Die neue Sexualmoral in der katholischen Kirche

Der folgende Text des Synodalforums IV „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ wurde auf der Vierten Synodalversammlung (8.-10.9.2022) am 8.9. 2022 abgestimmt.
Ergebnis: Im Plenum: 196 Stimmen, 82% Ja, 17% Nein, 2 Enthaltungen.
Das ist eine Zweidrittelmehrheit!
2. 57 Bischöfe: 33 Stimmen = 61% Ja. 21 #Bischöfe Nein, 3 Enthaltungen. Das ist eine einfache Mehrheit.
Der Text ist wegweisend für die universale Kirche.
Quelle 1: https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/SV-IV_Synodalforum-IV-Grundtext-Lesung2.pdf
Quelle 2: https://www.synodalerweg.de/

Präambel

Die Synodalversammlung weiß um die große Bedeutung, die einer selbstkritischen Positionsbestimmung zur Lehre unserer Kirche zu den Fragen von Liebe, Sexualität und Partnerschaft zu- kommt. Zwar ist die Sexuallehre unserer Kirche für die unerträglichen Akte sexualisierter Gewalt nicht unmittelbar ursächlich. Gleichwohl bildet sie einen normativen Hintergrund, der solche Taten offensichtlich hat begünstigen können.

Als Mitglieder der Synodalversammlung tragen wir in unterschiedlicher Weise Verantwortung für unsere Kirche. In dieser Verantwortung anerkennen wir ausdrücklich die Schuld, die durch sexualisierte Gewalt in kirchlichen Einrichtungen, Gemeinden und Gemeinschaften entstanden ist. Wir erwarten die Übernahme persönlicher Verantwortung derer, die daran (mit-)schuldig wurden. Zugleich suchen wir als Synodalversammlung Wege glaubwürdiger Umkehr.

Auch durch die Lehre zu Sexualität und die kirchliche Praxis haben sich Mitglieder unserer Kirche, aber auch die Kirche als Institution und Gemeinschaft der Glaubenden schuldig gemacht. Wir machen uns daher das freimütige Bekenntnis und die Übernahme von Verantwortung der deutschen Sprachgruppe bei der Römischen Familiensynode im Oktober 2015 zu eigen: „Kirchliche Begleitung [ist] insbesondere in Situationen der Bedrängnis gefordert […]. Hier gilt es nicht nur anzuerkennen, was die Kirche leistet, sondern ehrlich zu sagen, was wir als Kirche versäumt haben: Im falsch verstandenen Bemühen, die kirchliche Lehre hochzuhalten, kam es in der Pastoral immer wieder zu unbarmherzigen Haltungen, die Leid über Menschen gebracht haben, insbesondere über ledige Mütter und außerehelich geborene Kinder, über Menschen in vorehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, über homosexuell orientierte Menschen und über Geschiedene und Wiederverheiratete.“

Wir haben auch das Leid der Ehepaare im Blick, die ihre Ehe aus dem Zuspruch der Frohen Botschaft christlich zu leben bemüht sind, aber durch rigide Moralvorschriften diszipliniert und bevormundet wurden und nach wie vor werden. Die Fixierung der Sexualität auf die Ehe hat auch dazu geführt, dass Menschen, die über weite Strecken ihrer Lebensspanne als Alleinerziehende oder Single leben, entweder aus dem Blickfeld gerieten oder zur vollständigen Enthaltsamkeit gezwungen waren. Zu diesem Leid zählen auch die ungezählten Maßregelungen, denen Religionslehrer*innen und Theolog*innen, katholische Einrichtungen und Verbände dann ausgesetzt waren und sind, wenn sie sich kritisch mit der derzeitigen Lehre der Kirche auseinander- setzen. Wir haben dadurch Menschen ausgegrenzt, tief verletzt und in ihrer Menschwerdung behindert.

Immer wieder wurden die Intimsphäre und die Gewissensentscheidung von Menschen nicht beachtet. Wir sehen heute, dass kirchliche Sexualethik auch die Verbrechen der sexualisierten Gewalt in der Kirche begünstigt hat. Alle Menschen, die unter den Auswirkungen kirchlicher Sexuallehre gelitten haben, bitten wir von Herzen um Vergebung. Als Synodalversammlung sehen wir uns in der Pflicht, diesem Eingeständnis Taten folgen zu lassen und Impulse für eine Neuausrichtung der kirchlichen Pastoral zu formulieren. Wir wissen, dass wir begangenes Unrecht nicht einfach wieder gut machen können. Wir wollen aber einen wahrhaftigen und über- prüfbaren Weg der Umkehr und der Erneuerung gehen. Wir verpflichten uns, jede*r in ihrer*seiner Verantwortung, unter Beachtung der Erkenntnisse der Humanwissenschaften und in Verwirklichung der Botschaft Jesu von der Liebe Gottes zu allen Menschen für eine Veränderung der Lehre und der Praxis der Kirche im Umgang mit menschlicher Sexualität Sorge zu tragen.

