Neubewertung von Homosexualität!

Die Vorlage des Synodalforums IV „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ auf der Vierten Synodalversammlung (8.-10.9.2022) wurde heute, 9.9.2022 mit großer Mehrheit, auch mit Zweidrittelmehrheit der Bischöfe abgestimmt.

Handlungstext: „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“

Quelle 1: https://www.synodalerweg.de/
Quelle 2, abgestimmter Text: https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/T9NEU_SVIV_13_Synodalforum-IV-Handlungstext_LehramtlicheNeubewertungVonHomosexualitaet-2.Lesung.pdf

Einführung

Im Grundtext des Synodalforums 4 werden Erkenntnisse der Theologie, der Humanwissenschaften und der MHG-Studie aufgegriffen, die eine Veränderung der lehramtlich vertretenen Positionen hinsichtlich homosexueller Menschen nahelegen, wie sie u.a. im Katechismus der Katholischen Kirche dargelegt werden. Um durch eine Neubewertung der Homosexualität die kirchliche Lehre fortzuentwickeln, wendet sich die Synodalversammlung an den Papst und empfiehlt ihm, eine weltkirchliche Verständigung dazu zu erzielen.

Antrag

Die Synodalversammlung empfiehlt dem Papst, lehramtlich eine Präzisierung und Neubewertung der Homosexualität vorzunehmen. Dabei müssen folgende Aspekte zum Tragen kommen:

Jeder Mensch ist mit seiner Geschlechtlichkeit von Gott geschaffen und hat in diesem Geschaffensein eine unantastbare Würde. Zu jeder menschlichen Person gehört untrennbar ihre sexuelle Orientierung. Sie ist nicht selbst ausgesucht und sie ist nicht veränderbar.

Als Gottes Ebenbild gebührt jedem Menschen Achtung und Empathie, unabhängig der sexuellen Orientierung. Alle Gläubigen sind dazu verpflichtet, aktiv gegen jede Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung vorzugehen.

Da die homosexuelle Orientierung zum Menschen gehört, wie er*sie von Gott geschaffen wurde, ist sie ethisch grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als die heterosexuelle Orientierung.

Jeder Mensch ist dazu berufen, seine*ihre Sexualität in seine*ihre Lebensführung zu integrieren. Verantwortete genitale Sexualität in Beziehungen zu einer anderen Person orientiert sich an der Achtung der Würde und der Selbstbestimmung, der Liebe und der Treue, der Verantwortung füreinander sowie den je spezifischen Dimensionen von Fruchtbarkeit. Sie vollzieht sich in Beziehungen, die auf Ausschließlichkeit und auf Dauer angelegt sind. Gleichgeschlechtliche – auch in sexuellen Akten verwirklichte – Sexualität ist damit keine Sünde, die von Gott trennt, und sie ist nicht als in sich schlecht zu beurteilen. Sie ist vielmehr an der Verwirklichung der genannten Werte zu messen.

Daraus folgt:

  1. Im Zuge dieser Neubewertung von Homosexualität sollten unter anderem die Passagen 2357- 2359 sowie 2396 (Homosexualität und Keuschheit) des Weltkatechismus überarbeitet wer- den. Ebenso sollten die  entsprechenden  Passagen  im  Katechismuskompendium  (2005; Nr. 492) geändert werden. Im Kompendium müssen „homosexuelle Handlungen“ aus der Liste der „Hauptsünden gegen die Keuschheit“ gestrichen werden.
  2. Aus dieser Neubewertung folgt, dass die Kirche bekennen soll, dass sie an vielen Stellen durch ihre Lehre und ihre Praxis in Bezug auf Homosexualität Menschen Leid zugefügt und ihre Würde verletzt hat.
  3. Homosexualität ist keine Krankheit. Deshalb sind sog. „Konversionstherapien“ abzulehnen. Sie sind medizinisch nicht indiziert. In der seelsorglichen Begleitung muss die Selbstbestimmung geachtet und die Integration der Sexualität in die Person unterstützt werden. Niemandem darf eingeredet werden, dass seine*ihre homosexuelle Orientierung und deren lebensgeschichtliche Verwirklichung aus sich heraus sündhaft sind.
  4. Aus dieser Neubewertung der Homosexualität folgt, dass keiner Person die Übernahme von kirchlichen Ämtern sowie der Empfang der Priesterweihe verwehrt wird und dass keiner Person, die im kirchlichen Dienst steht, berufliche Nachteile erwachsen dürfen, weil er*sie homosexuell orientiert ist.

