Neubewertung von Homosexualität!

Die Vorlage des Synodalforums IV „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ auf der Vierten Synodalversammlung (8.-10.9.2022) wurde heute, 9.9.2022 mit großer Mehrheit, auch mit Zweidrittelmehrheit der Bischöfe abgestimmt.

Handlungstext: „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“

Quelle 1: https://www.synodalerweg.de/
Quelle 2, abgestimmter Text: https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/T9NEU_SVIV_13_Synodalforum-IV-Handlungstext_LehramtlicheNeubewertungVonHomosexualitaet-2.Lesung.pdf

Einführung

Im Grundtext des Synodalforums 4 werden Erkenntnisse der Theologie, der Humanwissenschaften und der MHG-Studie aufgegriffen, die eine Veränderung der lehramtlich vertretenen Positionen hinsichtlich homosexueller Menschen nahelegen, wie sie u.a. im Katechismus der Katholischen Kirche dargelegt werden. Um durch eine Neubewertung der Homosexualität die kirchliche Lehre fortzuentwickeln, wendet sich die Synodalversammlung an den Papst und empfiehlt ihm, eine weltkirchliche Verständigung dazu zu erzielen.

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Die neue Sexualmoral in der katholischen Kirche

Der folgende Text des Synodalforums IV „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ wurde auf der Vierten Synodalversammlung (8.-10.9.2022) am 8.9. 2022 abgestimmt.
Ergebnis: Im Plenum: 196 Stimmen, 82% Ja, 17% Nein, 2 Enthaltungen.
Das ist eine Zweidrittelmehrheit!
2. 57 Bischöfe: 33 Stimmen = 61% Ja. 21 #Bischöfe Nein, 3 Enthaltungen. Das ist eine einfache Mehrheit.
Der Text ist wegweisend für die universale Kirche.
Quelle 1: https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/SV-IV_Synodalforum-IV-Grundtext-Lesung2.pdf
Quelle 2: https://www.synodalerweg.de/

Präambel

Die Synodalversammlung weiß um die große Bedeutung, die einer selbstkritischen Positionsbestimmung zur Lehre unserer Kirche zu den Fragen von Liebe, Sexualität und Partnerschaft zu- kommt. Zwar ist die Sexuallehre unserer Kirche für die unerträglichen Akte sexualisierter Gewalt nicht unmittelbar ursächlich. Gleichwohl bildet sie einen normativen Hintergrund, der solche Taten offensichtlich hat begünstigen können.

Als Mitglieder der Synodalversammlung tragen wir in unterschiedlicher Weise Verantwortung für unsere Kirche. In dieser Verantwortung anerkennen wir ausdrücklich die Schuld, die durch sexualisierte Gewalt in kirchlichen Einrichtungen, Gemeinden und Gemeinschaften entstanden ist. Wir erwarten die Übernahme persönlicher Verantwortung derer, die daran (mit-)schuldig wurden. Zugleich suchen wir als Synodalversammlung Wege glaubwürdiger Umkehr.

Auch durch die Lehre zu Sexualität und die kirchliche Praxis haben sich Mitglieder unserer Kirche, aber auch die Kirche als Institution und Gemeinschaft der Glaubenden schuldig gemacht. Wir machen uns daher das freimütige Bekenntnis und die Übernahme von Verantwortung der deutschen Sprachgruppe bei der Römischen Familiensynode im Oktober 2015 zu eigen: „Kirchliche Begleitung [ist] insbesondere in Situationen der Bedrängnis gefordert […]. Hier gilt es nicht nur anzuerkennen, was die Kirche leistet, sondern ehrlich zu sagen, was wir als Kirche versäumt haben: Im falsch verstandenen Bemühen, die kirchliche Lehre hochzuhalten, kam es in der Pastoral immer wieder zu unbarmherzigen Haltungen, die Leid über Menschen gebracht haben, insbesondere über ledige Mütter und außerehelich geborene Kinder, über Menschen in vorehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, über homosexuell orientierte Menschen und über Geschiedene und Wiederverheiratete.“

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Die Frau in der katholischen Kirche

Einleitung

Als Ernst von Baer 1827 die weibliche Eizelle und das Eindringen der Samenzelle in letztere entdeckte, bedeutete dies nicht nur eine medizinische Revolution. Vielmehr geriet ein Menschenbild ins Wanken, das seit der Antike das Geschlechterverhältnis von Mann und Frau bestimmt hatte. Vom Mann als formgebendes Prinzip des Menschen, wie schon Aristoteles meinte, und über den „mas occasionatus“(Frau ist ein missglückter Mann und nur eine Art Brutkasten)  des Thomas von Aquin spannt sich der Bogen bis zur Französischen Revolution, seit der der Prozess der Frauenemanzipation als Frucht der Aufklärung endgültig Fuß fasste und mit Baers Entdeckung auf volle Touren kam. Immerhin sind rechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung von Mann und Frau in vielen westlichen Ländern heute verfassungsrechtlich verbrieft. Den Hintergrund, warum das in der Kirche nicht so ist, möchte ich etwas erhellen. Ich vermeide, dieses brisante Thema sehr ausführlich zu behandeln, da es den Rahmen von „Christenwind“ weit überschreiten würde. Mein Ziel ist, die kulturellen, theologischen und rechtlichen Grundlagen für die unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern in der Kirche leicht lesbar und verständlich in Erinnerung zu rufen.

