Charta für Grundrechte in der Katholischen Kirche (ICRN)

Gesegnet der Mensch, der auf den Herrn vertraut und dessen Hoffnung der Herr ist. Er ist wie ein Baum, der am Wasser gepflanzt ist und zum Bach seine Wurzeln ausstreckt: Er hat nichts zu fürchten, wenn Hitze kommt; seine Blätter bleiben grün; auch in einem trockenen Jahr ist er ohne Sorge, er hört nicht auf, Frucht zu trage (Jeremia 17,7-8)

Beschlossen auf der International Church Reform Network Conference ICRN 2018 in Bratislava und in der vorliegenden Fassung bekräftigt von der ICRN 2019 Warschau (Übersetzung der engl. Originalversion).

„Wenn die Kirche Zeugnis von der Gerechtigkeit ablegen soll, dann weiß sie sehr wohl, dass jemand, der öffentlich von der Gerechtigkeit zu sprechen wagt, zunächst selbst in den Augen der anderen gerecht sein muss. Wir müssen deshalb unser Tun, unseren Besitz und unser Leben in der Kirche überprüfen “ (DE IUSTITIA IN MUNDO (1971) – Welt-Bischofssynode in Rom)

Jesus von Nazaret ruft uns auf, unsere Nächsten zu lieben wie uns selbst, so zu handeln, dass das Gesetz unseres Handelns für alle gelten kann.

Entgegen ihrer Behauptung, dem Willen Jesu zu folgen, hat sich die Kirchenleitung leider bisher geweigert, die fundamentalen Menschenrechte in ihr eigenes Gesetz aufzunehmen. Deshalb rufen wir alle Katholikinnen und Katholiken auf, die Einhaltung der Menschenrechte in all ihren Gemeinschaften auf allen Ebenen zu beachten. Dies gilt in besonderer Weise für die Leiter unserer Kirche. Die Rechte müssen schriftlich festgehalten sein und in unabhängigen Gerichten einklagbar sein.

