mai 1891 klagte ein Papst, es war Leo XIII, die Ausbeutung der Arbeiterinnen und Arbeiter an und lässt dabei den Heiligen Geist die Bibel zitieren.

Er schreibt: Im allgemeinen ist in Bezug auf den Lohn wohl zu beachten, dass es wider göttliches und menschliches Gesetz geht, Notleidende zu unterdrücken und auszubeuten um des eigenen Vorteils willen. Dem Arbeiter den ihm gebührenden Verdienst vorenthalten, ist eine Sünde, die zum Himmel schreit.

„Siehe“, sagt der Heilige Geist, „der Lohn der Arbeiter,… den ihr unterschlagen, schreit zu Gott, und ihre Stimmen dringen zum Herrn Sabaoth“ (Vgl. Jakobusbrief 5,4; Leo XIII., 1891, 17).

Quelle: Rerum novarum
Sozialethiker Alexander Filipovic

Lieber Papst! Im Namen des Heiligen Geistes: Schluss mit dem Pflichtzölibat

Lieber Papst Franziskus!

Ich fordere Sie im Namen des Heiligen Geistes auf, den Pflichtzölibat aufzuheben und den Canon 277 – § 1 des Kirchenrechts zu streichen.

Er hat viele Menschen ins Unglück gestürzt, unermessliches Leid erzeugt, die Rechte der Gläubigen Sakramente zu feiern beschnitten und den Heiligen Geist zensuriert und unterdrückt.

Dieser Canon muss fallen:

Can. 277 — § 1. Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können.
Dazu muss der Can. 247 — § 1. umgeschrieben werden. (Auf die Einhaltung des zölibatären Standes sind sie durch eine entsprechende Erziehung vorzubereiten; sie haben zu lernen, ihn als eine besondere Gabe Gottes in Ehren zu halten.)

Mit brüderlichen Grüßen
Hannes Daxbacher

Codex Iuris Canonici 1983
Bischof: Zölibat auf freiwilliger Basis
Theologe Tück: Papst wird kaum umhin können, den Zölibat zu lockern
Overbeck zur Zölibatspflicht: „Die alte Zeit ist wirklich vorbei“
Amazonien auch bei uns!

Papst und Bischöfe sind meine Brüder, die dienen sollen

Bischöfe beim Unterschreiben des neuen Katakombenpaktes

Als ich Theologie zu studieren begonnen habe, hätte ich die Konzilstexte besser durchlesen sollen. Das Verhältnis zu den Bischöfen wäre dann ein anderes gewesen. Ich habe zwar sie nicht als Autoritätspersonen wahrgenommen, aber als Brüder habe ich sie nicht gesehen. Ich habe eine Schwester, zwei Brüder und ein nettes Verhältnis zu den anderen Christinnen und Christen, aber die Bischöfe als meine Brüder in Christus zu sehen, geschweige denn sie so anzusprechen, ist mir nicht in den Sinn gekommen. Ich kann mich erinnern, dass ich zu einer Frau unserer Pfarre einmal „Schwester in Christus“ gesagt habe, was sie sehr gefreut hat. Sie meinte, dass das ein schöner Ausdruck sei.

Jetzt lese ich, dass das Zweite Vatikanische Konzil die geweihten Amtsträger als meine Brüder bezeichnet.

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Intensive Gebete für die Kirchenreform sind notwendig

Eine Kirchenreform ohne Gebet zum Heiligen Geist ist nicht möglich.

Es gibt beim Gebet drei Antworten Gottes: Ja, nein und warte. In der Zeit des 2. Vatikanische Konzil und vor allem danach war eine Aufbruchstimmung, die ich als Jugendlicher miterlebte. Wir haben gebetet, gesungen und meditiert.