Begründung

Die hier vorgeschlagene Neubewertung der gelebten Homosexualität beschreitet einen Weg, der Brücken schlagen will von der bestehenden kirchlichen Lehre und der Tradition hin zu einer Fortentwicklung. Anknüpfungspunkte sehen wir in den von Evangelium und Tradition stark ge- machten Werten, die sich auch in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft verwirklichen: Liebe, Treue, gegenseitige Verantwortung, Ausschließlichkeit und Dauerhaftigkeit sowie – im weiteren Sinne – Fruchtbarkeit (Grundtext B.5). Einen erweiterten Blick auf Fruchtbarkeit  hat zuletzt Papst Franziskus in Amoris Laetitia vorgelegt, demzufolge sich Fruchtbarkeit nicht nur biologisch-generativ manifestiert, sondern etwa auch als Beitrag für die Gesellschaft (AL 178 u. 181). Zudem helfen uns Erkenntnisse aus den Bibelwissenschaften und den Humanwissenschaften, den Blick auf Homosexualität zu weiten und zu schärfen. So kommt zum Beispiel das jüngste Dokument Che cosa è l‘uomo? (Was ist der Mensch?) der Päpstlichen Bibelkommission zu neuen, differenzierten Bewertungen von gleichgeschlechtlichen Geschlechtsakten, wie sie in der Bibel vorkommen. („Che cosa è l‘uomo? Un itinerario di antropologia biblica“, 2019, Nr. 185-195) Stand der Humanwissenschaften ist: Bei Homosexualität und Bisexualität handelt es sich weder um Krankheiten oder Störungen noch um etwas, was man sich aussuchen kann. Vielmehr stellen sie natürliche Minderheitsvarianten sexueller Präferenzstrukturen von Menschen dar. Diese sexuellen Präferenzen manifestieren sich (wie auch Heterosexualität) während der Pubertät und sind stabil, d.h. nicht veränderbar. Diese Erkenntnisse machen eine Neubewertung von Homosexualität notwendig. Sie ist eine Normvariante und keine „Minus-Variante“ (Grundtext A 2.3). Sie gehört als Normalfall zu Gottes guter Schöpfung. Für homosexuelle Menschen muss darum ethisch dasselbe gelten wie für heterosexuelle.

Homosexuelle Menschen erfahren häufig Abwertung und Ausgrenzung in unserer Kirche. Zwar fordert der Katechismus der katholischen Kirche in seiner derzeitigen Fassung, diesen Menschen mit Achtung zu begegnen und sie nicht ungerecht zurückzusetzen, jedoch wird diesen Geboten an vielen Stellen nicht Folge geleistet, da die auch in sexuellen Akten verwirklichte Sexualität gleichgeschlechtlich liebender Menschen weiterhin als schwere Sünde angesehen wird. Dies kann gravierende Folgen für homosexuelle Gläubige nach sich ziehen, bis hin zur Gefahr für Leib und Leben, wenn sich etwa katholische Würdenträger nicht eindeutig gegen staatliche Verfolgung von homosexuellen Menschen positionieren. Wenn homosexuelle Liebesbeziehungen keine Anerkennung finden, besteht die Gefahr, dass gleichgeschlechtliches Begehren nicht in die eigene Persönlichkeit integriert werden kann. Probleme der Identitätsfindung sind oft die Folge. Erfahrene Ablehnung im gesellschaftlichen und im pastoralen Bereich sowie in katholischen Gemeinschaften kann – gerade bei Jugendlichen – negative Effekte auf die psychische Gesundheit haben.

Die von einigen katholischen Gruppierungen offensiv betriebenen sog. „Konversionstherapien“ und ähnliche „Angebote“ sind unwissenschaftlich und können nachgewiesenermaßen erhebliche psychische Schäden hervorrufen, weshalb sie in einigen Staaten ausdrücklich verboten sind. Nicht zuletzt sehen sich viele für die Kirche tätige Katholikinnen und Katholiken (Laien ebenso wie Geweihte) in ihrer beruflichen Existenz bedroht, wenn ihre sexuelle Orientierung und/oder ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft vor ihrem Arbeitgeber öffentlich wird (Grundtext B.5.5).

Den hier vorgelegten Änderungsvorschlägen für den Katechismus liegt die Erkenntnis zugrunde, dass kirchliches Agieren in Fragen der Homosexualität die Würde homosexueller Menschen als Geschöpfe Gottes nicht ausreichend im Blick hatte. Homosexuelle Menschen sind Kinder Gottes und haben aus ihrer Gottesebenbildlichkeit heraus einen Anspruch darauf, in und von unserer Kirche vorbehaltlos angenommen zu sein sowie aktive Teilhabe am Glaubensleben und am kirchlichen Leben zu haben.

Die ablehnende Haltung unserer Kirche hat die Nachfolge Jesu für homosexuelle Menschen in der Vergangenheit häufig erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht.

Die aus der bisherigen Sexuallehre der Kirche entstandene Tabuisierung und Angstbesetztheit des Themas Sexualität im Allgemeinen und Homosexualität im Speziellen sind systemische Ursachen der Missbrauchsverbrechen in der Kirche, da in vielen Fällen dadurch die Entwicklung einer reifen Sexualität behindert oder verhindert wird. Unter anderem wirkt sich dabei hinderlich aus, dass Homosexualität bisher als Weihehindernis gilt. Auch vor diesem Hintergrund sehen wir dringenden Handlungsbedarf, damit Menschen, die durch die derzeitige kirchliche Lehre verunsichert sind, ihre Sexualität zukünftig positiv und verantwortungsvoll in ihre Person integrieren können.

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