Dies umfasst folgende Rechte:
1. Vorrang des Gewissens: Jede Katholikin und jeder Katholik hat das Recht und die Verpflichtung, ein gebildetes Gewissen zu entwickeln und in Einklang damit zu handeln.
2. Recht auf Gleichheit: Alle Katholikinnen und Katholiken müssen gleich behandelt werden. Niemand darf aufgrund von Gender, Nationalität, Rasse, Sprache, Herkunft, sexueller Orientierung, Familienstand, Alter, Besitz, politischer oder theologischer Überzeugungen diskriminiert werden.
3. Gemeinschaft: Jede Katholikin und jeder Katholik hat das Recht und die Aufgabe, an einer eucharistischen Gemeinschaft teilzuhaben und hat das Recht auf eine Verantwortung wahrnehmende Seelsorge. Alle Katholikinnen und Katholiken sind frei, sich in jeder Form von Gruppen und Gemeinschaften der Kirche zu organisieren, einschließlich Gewerkschaften. Sie haben das Recht, an den Versammlungen solcher Gemeinschaften teilzunehmen und dafür Räume und Gebäude der Kirche, einschließlich sakraler Räume, zu benützen. Dieses Recht mag in Einzelfällen eingeschränkt werden, muss aber in jedem Fall begründet werden.
4. Allgemeines Priestertum: Jede Katholikin und jeder Katholik hat das Recht und die Verpflichtung, die Frohe Botschaft zu verkünden und mit ihren und seinen Begabungen und Charismen Aufgaben und Ämter in der Seelsorge zu übernehmen.
5. Meinungsfreiheit: Alle Katholikinnen und Katholiken haben das Recht zur freien Meinungsäußerung, einschließlich des Widerspruchs. Das beinhaltet die Freiheit der Wissenschaft, im Besonderen der theologischen Forschung und von Veröffentlichungen, wie auch die künstlerische Freiheit. Dabei ist der Würde und der Rechte der Anderen Rechnung zu tragen.
6. Information: Alle Katholikinnen und Katholiken haben das Recht auf umfassende Information, außer in Fällen berechtigter Bedenken bezüglich Vertraulichkeit, Privatsphäre und des Ansehens der Person gibt.
7. Sakramente: Alle Katholikinnen und Katholiken sind für ihr sakramentales Leben verantwortlich. Sie haben das Recht und die Verantwortung, am sakramentalen und liturgischen Leben der Kirche teilzuhaben.
8. Familienstand: Alle Gläubigen haben das Recht auf freie Wahl des Familienstandes.
9. Ansehen: Alle Katholikinnen und Katholiken haben Anspruch darauf, dass ihr guter Ruf gewährleistet bleibt. Das verlangt auch Fairness bei kirchlichen Prozessen gemäß den Prinzipien international anerkannter Rechtsprechung.
10. Governance: Alle Katholikinnen und Katholiken und ihre örtlichen Gemeinschaften haben das Recht auf direkte Teilnahme an Entscheidungsprozessen, inklusive der Wahl ihrer Leitungspersonen. Auf allen organisatorischen Ebenen müssen Institutionen geschaffen werden, welche die Prinzipien der guten Leitung beobachten und kontrollieren. Dazu braucht es Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative, begrenzte Amtszeiten, gegenseitige Kontrolle, Rechenschaftspflicht der Amtsträgerinnen und Amtsträger, Subsidiarität, Synodalität und, soweit möglich, Konsens in Entscheidungen.
11. Soziale Gerechtigkeit: Jede Katholikin und jeder Katholik hat das Recht und die Verpflichtung, sich für soziale Gerechtigkeit in der Welt wie auch innerhalb der Gemeindestrukturen der Kirche einzusetzen.
12. Teilhabe: Jede Katholikin und jeder Katholik und ihre jeweiligen Gemeinschaften haben das Recht und die Verpflichtung, ihre Erkenntnisse bezüglich der Bibel und der christlichen Tradition zu teilen und sich an der Weiterentwicklung theologischer Forschung und religiöser Erziehung zu beteiligen.
13. Fairer Prozess: Katholiken und Katholikinnen, die einer kirchlichen Straftat beschuldigt werden, haben das Recht auf einen gerechten und transparenten Prozess. Verfahren müssen in der Sprache der oder des Beschuldigten öffentlich und von unabhängigen Richterinnen oder Richter geführt werden. Jede Person hat das Recht auf juristischen Beistand. Dieser hat das Recht auf Akteneinsicht.
14. Kinder: Ihnen stehen die Rechte auf eine adäquate religiöse Erziehung und auf kindgemäße Feiern zu. Sie sind über ihre Rechte ausreichend zu informieren. Kinder haben das Recht auf Sicherheit, speziell auf Schutz vor Gewalt und sexuellem Missbrauch. Im Falle von Übergriffen muss ihnen Wiedergutmachung geleistet werden.
15. Freiheit, die Kirche zu verlassen: Alle Katholiken und Katholikinnen haben das Recht, die Kirche zu verlassen, ohne dass ihnen die Kirche den Abfall vom Glauben oder gar Gottlosigkeit vorwerfen dürfte.

Zur Unterstreichung dieser Rechte sollte der Vatikan endlich die Deklaration der Menschenrechte mittels eines offiziellen Dekretes übernehmen und sich für deren weltweite Umsetzung verstärkt einsetzen.

Wir rufen alle Gläubigen auf, sich für die Einführung und Unterstützung dieser fundamentalen Rechte in der Kirche auf allen Ebenen einzusetzen. Dies beginnt in unseren jeweilig eigenen Gruppen und Pfarreien und möge sich in der Hierarchie der Kirche fortsetzen. Dies wird dazu beitragen, dass die Körpersprache der Kirche als Leib Christi wieder klarer die Botschaft eines liebenden und gerechten Gottes wiedergibt.

Quelle: International Church Reform Network

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