Ohne Geist und neuem Gesetz geht die Kirche den Bach hinunter

Ich unterstütze seit Jahren die Kirchenreformbewegungen und kenne den Widerstand gegen schon kleine Reformen. Es wird immer auf die Weltkirche verwiesen. Aber im Grunde ist es das Kirchenrecht, an denen sich die Beherrscher der Kirche krampfhaft halten. Nur will das niemand wahrhaben, denn das ist eine trockene Materie.

Schon Papst Paul VI hat sich die Zähne daran ausgebissen und konnte sich gegen die Kirchenrechtler nicht durchsetzen. In seiner Ansprache 1973 an die Teilnehmer des II. Kongresses für Kanonisches Recht legte er flehentlich den Rechtsgelehrten nahe, dem Geist des Konzils und damit dem Heiligen Geist im Kirchenrecht Ausdruck zu verleihen.

Vier Jahre später starb er und sein zweiter Nachfolger Johannes Paul II schrieb zwar eine wunderbare Enzyklika über den Heiligen Geist im Jahre 1986, aber es war um drei Jahre zu spät. Schon im Jahre 1983 wurde von den Kirchenrechtlern der Codex Iuris Canonici herausgebracht. Der Gesetzgeber war nicht der Heilige Geist oder das Volk Gottes, sondern allein der Papst und der unterschrieb.

Seitdem haben wir den Salat.

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Intensive Gebete für die Kirchenreform sind notwendig

Eine Kirchenreform ohne Gebet zum Heiligen Geist ist nicht möglich.

Es gibt beim Gebet drei Antworten Gottes: Ja, nein und warte. In der Zeit des 2. Vatikanische Konzil und vor allem danach war eine Aufbruchstimmung, die ich als Jugendlicher miterlebte. Wir haben gebetet, gesungen und meditiert.

Der erste Dämpfer kam, als Papst Paul VI. die Enzyklika Humanae Vitae mit dem Verbot der Mittel gegen Schwangerschaft veröffentlichte. Er entschied sich gegen den Rat der Kommission, in der auch Nichtpriester vertreten waren, für die kleinere Gruppe der Bischöfe. Sie entschieden mit nur einer Stimme Mehrheit gegen diese Mittel. Das war für viele der Beginn des Misstrauens gegen die Hierarchie, die als Herrschaft empfunden wurde. Der Heilige Geist war sicher überrascht von dieser Entscheidung, waren doch sehr viele geisterfüllte getaufte Frauen und Männer im Vorfeld durch Briefe und Gespräche in diese Sache eingebunden gewesen.

Papst Paul VI war sichtlich überrascht und wollte diesen Fehler ausmerzen, indem er die kirchlichen Juristen aufforderte, den Heiligen Geist und die Rechte des Volkes Gottes in die Neufassung des Kirchenrechts aufzunehmen. Der Geist Gottes wurde im 2. Vatikanischen Konzil als Seele der Kirche gesehen. So wie das Wort Mensch wurde, wurde der Geist die Seele der komplexen Kirche (Vergleiche Lumen Gentium 8). Er ist damit der Herr der Kirche. Papst Paul VI und damit der Heilige Geist konnte sich gegen die kirchlichen Rechtsgelehrten nicht durchsetzen. Das überraschte den Geist Gottes. Er wollte aber nichts gegen die Freiheit der Menschen unternehmen und wartete. Er sah, dass die Herrschaft der Hierarchie bald ins Wanken kommt, wenn die Missbrauchsfällen veröffentlicht werden.

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Neugeboren aus dem Geist

Im Gespräch mit Nikodemus spricht Jesus von der Notwendigkeit einer neuen Geburt aus Wasser und Geist, um in das Reich Gottes zu kommen.

Jesus zur Samariterin: Die Stunde kommt und sie ist schon da, zu der die wahren Beter und Beterinnen den Vater anbeten werden im Geist und in der Wahrheit

Papst Johannes Paul II erinnerte in seiner Enzyklika über den lebensspendenden Geist Gottes, dass sein Vorgänger Papst Paul VI. programmatisch sagte: »Auf die Christologie und vor allem auf die Ekklesiologie des Konzils muss nun ein neues Studium und eine neue Verehrung des Heiligen Geistes folgen, eben als notwendige Ergänzung der Ehre des Konzils«
(Generalaudienz vom 6. Juni 1973: »Insegnamenti di Paolo VI«, XI (1973) 477)

Enzyklika von Johannes Paul II Dominum et vivificantem (Link)