Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche

08.09.2022, Hessen, Frankfurt/Main: Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Synodalen Weges, und Bischof Georg Bätzing, Präsident des Synodalen Weges, gehen während der vierten Synodalversammlung der katholischen Kirche in Deutschland im Congress Center Messe Frankfurt zu Demonstranten, die Reformen der Kirche fordern. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Diese Vorlage des Synodalforums III „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ zur Zweiten Lesung auf der Vierten Synodalversammlung (8.-10.9.2022) wurde am 9.9.2022 (mit kleinen Änderungen) angenommen.
Große Mehrheit im Plenum, auch von 60 Bischöfen haben 45 dafür gestimmt. (10 dagegen und 5 enthalten). Das ist ein großer Erfolg!
Danach geht es um die Handlungstexte.

Quelle 1 des Abgestimmten Textes: https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/SV-IV_Synodalforum-III-Grundtext-Lesung2.pdf
Quelle 2: https://www.synodalerweg.de/

1.  Einleitung

„Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht männlich und weiblich; denn ihr alle seid einer in Christus Jesus“ (Gal 3,28). Diese ermutigenden Worte des Paulus sind für die sich hier anschließenden Überlegungen leitend. Trennungen nach Herkunft, Stand und Geschlecht sind in der Gemeinschaft, die sich zu Jesus als Christus bekennt, aufgehoben. Eine Konsequenz aus dem in der Taufe begründeten gemeinsamen Priestertum jedes einzelnen Christgläubigen ist die Teilhabe aller an der Sendung der Kirche zur Verkündigung des Evangeliums in der Welt. Weil alle „einer in Christus Jesus“ sind, kann es keine allein im Geschlecht begründete Hierarchie bei der Übernahme von Diensten und Ämtern geben. Geschlechtergerechtigkeit im Sinne der biblisch überlieferten Weisungen Gottes in den sich verändernden kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten zu leben, kann künftig die Grundlage der Handlungsweisen in der Römisch-katholischen Kirche sein. Konkret bedeutet dies dann: Alle Getauften und Gefirmten erfahren unabhängig von ihrem Geschlecht Anerkennung und Wertschätzung ihrer Charismen und ihrer geistlichen Berufung; sie werden entsprechend ihrer Eignung, ihren Fähigkeiten und Kompetenzen in Diensten und Ämtern tätig, die der Verkündigung des Evangeliums in unserer Zeit dienen.

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Michael Böhnke:„Menschenrechte müssten auch das kirchliche Recht begründen“ Westdeutsche Zeitung

Dr. Michael Böhnke, Professor an der Bergischen Universität, spricht über Meinungsfreiheit in der katholischen Kirche und Sorgen angehender Lehrkräfte.

„Der universale Anspruch der Menschenrechte, überall und uneingeschränkt gelten zu wollen“, sagt er, „stellte dabei eine Herausforderung an die Ekklesiologie, an die Lehre der Kirche, die auch das Katholische Kirchenrecht betrifft, dar. Zwar setzt sich die Kirche und setzen sich innerkirchliche Gruppierungen wie etwa Misereor oder Adveniat oft mit Nachdruck für die Achtung und Durchsetzung der Menschenrechte zum Beispiel in Flüchtlingsfragen ein“, fährt er fort, „aber das Kirchenrecht selbst trägt bis heute nur sehr eingeschränkt zur Anerkennung und Durchsetzung der Menschenrechte bei. Und hier sehe ich einen großen Nachholbedarf. Die Menschenrechte müssten genauso wie das staatliche Recht, das kirchliche Recht begründen“, denn sie fungieren gleichermaßen als Grundlage für staatliches Recht und Kirchenrecht.

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Theologe Essen: Katholische Kirche hat viel Reformpotenzial

Die katholische Kirche sollte nach Einschätzung des Berliner Theologen Georg Essen ihre Reformfähigkeiten stärker nutzen.

Essen wies auch auf ein „strukturelles Problem“ des Reformdialogs hin. „Um frei und offen über alles in der Kirche reden und entscheiden zu können, hat er sich eine Grundordnung gegeben, die außerhalb des geltenden Kirchenrechts angesiedelt ist“, erklärte er. „Eine kirchenrechtliche Ordnung wie eine Synode wäre aber die Voraussetzung dafür, dass es eine Chance gibt, die Beschlüsse mit Bindungswirkung auch umzusetzen.“

Quelle: Theologe Essen: Katholische Kirche hat viel Reformpotenzial

Ohne Geist und neuem Gesetz geht die Kirche den Bach hinunter

Ich unterstütze seit Jahren die Kirchenreformbewegungen und kenne den Widerstand gegen schon kleine Reformen. Es wird immer auf die Weltkirche verwiesen. Aber im Grunde ist es das Kirchenrecht, an denen sich die Beherrscher der Kirche krampfhaft halten. Nur will das niemand wahrhaben, denn das ist eine trockene Materie.

