Medizinisch assistierter Freitod

Einleitung

Die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH), das Verbot der Beihilfe zum assistierten Freitodes aufzuheben, hat viele Christen, und nicht nur Katholiken, mit Befremden, teilweise sogar mit Entsetzen getroffen. Von einem Dammbruch zu sprechen ist unverantwortlich, wie ich zeigen werde. Wer schon vorher in aufgeklärte, vor allem auch akademische und intellektuelle Kreise hineingehört hat, konnte diese Entscheidung erwarten. Das Verbot der Beihilfe und die dem zugrunde liegende Ächtung des Freitodes berief sich nämlich auf historisch gewachsene kirchliche Vorstellungen vom Verhältnis von Gott zu seiner Schöpfung, die früheren Zeiten entstammten und so heute nicht mehr gelten. An ihre Stelle traten die Menschenrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention Teil unserer Verfassung geworden sind, und damit war der Fall des Verbotes absehbar. Viele Menschenrechte berufen sich nämlich ganz wesentlich auf das Recht der freien Selbstbestimmung jedes Menschen (Autonomie), insoweit dieses nicht aus dem Schutz der Menschenrechte anderer Menschen eingeschränkt werden muss.

Die Entscheidung des VfGH war eine Grundsatzentscheidung und bedarf noch einer Ergänzung der bestehenden Gesetze und einer Abstimmung mit diesen, bevor sie rechtswirksam wird.

Unter medizinisch assistiertem Freitod versteht man die Bereitstellung einer tödlich wirkenden Substanz durch einen Arzt, um einem sterbewilligen Menschen den Freitod zu ermöglichen. Ich behandle hier ausschließlich diese Form eines assistierten Freitodes und verwende deshalb das Wort medizinisch nicht mehr. Im Folgenden stelle ich nun einige Überlegungen zu einer sittlichen Selbstverpflichtung und damit zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein derartiger Freitod ethisch und christlich verantwortet werden könnte, an.

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Die Frau in der katholischen Kirche

Einleitung

Als Ernst von Baer 1827 die weibliche Eizelle und das Eindringen der Samenzelle in letztere entdeckte, bedeutete dies nicht nur eine medizinische Revolution. Vielmehr geriet ein Menschenbild ins Wanken, das seit der Antike das Geschlechterverhältnis von Mann und Frau bestimmt hatte. Vom Mann als formgebendes Prinzip des Menschen, wie schon Aristoteles meinte, und über den „mas occasionatus“(Frau ist ein missglückter Mann und nur eine Art Brutkasten)  des Thomas von Aquin spannt sich der Bogen bis zur Französischen Revolution, seit der der Prozess der Frauenemanzipation als Frucht der Aufklärung endgültig Fuß fasste und mit Baers Entdeckung auf volle Touren kam. Immerhin sind rechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung von Mann und Frau in vielen westlichen Ländern heute verfassungsrechtlich verbrieft. Den Hintergrund, warum das in der Kirche nicht so ist, möchte ich etwas erhellen. Ich vermeide, dieses brisante Thema sehr ausführlich zu behandeln, da es den Rahmen von „Christenwind“ weit überschreiten würde. Mein Ziel ist, die kulturellen, theologischen und rechtlichen Grundlagen für die unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern in der Kirche leicht lesbar und verständlich in Erinnerung zu rufen.

Frau in der Kirche

Die Frau hatte es von Anfang an schwer. War doch schon Paulus ambivalent hinsichtlich dessen, was Frauen sind bzw. dürfen und was nicht, und ohne die drei tritopaulinischen Pastoralbriefe (spätere pseudopaulinische Briefe, zwei an Timotheus und der an Titus) wäre das Neue Testament sehr viel frauenfreundlicher. Immerhin gibt es Kirchenlehrerinnen und Heilige und bis ins 19. Jahrhundert Äbtissinnen, die eine den Bischöfen vergleichbare Machtfülle hatten. Und seit einigen Jahrzehnten werden  in zunehmendem Maße auch Frauen in leitende Positionen in der Kirche berufen, allerdings nur dann, wenn diese Positionen kirchenrechtlich nicht ausschließlich geweihten Klerikern vorbehalten sind. Und damit lege ich die Hand in die offene Wunde: Frauen sind nach dem Kirchenrecht vom Weihesakrament (für Diakon, Priester und Bischof) ausgeschlossen. Denn Leitungs- und Weihegewalt sind in der Kirche direkt miteinander verknüpft. In Zusammenschau mit dem Thema dieses Beitrages möchte ich die wesentlichen Argumente gegen bzw. für eine Frauenordination auflisten:

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Christliche Gedächtnisfeiern

Die Feier der Eucharistie, in der wir „danksagen“, ist, wie das II. Vatikanum in LG (Lumen Gentium) 11 feststellt, Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens. In der Messfeier (auch Eucharistiefeier genannt) danken wir Gott dafür, dass er alles gut geschaffen hat und alles gut im Dasein hält, dass er sich immer wieder als Retter gezeigt hat und Quelle des Lebens ist. Vor allem feiern wir Gott für sein Wirken in Jesus. Schon im 1. Korintherbrief von Paulus, entstanden um 55, also 25 Jahre nach dem Tod Jesu, finden wir die Worte, wie sie im Gemeindegottesdienst damals verwendet wurden: „Das ist mein Leib für euch. Tut dies zu meinem Gedächtnis! … Dieser Kelch ist der Neue Bund in meinem Blut. Tut dies, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis!“ Worte, die Jesus so oder ähnlich beim letzten Abendmahl gesprochen hat und bei Paulus ihren frühesten schriftlichen Niederschlag fanden. Sie werden Einsetzungsworte genannt.

Der Nachfolger dieser urchristlichen Mahlfeiern ist die heutige Messfeier, die in vielerlei Hinsicht nicht mehr wiedergibt, was damals getan wurde. Deshalb gab und gibt es Versuche, die Messfeier in Form und Inhalt zu erneuern. Zwei dieser Stoßrichtungen sollen hier erwähnt werden:

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