„Alte Todeswunden heilt er, Und erneut das alte Recht: Alle Menschen, gleichgeboren, Sind ein adliges Geschlecht.“
In seiner Harzreise schreibt Heinrich Heine eine Ballade von einem Gespräch eines älteren Mannes mit einem Mädchen. Dabei erzählt dieser seine Glaubensgeschichte, auch um dem Kind die Angst zu nehmen. Er schreibt: „Nach einem langen Hin- und Herwandern gelangte ich nach der Wohnung des Bruders meines Klausthaler Freundes, übernachtete alldort, und erlebte folgendes schöne Gedicht“ (gekürzt, Link PDF):
Ach, mein Kindchen, schon als Knabe, Als ich saß auf Mutters Schoß, Glaubte ich an Gott den Vater, Der da waltet gut und groß;
Der die schöne Erd’ erschaffen, Und die schönen Menschen drauf, Der den Sonnen, Monden, Sternen Vorgezeichnet ihren Lauf.
Als ich größer wurde, Kindchen, Noch viel mehr begriff ich schon, Und begriff, und ward vernünftig, Und ich glaub’ auch an den Sohn;
An den lieben Sohn, der liebend Uns die Liebe offenbart, Und zum Lohne, wie gebräuchlich, Von dem Volk gekreuzigt ward.
Jetzo, da ich ausgewachsen, Viel gelesen, viel gereist, Schwillt mein Herz, und ganz von Herzen, Glaub’ ich an den heil’gen Geist.
Es ist schon überraschend. Da kommen die zwei Freunde von Emmaus nach Jerusalem zurück, erfüllt von ihrer Erfahrung des Auferstandenen. Kaum werden die Geschichten mit den Jüngern ausgetauscht, erscheint ihnen Jesus. Die geschockten Jünger fragen sich, ob es eine Geistererscheinung ist.
Diese Geschichte schreibt Lukas auf, der mit dem Evangelisten Johannes und dem Apostel Paulus die Handlungen des Heiligen Geistes stärker beleuchtet. Gerade das Lukasevangelium und das Johannesevangelium erwähnen bei den Erscheinungen Jesu nach der Auferstehung seine Körperlichkeit und sein Essen. Aber auch Paulus schreibt: Euer Körper ist der Tempel des Heiligen Geistes (1Kor 6,19).
Ich habe mich bei einigen Büchern, vor allem von Michael Böhnke schlau gemacht[1] Ich sehe vier Dimensionen des Heiligen Geistes: Der Geist Gottes zeigt einerseits die Anwesenheit Gottes (1), andererseits das für-die-anderen-da-Sein Gottes (2), als drittes das Verbindung-Schaffende (3), als viertes das Neues-Schaffende (4).
Das würde für die Erscheinungen Jesu – nach der Auferstehung, nachdem er zu seinem Vater geht – bedeuten, dass der Geist einen Beziehungsraum schafft, in den hinein Jesus kommen kann. Es ist gerade spannend, dass dabei eine kreative Spannung zwischen unsichtbarem Geist und sichtbarer Körperlichkeit entsteht.
Im Johannesevangelium bereitet er ein Kohlenfeuer vor, legte auf den Rost Fisch und Brot. Damit sie aber nicht nur auf ihn angewiesen waren, zeigte er ihnen, wie sie viele Fische fangen konnten. Es wurden 153 große Fische, ein riesiger Fang. Jesus sagte zu ihnen: Meine Kinder, habt ihr keinen Fisch zu essen? Sie sahen am Boden ein Kohlenfeuer und darauf Fisch und Brot liegen. Jesus sagte zu ihnen: Kommt her und esst! Jesus trat heran, nahm das getoastete Brot und gab es ihnen, ebenso den gebratenen Fisch. Dass er gegessen hat, wird nicht ausdrücklich erwähnt, aber auch nicht verneint. Es heißt nur: Als sie gegessen hatten, sagte Jesus zu Simon Petrus: Simon, Sohn des Johannes, liebst du mich mehr als diese? (Vgl. Joh 26,4-15)
Bei Lukas wird die Szene noch körperlicher. Die Jünger meinten, einen Geist zu sehen. Jesus sagte: „Fasst mich doch an und begreift: Kein Geist hat Fleisch und Knochen, wie ihr es bei mir seht.“ Er zeigte ihnen Hände und Füße. Als sie es vor Freude noch immer nicht glauben konnten, fragte er sie nach etwas zum Essen. Sie gaben ihm ein Stück gebratenen Fisch. Er nahm es und aß es vor ihren Augen.
Dr. Michael Böhnke, Professor an der Bergischen Universität, spricht über Meinungsfreiheit in der katholischen Kirche und Sorgen angehender Lehrkräfte.