Schon Papst Paul VI hat sich die Zähne daran ausgebissen und konnte sich gegen die Kirchenrechtler nicht durchsetzen. In seiner Ansprache 1973 an die Teilnehmer des II. Kongresses für Kanonisches Recht legte er flehentlich den Rechtsgelehrten nahe, dem Geist des Konzils und damit dem Heiligen Geist im Kirchenrecht Ausdruck zu verleihen.

Vier Jahre später starb er und sein zweiter Nachfolger Johannes Paul II schrieb zwar eine wunderbare Enzyklika über den Heiligen Geist im Jahre 1986, aber es war um drei Jahre zu spät. Schon im Jahre 1983 wurde von den Kirchenrechtlern der Codex Iuris Canonici herausgebracht. Der Gesetzgeber war nicht der Heilige Geist oder das Volk Gottes, sondern allein der Papst und der unterschrieb.

Seitdem haben wir den Salat.

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Maria 2.0: Der Thesenanschlag

Neuer Thesenanschlag nach 500 Jahren

Wir hängen unsere Thesen für eine lebendige Kirche an Dom- und Kirchentüren. Mit diesem Thesenanschlag im gesamten Bundesgebiet weisen wir auf die eklatanten Missstände in der katholischen Kirche hin und untermauern damit unsere Forderungen nach Reformen hin zu einer zukunftsfähigen, geschwisterlichen und vielgestaltigen Kirche.
Bilder aus allen Ecken und Enden der Republik und weitere Informationen zu dieser Aktion finden sich hier.

An alle Menschen, die guten Willens sind!

1. #gerecht – gleiche Würde – gleiche Rechte
In unserer Kirche haben alle Menschen Zugang zu allen Ämtern. Denn Menschenrechte und Grundgesetz garantieren allen Menschen gleiche Rechte – nur die katholische Kirche ignoriert das. Mannsein begründet heute Sonderrechte in der Kirche.

2. #partizipativ – gemeinsame Verantwortung
In unserer Kirche haben alle teil am Sendungsauftrag; Macht wird geteilt. Denn der Klerikalismus ist heute eines der Grundprobleme der katholischen Kirche und fördert den Machtmissbrauch mit all seinen menschenunwürdigen Facetten.

3. #glaubwürdig – respektvoller Umgang und Transparenz
In unserer Kirche werden Taten sexualisierter Gewalt umfassend aufgeklärt und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen. Ursachen werden konsequent bekämpft. Denn viel zu lange schon ist die katholische Kirche ein Tatort sexueller Gewalt. Kirchliche Machthaber halten immer noch Informationen zu solchen Gewaltverbrechen unter Verschluss und stehlen sich aus der Verantwortung.

4. #bunt – leben in gelingenden Beziehungen
Unsere Kirche zeigt eine wertschätzende Haltung und Anerkennung gegenüber selbstbestimmter achtsamer Sexualität und Partnerschaft. Denn die offiziell gelehrte Sexualmoral ist lebensfremd und diskriminierend. Sie orientiert sich nicht am christlichen Menschenbild und wird von der Mehrheit der Gläubigen nicht mehr ernst genommen.

5. #lebensnah – ohne Pflichtzölibat
In unserer Kirche ist die zölibatäre Lebensform keine Voraussetzung für die Ausübung eines Weiheamtes. Denn die Zölibatsverpflichtung hindert Menschen daran, ihrer Berufung
zu folgen. Wer diese Pflicht nicht einhalten kann, lebt oft hinter Scheinfassaden und wird in existentielle Krisen gestürzt.

6. #verantwortungsvoll – nachhaltiges Wirtschaften
Unsere Kirche wirtschaftet nach christlichen Prinzipien. Sie ist Verwalterin des ihr anvertrauten Vermögens; es gehört ihr nicht. Denn Prunk, dubiose Finanztransaktionen und persönliche Bereicherung kirchlicher Entscheidungsträger haben das Vertrauen in die Kirche tiefgreifend erschüttert und schwinden lassen.