Frau in der Kirche

Die Frau hatte es von Anfang an schwer. War doch schon Paulus ambivalent hinsichtlich dessen, was Frauen sind bzw. dürfen und was nicht, und ohne die drei tritopaulinischen Pastoralbriefe (spätere pseudopaulinische Briefe, zwei an Timotheus und der an Titus) wäre das Neue Testament sehr viel frauenfreundlicher. Immerhin gibt es Kirchenlehrerinnen und Heilige und bis ins 19. Jahrhundert Äbtissinnen, die eine den Bischöfen vergleichbare Machtfülle hatten. Und seit einigen Jahrzehnten werden  in zunehmendem Maße auch Frauen in leitende Positionen in der Kirche berufen, allerdings nur dann, wenn diese Positionen kirchenrechtlich nicht ausschließlich geweihten Klerikern vorbehalten sind. Und damit lege ich die Hand in die offene Wunde: Frauen sind nach dem Kirchenrecht vom Weihesakrament (für Diakon, Priester und Bischof) ausgeschlossen. Denn Leitungs- und Weihegewalt sind in der Kirche direkt miteinander verknüpft. In Zusammenschau mit dem Thema dieses Beitrages möchte ich die wesentlichen Argumente gegen bzw. für eine Frauenordination auflisten:

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Die Eule – Die Macht bewegter Bilder

Bild: Montage Filmplakate. „Verteidiger des Glaubens“ im Kino: Aus bekannten Bildern fügt der Dokumentarfilmer Christoph Röhl ein schlüssiges Panorama des Lebens von Papst em. Benedikt XVI. zusammen.

https://www.youtube.com/watch?v=UIBbjMM2sAE

Der Kirchenfilm ist ein Erfolgsmodell. Historienfilme wie „Luther“ und aktuell „Zwingli – Der Reformator“, der von der Reformierten Kirche in der Schweiz kofinanziert wurde, füllen Kinosäle und ziehen Zuschauer*innen vor dem heimischen Fernseher in ihren Bann. Doch der Erfolg des Kirchenfilms ist nicht auf Einschaltquoten und das Klingeln der Kinokasse beschränkt. Die katholische Kirche durfte in jüngster Zeit gleich mehrfach in den Genuss der aufklärerischen Kraft der bewegten Bilder kommen.

Es ist eine Stärke des Films, dass spürbar wird, wie sehr Ratzinger unter dem Missbrauch des von ihm geheiligten Priesteramtes durch die Täter litt, und ebenso deutlich, wie er sie gewähren ließ, unzureichend verfolgte und stets Gnade vor Recht ergehen ließ. „Verteidiger des Glaubens“ macht fasslich, warum Ratzinger aus seiner Biografie heraus nicht anders konnte, als den Schutz der Institution Kirche – seiner großen Lebensliebe -, vor den der Opfer zu stellen, aber er entschuldigt das Wegsehen und Wegducken nicht mit einem Wort, mit keinem Bild.

Quelle: Die Eule – Die Macht bewegter Bilder

Kirchenreform: Was riskieren wir? | CHRIST IN DER GEGENWART

Die Reformdebatte in der katholischen Kirche duldet keinen weiteren Aufschub. Es braucht jetzt dringend noch mehr: eine Reformoffensive. Der „synodale Weg“ in Deutschland und die Amazonas-Synode im Vatikan wollen Zeichen setzen. Doch der Widerspruch ist enorm. Ein jesuitischer Aufschrei in christlich dramatischer Zeit.

Quelle: Kirchenreform: Was riskieren wir? | CHRIST IN DER GEGENWART

Wolf: Zölibat ist „Risikofaktor“ beim Thema sexueller Missbrauch

Der Münsteraner Kirchenhistoriker Hubert Wolf sagte in Wien: Die Aufhebung des Pflichtzölibats wäre mit der Tradition der Kirche vereinbar – der Missbrauch stellt eine „prinzipielle Anfrage ans System Männerkirche“.

Dieser „Männerkirche“ liege ein Priesterbild zugrunde, welches dem Priester gegenüber dem Laien eine „herausgehobene Sonderstellung“ zuspreche und diese u.a. mit dem Zölibat verknüpft. Dies begünstige insgesamt den sexuellen Missbrauch, führte Wolf unter Verweis auf die von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Auftrag gegebene Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige“ (MHG-Studie) aus.

Ein Blick in die Kirchengeschichte zeigt, dass sexueller Missbrauch eine lange Geschichte innerhalb der Kirche habe und tatsächlich „eng mit der Geschichte der herausgehobenen Sonderstellung der priesterlichen Lebensform und damit auch mit der Geschichte des Zölibats verbunden ist.“

Zugleich ermutigte Wolf die Teilnehmer der derzeit in Rom tagenden Amazonien-Synode dazu, Schritte in Richtung „viri probati“ zu gehen, da dies mit der kirchlichen Tradition vereinbar sei.

Vortrag als Audiofile

Quelle: Wolf: Zölibat ist „Risikofaktor“ beim Thema sexueller Missbrauch