Wir sind überzeugt, dass die Neuausrichtung der Pastoral nicht ohne wesentliche Neuakzentuierungen der kirchlichen Sexualehre möglich sein wird. Deshalb regen wir solche Neuakzentuierungen an, da wir die Überwindung einiger Engführungen in Fragen der Sexualität aus sexual- wissenschaftlichen wie theologischen Gründen für dringend erforderlich halten. Insbesondere die Lehre, die den Geschlechtsverkehr nur im Rahmen einer rechtmäßigen Ehe und nur in der ständigen Offenheit zur Zeugung von Nachkommen für ethisch legitim erachtet, hat zu einem weitgehenden Bruch zwischen Lehramt und Gläubigen geführt. Damit drohen andere wichtige Aspekte der Frohen Botschaft Gottes vollends verdunkelt zu werden, die für die menschenwürdige Gestaltung der Sexualität befreiend wirken könnten.

Wir sind uns bewusst, dass viele der vorgeschlagenen Neuakzentuierungen wesentlich in die Lehrkompetenz des Bischofs von Rom in Gemeinschaft mit dem Bischofskollegium fallen und deshalb nicht von der Kirche in Deutschland vorgenommen werden können. In diesem Sinne legen wir dem Papst die nachfolgenden Überlegungen und Voten vor und bitten ihn eindringlich, sie als ortskirchlichen Ausdruck der Mitverantwortung aller Getauften und Gefirmten für das Wohl der einen Kirche Christi zu prüfen und aufzugreifen. Wir sind uns aber auch bewusst, dass die vom Papst letztzuverantwortende Lehre ihre Plausibilität und Sinnhaftigkeit wesentlich in den kirchlichen Gemeinden und Gemeinschaften vor Ort und vor allem im Leben jedes einzelnen Menschen unter Beweis stellen muss. Von dieser Verantwortung kann niemand dispensieren oder dispensiert werden. Der Synodale Weg versucht, die diesbezüglichen Erfahrungen und Überlegungen für die katholische Kirche in Deutschland zu bündeln. In diesem Sinne nimmt die Ortskirche in Deutschland, verbunden mit den Ortskirchen weltweit und dem Bischof von Rom, ihre Verantwortung für das dreifache Amt Christi wahr: im Amt des Heiligens, im Amt des Leitens und im Amt des Lehrens (LG 32).

Teil A: Ausgangssituation und Orientierungspunkte

A.1.  Die MHG-Studie als Anlass

Anlass für die Befassung mit Fragen von Sinn und Gestaltung menschlicher Sexualität im Rahmen des Synodalen Weges sind die (anhaltenden) Fälle sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche, die von Bischöfen und anderen kirchlichen Verantwortungsträgern über Jahrzehnte vertuscht wurden und deshalb in den meisten Fällen über Jahrzehnte ohne staatliche und kirchenrechtliche Strafverfolgung geblieben sind. Die bisherigen Ergebnisse ihrer Aufarbeitung belegen zwar keine unmittelbaren Zusammenhänge zwischen Missbrauch bzw. sexualisierter Gewalt und katholischer Sexualmoral. Die Studie betont aber, dass „das Augenmerk auch auf die für die katholische Kirche spezifischen Risiko- und Strukturmerkmale zu richten ist, die sexuellen Miss- brauch Minderjähriger begünstigen oder dessen Prävention erschweren“1. Ausdrücklich betont die MHG-Studie in diesem Zusammenhang, dass „Homosexualität (…) kein Risikofaktor für sexuellen Missbrauch [ist]“2 und belegt somit die Notwendigkeit einer Veränderung der kirchlichen Lehre in Bezug auf Partner*innenschaft und Sexualität. Gleichwohl erachtet die Studie es für „notwendig, sich damit zu beschäftigen, welche Bedeutung den spezifischen Vorstellungen der katholischen Sexualmoral zu Homosexualität im Kontext des sexuellen Missbrauchs von Minder- jährigen zukommt“3. Die angefertigten Gutachten und Studien im Vorfeld der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den deutschen Diözesen benennen über die Sexualmoral und den Umgang mit Homosexualität hinaus den Mangel sexueller Reife und Bildung als systemische Ursache und als Risikofaktor für sexualisierte Gewalt und Grenzverletzung. Daraus folgt unmittelbar die Forderung, sexueller Bildung und Sexualpädagogik künftig einen neuen Stellenwert in pädagogischen und pastoralen Einrichtungen zu geben und personelle und sachbezogene Ressourcen dafür bereitzuhalten. Das setzt voraus, die Konzeption der kirchlichen Sexuallehre ins-gesamt in den Blick zu nehmen, um Ergänzungen und Neuakzentuierungen vorzunehmen.