7. #relevant – für Menschen, Gesellschaft und Umwelt.
Unser Auftrag ist die Botschaft Jesu Christi. Wir handeln danach und stellen uns dem gesellschaftlichen Diskurs. Denn die Kirchenleitung hat ihre Glaubwürdigkeit verspielt. Sie schafft es nicht, sich überzeugend Gehör zu verschaffen und sich im Sinne des Evangeliums für eine gerechte Welt einzusetzen.

Quelle:
https://www.mariazweipunktnull.de/

Intensive Gebete für die Kirchenreform sind notwendig

Eine Kirchenreform ohne Gebet zum Heiligen Geist ist nicht möglich.

Es gibt beim Gebet drei Antworten Gottes: Ja, nein und warte. In der Zeit des 2. Vatikanische Konzil und vor allem danach war eine Aufbruchstimmung, die ich als Jugendlicher miterlebte. Wir haben gebetet, gesungen und meditiert.

Der erste Dämpfer kam, als Papst Paul VI. die Enzyklika Humanae Vitae mit dem Verbot der Mittel gegen Schwangerschaft veröffentlichte. Er entschied sich gegen den Rat der Kommission, in der auch Nichtpriester vertreten waren, für die kleinere Gruppe der Bischöfe. Sie entschieden mit nur einer Stimme Mehrheit gegen diese Mittel. Das war für viele der Beginn des Misstrauens gegen die Hierarchie, die als Herrschaft empfunden wurde. Der Heilige Geist war sicher überrascht von dieser Entscheidung, waren doch sehr viele geisterfüllte getaufte Frauen und Männer im Vorfeld durch Briefe und Gespräche in diese Sache eingebunden gewesen.

Papst Paul VI war sichtlich überrascht und wollte diesen Fehler ausmerzen, indem er die kirchlichen Juristen aufforderte, den Heiligen Geist und die Rechte des Volkes Gottes in die Neufassung des Kirchenrechts aufzunehmen. Der Geist Gottes wurde im 2. Vatikanischen Konzil als Seele der Kirche gesehen. So wie das Wort Mensch wurde, wurde der Geist die Seele der komplexen Kirche (Vergleiche Lumen Gentium 8). Er ist damit der Herr der Kirche. Papst Paul VI und damit der Heilige Geist konnte sich gegen die kirchlichen Rechtsgelehrten nicht durchsetzen. Das überraschte den Geist Gottes. Er wollte aber nichts gegen die Freiheit der Menschen unternehmen und wartete. Er sah, dass die Herrschaft der Hierarchie bald ins Wanken kommt, wenn die Missbrauchsfällen veröffentlicht werden.

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Glühender, überzeugter Christ.

Dr. Thomas Seiterich war 40 Jahre Redakteur der Zeitung Publik-Forum. Schwerpunkte seiner journalistischen Arbeit waren die Weltkirche und der Vatikan. So war er viel in Rom und in allen Kontinenten unterwegs. Seit dem Übergang in den Ruhestand kann er mehr bei seiner Frau in Ulm sein. Wir bringen ein Interview vom Katholischen Kirchenblatt Ulm mit dem geisterfüllten Journalisten.

KB: Unsere Kirche ist in vielen höchst unterschiedlichen Ländern der Welt beheimatet. Würde ihr da nicht mehr Vielfalt, Vielstimmigkeit guttun? Oder bedeutet das eine Gefährdung der Einheit?
Seiterich: Der Schweizer Kardinal Kurt Koch, der im Vatikan für die Ökumene unter den Christen zuständig ist, sagt: „Wir können uns in Rom nicht retten vor lauter neu entstandenen evangelischen Kirchen, die sich kürzlich von einer Kirche abgespalten haben. Die wollen dann einen je eigenen Dialogprozess mit Rom. Die Katholiken haben einen Papst, auf den sich so ziemlich alle beziehen. Durch sein Vorhandensein hält er die multikulturelle katholische Kirche zusammen. Das Papsttum verhindert, dass sich auch die diversen Katholiken in einem fort spalten. Zugleich lebt eine enorme Vielfalt in der katholischen Kirche.
KB: Und dennoch Einheit?
Seiterich: Professor Jörg Fegert aus Ulm, einer der großen Experten im Kampf gegen sexuelle  Gewalt an Kindern und Jugendlichen, und der Jesuit Hans Zollner, der ebenfalls Psychotherapeut ist und an der Päpstlichen Uni Gregoriana in Rom lehrt, entwickelten gemeinsam ein Programm zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Pater Zollner und seine Mitarbeiter sind dabei, das in der katholischen Kirche in allen Ländern in Gang zu setzen. Für die säkulare Forschung ist dieses interkulturelle „katholische“ Projekt so interessant, weil es keine andere Institution weltweit gibt, die so in verschiedenste Gesellschaften hineinreicht.
KB: Frohe Botschaft, befreiende Botschaft trotz allem, was es sonst gab?

