200 Theologieprofessorinnen und Theologieprofessoren für Segnung

Eine Münsteraner Arbeitsgruppe hat eine Stellungnahme zum „Responsum“ der römischen Glaubenskongregation gegen die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften erarbeitet. Sie wurde bisher von mehr als 200 Theologie-Professor*innen unterschrieben: https://bit.ly/314SVUN

Stellungnahme zum „Responsum“ der Glaubenskongregation:

Am Montag, 15. März 2021, veröffentlichte die Glaubenskongregation ein Responsum,
in dem sie die Möglichkeit zur kirchlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bestreitet. Hierzu nehmen wir als Professorinnen und Professoren der katholischen Theologie Stellung.
Der „Erläuternden Note“ zum Responsum und dem zeitgleich veröffentlichten „Kommentar“ mangelt es an theologischer Tiefe, an hermeneutischem Verständnis sowie
an argumentativer Stringenz. Werden wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert und
nicht rezipiert, wie es in dem Dokument der Fall ist, untergräbt das Lehramt seine eigene Autorität.
Der Text ist von einem paternalistischen Gestus der Überlegenheit geprägt und diskriminiert homosexuelle Menschen und ihre Lebensentwürfe. Von dieser Position distanzieren wir uns entschieden. Wir gehen demgegenüber davon aus, dass das Leben und
Lieben gleichgeschlechtlicher Paare vor Gott nicht weniger wert sind als das Leben
und Lieben eines jeden anderen Paares.
In vielen Gemeinden erkennen Priester, Diakone und andere Seelsorger und Seelsorgerinnen homosexuell lebende Menschen an, auch indem sie Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare anbieten und über angemessene liturgische Formen solcher Feiern reflektieren. Wir begrüßen diese würdigenden Praktiken ausdrücklich.
Kontakt: responsum@uni-muenster.de

Das Responsum ad dubium der Kongregation für die Glaubenslehre
über die Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts
. Vatikan

Die Problematik des medizinisch assistierten Freitodes

Wie verzweifelt sind Menschen?

            Die Selbsttötung und die medizinisch assistierte Selbsttötung wirft viele Fragen auf. Wie frei ist eine Selbsttötung? Inwiefern ist Selbsttötung mit Gift eine Form der Gewalt gegen sich? Ist eine Überdosis eines Medikamentes ebenfalls Gift? Inwiefern können Ärzte, die zur Erhaltung des menschlichen Lebens sich verpflichten, bei der Tötung von Menschen assistieren?

            Ich habe jetzt im Katechismus der Katholischen Kirche zu dem Themenbereich nachgelesen.

            Unter der Nummer 2280 schreiben die Autoren:
Jeder ist vor Gott für sein Leben verantwortlich. Gott hat es ihm geschenkt. Gott ist und bleibt der höchste Herr des Lebens. Wir sind verpflichtet, es dankbar entgegenzunehmen und es zu seiner Ehre und zum Heil unserer Seele zu bewahren. Wir sind nur Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens, das Gott uns anvertraut hat. Wir dürfen darüber nicht verfügen.

            Meine Überlegungen: Das Leben ist keine Sache, kein „Ding“, über die ich verfüge. Seit meiner Zeugung wachse ich mit Hilfe meiner mich umgebenden Welt, meiner Mutter, meinem Vater, den vielen anderen Personen und auch dem großen Du, Gott. Ich bin nicht nur ein körperliches Lebewesen, sondern auch ein seelisches, geistiges Wesen, das in ständigem Austausch sich befindet. Anscheinend steckt hinter diesem Leben etwas Größeres. Der Tod ist eine Macht, die dieses Wachsen und Austauschen abbricht.

            Davon spricht der Absatz 2281:

            2281 Der Selbstmord widerspricht der natürlichen Neigung des Menschen, sein Leben zu bewahren und zu erhalten. Er ist eine schwere Verfehlung gegen die rechte Eigenliebe. Selbstmord verstößt auch gegen die Nächstenliebe, denn er zerreißt zu Unrecht die Bande der Solidarität mit der Familie, der Nation und der Menschheit, denen wir immer verpflichtet sind. Der Selbstmord widerspricht zudem der Liebe zum lebendigen Gott.

            Der Selbstmord oder die Selbsttötung ist wie jede Tötung eine Gewalttat. Auch wenn „nur“ eine Substanz verabreicht wird, so ist diese Substanz ein Gift, das den Körper tötet. Auch eine Überdosis eines Schlafmittels oder eines Schmerzmittels ist Gewalt, weil es den Körper, der noch immer wächst und austauscht, tötet.

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Medizinisch assistierter Freitod

Einleitung

Die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH), das Verbot der Beihilfe zum assistierten Freitodes aufzuheben, hat viele Christen, und nicht nur Katholiken, mit Befremden, teilweise sogar mit Entsetzen getroffen. Von einem Dammbruch zu sprechen ist unverantwortlich, wie ich zeigen werde. Wer schon vorher in aufgeklärte, vor allem auch akademische und intellektuelle Kreise hineingehört hat, konnte diese Entscheidung erwarten. Das Verbot der Beihilfe und die dem zugrunde liegende Ächtung des Freitodes berief sich nämlich auf historisch gewachsene kirchliche Vorstellungen vom Verhältnis von Gott zu seiner Schöpfung, die früheren Zeiten entstammten und so heute nicht mehr gelten. An ihre Stelle traten die Menschenrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention Teil unserer Verfassung geworden sind, und damit war der Fall des Verbotes absehbar. Viele Menschenrechte berufen sich nämlich ganz wesentlich auf das Recht der freien Selbstbestimmung jedes Menschen (Autonomie), insoweit dieses nicht aus dem Schutz der Menschenrechte anderer Menschen eingeschränkt werden muss.

Die Entscheidung des VfGH war eine Grundsatzentscheidung und bedarf noch einer Ergänzung der bestehenden Gesetze und einer Abstimmung mit diesen, bevor sie rechtswirksam wird.

Unter medizinisch assistiertem Freitod versteht man die Bereitstellung einer tödlich wirkenden Substanz durch einen Arzt, um einem sterbewilligen Menschen den Freitod zu ermöglichen. Ich behandle hier ausschließlich diese Form eines assistierten Freitodes und verwende deshalb das Wort medizinisch nicht mehr. Im Folgenden stelle ich nun einige Überlegungen zu einer sittlichen Selbstverpflichtung und damit zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein derartiger Freitod ethisch und christlich verantwortet werden könnte, an.

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