A.2.  Kontrasterfahrungen im Bereich kirchlicher Sexuallehre

Nimmt man heute die kirchliche Sexuallehre in den Blick, tritt eines ihrer Grundprobleme unübersehbar zu Tage: die Diskrepanz zur Lebenswelt der Gläubigen. Unbestreitbar gibt es nach wie vor Gläubige, die viele Aspekte der kirchlichen Sexuallehre aus innerer Überzeugung bejahen. Sie empfinden sie weder als anspruchsvolle Idealisierung noch als Verbotsmoral,  sondern

1     MHG-Studie Version 13.08.2019, Zusammenfassung S. 12.

2     Ebd. S.13.

3     Ebd.

…. als eine hilfreiche Orientierung, deren Annahme aus einem gelebten Glauben heraus in froh- und freimachende Beziehungen führen und gelingend gelebt werden kann.

Zu viele gläubige Menschen und Paare empfinden dagegen einen nicht mehr zu überbrückenden Abstand zwischen den Deutungen und Normierungen der kirchlichen Sexuallehre einerseits und ihren eigenen sexuellen Erfahrungen andererseits. Auch sie erleben, wie der christliche Glaube froh- und freimachende Beziehungen ermöglicht – selbst in Konstellationen, die das Lehramt derzeit noch als illegitim bezeichnet. Gelingende Beziehungen und moralische Integrität bemessen sie an der Würde des oder der Anderen sowie an der Gewaltfreiheit. Die hier erlebte Diskrepanz ist hinsichtlich ihrer Inhalte wie ihrer Ausmaße immer wieder – zuletzt im Zuge der Umfragen vor den Familiensynoden der Jahre 2014 und 2015 – offenkundig geworden und belegt. Sie betrifft insbesondere den Fakt, Sexualität werde auf die genitale Sexualität reduziert, sowie die Vorrangstellung biologischer Fruchtbarkeit. Damit verbunden ist die ausnahmslose Verurteilung sogenannter künstlicher Methoden der Empfängnisverhütung sowie der Masturbation, der Sexualität zwischen gleichgeschlechtlichen und unverheirateten Personen sowie nach Scheidung und erneuter ziviler Heirat sowie die Anerkennung der Existenz von Geschlechteridentitäten jenseits der Binarität „männlich“ und „weiblich“.4 In der Logik dieser Verurteilung sind diese sexuellen Handlungsweisen als sündhaft anzusehen und potentiell mit der Bedrohung der christlichen Heilszusage und des Gnadenstandes verbunden. Diese Logik äußert sich gegenwärtig in einer systemischen Diskriminierung insbesondere gegenüber sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten sowie wiederverheiratet Geschiedenen, die für die betroffenen Paare, Familien und Einzelpersonen viel Leid mit sich bringt: von Ausgrenzungen aus der Familie oder weiteren sozialen Gruppen (z.B. Kirchgemeinden) bis hin zu Entlassungen aus der Arbeitsstelle. Nicht zuletzt zu nennen sind die lebensbedrohlichen Kriminalisierungen, die Menschen zur Flucht nötigen.

  1. Die Ursachen dieser tiefen Diskrepanz sind sehr verschieden. Für viele Gläubige lassen- einige Normen aus der kirchlichen Tradition die notwendige Nähe zur konkreten Lebenswelt der Menschen heute vermissen. Zudem sind die lehramtlichen Normen auch auf dem zeitgeschichtlichen Hintergrund einer Bewertung von Sexualität entstanden, die die Menschen heute so nicht- mehr teilen. Insofern sind sie heute für sehr viele (oder die meisten) Gläubige nicht mehr einsichtig. Wertüberzeugungen setzen Zustimmung voraus. Diese wächst durch Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Begründungen. Sittliche Urteile sind in der Regel „gemischte Urteile“: Eine Sachverhaltseinsicht wird mit einer normativen Bewertung verbunden. Im Bereich der Sexualität gelingt das nur, wenn die Erkenntnisse der Human- und Sozialwissenschaften die Sexualität des Menschen, ausreichend fundieren. Erst darauf aufbauend gewinnt jede normative Beurteilung – auch die aus dem Glauben – eine ausreichende Basis.