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Papst Paul VI: Dem Kirchenrecht fehlt der Heilige Geist. Er ist die Seele der Kirche.

Papst Paul VI: Das Wirken des Heiligen Geistes muss im Recht der Kirche seinen Ausdruck finden.

Das Kirchenrecht ist ein Handeln der Kirche, deren Seele der Heilige Geist ist. Papst Paul VI legte in der folgenden Ansprache den Rechtsgelehrten nahe, dem Geist des Konzils und damit dem Heiligen Geist im Kirchenrecht Ausdruck zu verleihen. Das wurde leider im neuen Kirchenrecht im Jahre 1983 nicht oder nur in sehr geringer Weise umgesetzt.

Ansprache Pauls VI vom 17. September 1973 an die Teilnehmer des II. Kongresses für Kanonisches Recht in Mailand

(OR Nr. 213 vom 17./18. September 1973)
(Der italienische Text der Ansprache wurde übersetzt von Lic jur can. Heinz Maritz, München.)

            Wir empfangen Sie mit herzlicher und tiefer Hochachtung; Uns bewegt Ihr Gedanke, am Ende ihres II. Internationalen Kongresses, der vergangene Woche unter den Auspizien der Katholischen Universität Sacre Cuore in Mailand stattgefunden hat, eigens zu dieser Audienz nach Rom zu kommen. Wir danken dem verdienten Professor O r i o G i a c c i für seine edlen Worte, die er Uns hat zukommen lassen und die Zeugnis gegeben haben von dem Geist, mit dem das Organisationskomitee und Sie alle, verehrte Wissenschaftler, diese so wertvolle und repräsentative Begegnung mit Leben erfüllt haben. Diese Begegnung fügt sich würdig an jene vom Jahr 1970[1], die Wir noch lebhaft in Erinnerung haben. Eine lobenswerte Erwähnung verdient die italienische Katholische Universität – an ihr werden die juristischen Studien besonders gepflegt -, die Förderung und Gastfreundschaft angedeihen ließ einer so wertvollen Initiative, die dem eindrucksvollen Kreis derjenigen, die sich der Pflege des kanonischen Rechts widmen, zur Ehre gereicht.

            Wir danken Ihnen für Ihre Anwesenheit: nicht allein wegen des persönlichen Trostes, den sie Uns gibt, sondern vor allem wegen der ganz besonderen Bedeutung, die sie, objektiv gesehen, in sich selbst hat.

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Die Übermacht des Rechts unterdrückt die Dynamik des Heiligen Geistes

Die Kirchenkrise verschärft die Glaubenskrise

Die Gotteskrise und damit die Glaubenskrise ist nicht nur durch die Neuzeit und die Moderne ausgelöst worden. Es fehlte eine Besinnung der christlichen Kirchen auf die Dynamik, die der Heilige Geist der jungen Kirche durch Pfingsten gegeben hat. Gerade im römischen Reich war die Juristik, die Rechtswissenschaft, eine beherrschende Praxis, die von der Kirche übernommen wurde. Da ist die Wirkung der Theologen, die die Dynamik des Heiligen Geistes lehrten, wie Basilius der Große, im Laufe der Geschichte verpufft. Heute erleben wir die Auswirkungen der Ohnmacht des Heiligen Geistes gegenüber der Übermacht des heiligen Rechtes. Dabei wird von der Theologie immer wieder die Forderung nach Glaubenserneuerung gestellt, ohne zu erkennen, dass die Struktur der Kirche und ihr Kirchenrecht eine Form der Verkündigung darstellt. Kirche ist nach dem 2. Vatikanischen Konzil Zeichen und Werkzeug des Heils. Da sind die Liturgie, die Pastoral und das Kirchenrecht als Handlungen der Kirche von der Dynamik des Heiligen Geistes zu durchdenken.

Michael Böhnke arbeitet an einer grundlegenden Lehre über die Kirche und den Heiligen Geist. In seinem ersten Buch „Kirche in der Glaubenskrise“ schreibt er: Es mag sein, dass die Gotteskrise der Neuzeit, der Moderne und der Postmoderne die gegenwärtige Kirchenkrise erst ermöglicht hat. Zweifelsfrei jedoch hat die gegenwärtige Kirchenkrise die Gotteskrise verschärft.“[1]

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