„Der universale Anspruch der Menschenrechte, überall und uneingeschränkt gelten zu wollen“, sagt er, „stellte dabei eine Herausforderung an die Ekklesiologie, an die Lehre der Kirche, die auch das Katholische Kirchenrecht betrifft, dar. Zwar setzt sich die Kirche und setzen sich innerkirchliche Gruppierungen wie etwa Misereor oder Adveniat oft mit Nachdruck für die Achtung und Durchsetzung der Menschenrechte zum Beispiel in Flüchtlingsfragen ein“, fährt er fort, „aber das Kirchenrecht selbst trägt bis heute nur sehr eingeschränkt zur Anerkennung und Durchsetzung der Menschenrechte bei. Und hier sehe ich einen großen Nachholbedarf. Die Menschenrechte müssten genauso wie das staatliche Recht, das kirchliche Recht begründen“, denn sie fungieren gleichermaßen als Grundlage für staatliches Recht und Kirchenrecht.
Die katholische Kirche sollte nach Einschätzung des Berliner Theologen Georg Essen ihre Reformfähigkeiten stärker nutzen.
Essen wies auch auf ein „strukturelles Problem“ des Reformdialogs hin. „Um frei und offen über alles in der Kirche reden und entscheiden zu können, hat er sich eine Grundordnung gegeben, die außerhalb des geltenden Kirchenrechts angesiedelt ist“, erklärte er. „Eine kirchenrechtliche Ordnung wie eine Synode wäre aber die Voraussetzung dafür, dass es eine Chance gibt, die Beschlüsse mit Bindungswirkung auch umzusetzen.“
Michael Böhnke, Professor aus dem bewegenden Wuppertal bringt mir eine Sichtweise, die meinem christlichen Leben Geist und Kraft gibt. Seine drei Bücher über den Heiligen Geist haben mich begeistert. Sie holen Vergessenes in die Gegenwart und beantworten Fragen, die im Christentum so noch nie beantwortet wurden. Für meinen Blog hat er einen Vortrag zur Verfügung gestellt, den er 2016 vor der Seelsorgeamtsleiterkonferenz gehalten hat und der seine aktuellen Untersuchungen darstellt. (HD)
Bis zum 24. Juli 2016 präsentiert die Bundeskunsthalle in Bonn eine bemerkenswerte Ausstellung. Mit ihr ist der Versuch verbunden, Lebendigkeit durch die Erschließung von Archivalien zu generieren. Eine Quadratur des Kreises. Lebendigkeit ist Kennzeichen gelebten Lebens. Lebendigkeit gibt es nicht aus dem Archiv. Das Archiv ist etwas für leblose Artefakte. Lässt sich durch die Präsentation von Artefakten Lebendigkeit generieren?
Die Ausstellung in der Bonner Bundeskunsthalle trägt den Titel „Pina Bausch und das Tanztheater“. Pina Bausch gilt als Pionierin des modernen Tanztheaters und als eine der einflussreichsten Choreographinnen des 20. Jahrhunderts. (http://www.pina-bausch.de) Sie ist 2009 verstorben. Das Konzept für die Ausstellung ist in Kooperation mit der Pina-Bausch-Foundation Wuppertal, die das künstlerische Erbe von Pina Bausch verwaltet, erarbeitet worden. „Herzstück der Ausstellung ist der Nachbau der ‚Lichtburg‘ – jenes legendären Proberaums in einem alten Wuppertaler Kino, in dem Pina Bausch den größten Teil ihrer Stücke gemeinsam mit ihren Tänzerinnen und Tänzern entwickelt hat. Fremden wird nur selten Zutritt zu diesem intimen Raum gewährt. In der Bundeskunsthalle aber wird er zum Raum der Begegnung mit Mitgliedern des Tanztheaters, die den Besuchern Bewegungsqualitäten und kleine Bewegungssequenzen vermitteln; Performances, Tanz-Workshops, öffentliche Proben, Gespräche, Filme und mehr lassen ihn zum lebendigen Erfahrungsraum für die Besucher werden.“[2]
Im Gesetzbuch der katholischen Kirche[1], dem Codex kirchlichen Rechts (CIC) von 1983 gibt es keine Gesetze, die die Rechte der Kinder explizit schützen. Wenn die Kirche vom Heiligen Geist geführt wird, hat die Kirche Gesetze zum Schutz der Kinder zu beschließen, wenn sie glaubwürdig die Praxis Jesu leben will.