Der erste Dämpfer kam, als Papst Paul VI. die Enzyklika Humanae Vitae mit dem Verbot der Mittel gegen Schwangerschaft veröffentlichte. Er entschied sich gegen den Rat der Kommission, in der auch Nichtpriester vertreten waren, für die kleinere Gruppe der Bischöfe. Sie entschieden mit nur einer Stimme Mehrheit gegen diese Mittel. Das war für viele der Beginn des Misstrauens gegen die Hierarchie, die als Herrschaft empfunden wurde. Der Heilige Geist war sicher überrascht von dieser Entscheidung, waren doch sehr viele geisterfüllte getaufte Frauen und Männer im Vorfeld durch Briefe und Gespräche in diese Sache eingebunden gewesen.

Papst Paul VI war sichtlich überrascht und wollte diesen Fehler ausmerzen, indem er die kirchlichen Juristen aufforderte, den Heiligen Geist und die Rechte des Volkes Gottes in die Neufassung des Kirchenrechts aufzunehmen. Der Geist Gottes wurde im 2. Vatikanischen Konzil als Seele der Kirche gesehen. So wie das Wort Mensch wurde, wurde der Geist die Seele der komplexen Kirche (Vergleiche Lumen Gentium 8). Er ist damit der Herr der Kirche. Papst Paul VI und damit der Heilige Geist konnte sich gegen die kirchlichen Rechtsgelehrten nicht durchsetzen. Das überraschte den Geist Gottes. Er wollte aber nichts gegen die Freiheit der Menschen unternehmen und wartete. Er sah, dass die Herrschaft der Hierarchie bald ins Wanken kommt, wenn die Missbrauchsfällen veröffentlicht werden.

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Papst Paul VI: Dem Kirchenrecht fehlt der Heilige Geist. Er ist die Seele der Kirche.

Papst Paul VI: Das Wirken des Heiligen Geistes muss im Recht der Kirche seinen Ausdruck finden.

Das Kirchenrecht ist ein Handeln der Kirche, deren Seele der Heilige Geist ist. Papst Paul VI legte in der folgenden Ansprache den Rechtsgelehrten nahe, dem Geist des Konzils und damit dem Heiligen Geist im Kirchenrecht Ausdruck zu verleihen. Das wurde leider im neuen Kirchenrecht im Jahre 1983 nicht oder nur in sehr geringer Weise umgesetzt.

Ansprache Pauls VI vom 17. September 1973 an die Teilnehmer des II. Kongresses für Kanonisches Recht in Mailand

(OR Nr. 213 vom 17./18. September 1973)
(Der italienische Text der Ansprache wurde übersetzt von Lic jur can. Heinz Maritz, München.)

            Wir empfangen Sie mit herzlicher und tiefer Hochachtung; Uns bewegt Ihr Gedanke, am Ende ihres II. Internationalen Kongresses, der vergangene Woche unter den Auspizien der Katholischen Universität Sacre Cuore in Mailand stattgefunden hat, eigens zu dieser Audienz nach Rom zu kommen. Wir danken dem verdienten Professor O r i o G i a c c i für seine edlen Worte, die er Uns hat zukommen lassen und die Zeugnis gegeben haben von dem Geist, mit dem das Organisationskomitee und Sie alle, verehrte Wissenschaftler, diese so wertvolle und repräsentative Begegnung mit Leben erfüllt haben. Diese Begegnung fügt sich würdig an jene vom Jahr 1970[1], die Wir noch lebhaft in Erinnerung haben. Eine lobenswerte Erwähnung verdient die italienische Katholische Universität – an ihr werden die juristischen Studien besonders gepflegt -, die Förderung und Gastfreundschaft angedeihen ließ einer so wertvollen Initiative, die dem eindrucksvollen Kreis derjenigen, die sich der Pflege des kanonischen Rechts widmen, zur Ehre gereicht.

            Wir danken Ihnen für Ihre Anwesenheit: nicht allein wegen des persönlichen Trostes, den sie Uns gibt, sondern vor allem wegen der ganz besonderen Bedeutung, die sie, objektiv gesehen, in sich selbst hat.

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