Die Prälaten, Bischöfe, Kardinäle und Päpste in Rom haben lange die Probleme (seit den 50er Jahren) nicht lösen wollen. Die Verbrecher wie Lawrence Murphy, Stephen Kiesle, Marcial Maciel konnten unzählige Kinder und Jugendliche missbrauchen. Erst der Druck der Öffentlichkeit bewirkte 2001 eine kleine Änderung. Papst Johannes Paul II unterzeichnete das Schreiben Sacramentorum Sanctitatis Tutela, das nicht zum Schutz der Kinder, sondern zum Schutz der Sakramente (!) verfasst wurde. Verbessert wurde dieses Papier von Benedikt XVI dann im Jahr 2010. Die Umsetzung war oft sehr lax und den Bischöfen vor Ort überlassen.
Im Codex Kirchlichen Rechts kommt ein indirekter Schutz der Kinder im Strafrechtskanon 1395, Paragraf 2 vor, wo Sexualdelikte von Klerikern an Minderjährigen unter Strafe gestellt werden.
Es gibt in diesem Umfeld drei Paragraphen, die nur Kleriker betreffen:
Im Canon. 1395 — § 1 werden Kleriker bestraft, die „in einer … äußeren Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs“ verharren. (Eheähnliche Beziehungen werden mit Canon1394 bestraft.[2]
Im Canon 1395 — § 2 werden Kleriker bestraft, die „gegen das sechste Gebot des Dekalogs“ sich verfehlt haben, indem sie „die Straftat mit Gewalt, durch Drohungen, öffentlich oder an einem Minderjährigen unter sechzehn (später: achtzehn) Jahren begangen“ haben.[3]
Im Canon 1387 werden Priester bestraft, die bei der Spendung des Bußsakramentes oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte einen Pönitenten zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs zu verführen versucht haben.[4]
Verjährungsfrist stieg von 10 auf 20 Jahre
Unter dem Druck der Öffentlichkeit mussten Papst Johannes Paul II und Benedikt XVI handeln. Wichtigste Neuerung des Erlasses Ad exsequendam ecclesiasticam legem[5] von 2010 war die Anweisung, bei glaubhaften Vorwürfen die weitere Klärung von Fällen sexuellen Missbrauchs an die Glaubenskongregation nach Rom zu überweisen. Damit sollte eine mögliche Vertuschung vor Ort verhindert werden.
Zudem wurde die frühere Altersgrenze für Minderjährigkeit von 16 auf 18 Jahre angehoben;
die Verjährungsfrist stieg von 10 auf 20 Jahre, gerechnet ab dem 18. Geburtstag des Opfers.
In schweren Fällen kann die Verjährung aufgehoben werden. [6]
Jesu Leichnam wurde an einem Freitag in der Pessachwoche in ein Grab gelegt und mit einem Rollstein verschloss man das Grab. Der Evangelist Matthäus lebte in einer christlichen Gemeinde, deren Mitglieder im Alten Testament für Hinweise suchten, warum der Messias so furchtbar sterben musste. Sie sahen sich mit den frommen Juden sehr verbunden.
Sie erzählten von zwei Erdbeben. Das erste erfuhren sie beim Tod Jesu am Freitag und das zweite nach dem Sabbat, am ersten Tag der Woche, unserem Sonntag. Dass der Tempelvorhang vor dem Allerheiligsten dabei riss, berichtete neben Matthäus auch Markus.
In der östlichen Mittelmeergegend waren Erdbeben nicht ungewöhnlich. Man beschäftigte sich auch mit den Ursachen. Nach Thales von Milet waren Erdbeben dadurch bedingt, dass die Erde instabil, wie ein Schiff, auf dem Wasser schwimmt,- eine sehr ähnliche Erklärung wie die moderne Plattenverschiebung oder Plattentektonik. Das Ungewöhnliche bei Matthäus ist die Gleichzeitigkeit der Erdbeben mit dem Tod und der Auferstehung Jesu. Es stellt sich die Frage, ob der Tod und die Auferstehung des Gottessohnes so voll Kraft war, dass ein Erdbeben beide Ereignisse begleiteten.
Ich fordere Sie im Namen des Heiligen Geistes auf, den Pflichtzölibat aufzuheben und den Canon 277 – § 1 des Kirchenrechts zu streichen.
Er hat viele Menschen ins Unglück gestürzt, unermessliches Leid erzeugt, die Rechte der Gläubigen Sakramente zu feiern beschnitten und den Heiligen Geist zensuriert und unterdrückt.
Dieser Canon muss fallen:
Can. 277 — § 1. Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können. Dazu muss der Can. 247 — § 1. umgeschrieben werden. (Auf die Einhaltung des zölibatären Standes sind sie durch eine entsprechende Erziehung vorzubereiten; sie haben zu lernen, ihn als eine besondere Gabe Gottes in Ehren zu halten.)