4 Diese strittigen Normierungen sind in den entsprechenden Artikeln des Katechismus der Katholischen Kirche festgehalten: Nr. 2337 (Hinordnung aller Geschlechtlichkeit auf „die vollständige und zeitlich unbegrenzt wechselseitige Hingabe von Mann und Frau“); Nr. 2351 (Unkeuschheit durch ungeregelten Genuß der geschlechtlichen Lust insbesondere in den Fällen, wenn sie „von ihrer inneren Hinordnung auf Weitergabe des Lebens und auf liebende Vereinigung losgelöst wird“); Nr. 2352 (kategorisches Verbot der Masturbation, wenn nicht alters- bzw. entwicklungsassoziierte Umstände der betreffenden Person die sittlicher Verantwortung nicht abmildern); Nr. 2353 (Unzucht als körperliche Vereinigung zwischen Unverheirateten); Nr. 2357; 2359 (Homosexualität und strikte Enthaltsamkeit); Nr. 2366; 2368-2370 (Eheliche Fruchtbarkeit mit Junktim zwischen liebender Vereinigung und Offenheit für die Weitergabe des Lebens; Verbot sog. Künstlicher Methoden der Empfängnisregelung).

… Die normative Beurteilung um- fasst auch die kritische Reflexion jener normativen Voraussetzungen, die in die Sachverhaltseinsichten bewusst oder unbewusst eingehen. Wo die Nachvollziehbarkeit der Begründungen trotz besten Wissens und Gewissens nicht möglich erscheint, erodiert letztlich auch das Vertrauen in jene, denen die authentische Auslegung des Glaubens obliegt: „Zugleich müssen wir demütig und realistisch anerkennen, dass unsere Weise, die christlichen Überzeugungen zu vermitteln, und die Art, die Menschen zu behandeln, manchmal dazu beigetragen haben, das zu provozieren, was wir heute beklagen.“ (AL 36)

  1. Gegenwärtig wird die eingetretene Kluft nochmals verstärkt: Es entspricht dem Lebensgefühl und dem Selbstanspruch von Menschen sowie ihrem Recht, heute eigenverantwortlich ihr Leben zu führen. Sie wissen sich damit in Übereinstimmung mit der biblischen Tradition wie der kirchlichen Lehre, die beide die hohe Bedeutung selbstbestimmter wie selbstverantworteter Lebensführung unterstreichen. Der erste Schöpfungsbericht etwa ruft jeden Menschen als Gottes Ebenbild in die Aufgabe, die ihm von Gott anvertraute Schöpfung einschließlich seines eigenen Lebens in vor Gott verantworteter Freiheit lebensdienlich und eigenständig zu gestalten. Entsprechend gipfelt des Menschen eigene Bestimmung in der „Innerlichkeit“ seines   Herzens, „wo er selbst unter den Augen Gottes über sein Schicksal entscheidet“ (GS 14). Das umfasst auch die Selbstbestimmung im Bereich seiner Sexualität. Insofern empfinden es Menschen als unerklärlich, wenn sie wegen ihres Lebensentwurfes, ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität, die quer zu den gängigen Normalitätsvorstellungen stehen („queer“), oder ihrer mangelnden Normbefolgung von ihrer Glaubensgemeinschaft abgelehnt oder zumindest als Minus-Variante eines vollgültigen christlichen Lebens angesehen werden. Es ist ihnen unerklärlich, dass nur jenen die Fülle der Frohen Botschaft zuteilwerden soll, die lehramtskonform leben. Dadurch erscheint es schlechterdings unmöglich, Glücks- und Liebeserfahrungen aus nonkonformen Beziehungen in die Erfahrungen des eigenen Glaubens zu integrieren. Im Ganzen wird dabei verdunkelt, dass kein Mensch wegen seiner geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung vom Weg der Nachfolge Christi ausgeschlossen ist.
  1. Zugleich verdecken Diskrepanz und Vertrauensverlust jene Werte der kirchlichen Sexuallehre und Sexualpädagogik, die unverzichtbare Elemente einer in Würde und Liebe gelebten sexuellen Beziehung sein sollten und dem Schutz von Beziehungen dienen: verbindliche Freundschaft, Treue, Respekt, wechselseitige zärtliche Bejahung und Verantwortungsübernahme im Fall von Elternschaft.

Auch die Grenzen, die die kirchliche Lehre beschreibt, wie die Ablehnung und das Verbot von ausbeuterischer und gewaltförmiger Sexualität müssen in den Blick genommen werden. Hierzu gehören beispielsweise Zwangsprostitution, Vergewaltigung und entwürdigende Praktiken der Pornographie. Diese und alle weiteren Formen sexualisierter Gewalt stellen ein die Selbstbestimmung und sexuelle Integrität des Menschen beeinträchtigendes oder schädigendes Verhalten dar. Im Zusammenhang des Synodalen Weges (siehe A.1) erinnern wir besonders an das strikte Verbot des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen durch erwachsene Bezugspersonen (Nr. 2389 KKK).

  1. Die kirchliche Sexualmoral wird in der Wahrnehmung vieler Gläubiger als Instrument eingesetzt, um subtile oder offensichtliche Macht über die Lebensführung von Menschen ausüben zu können. Subtil verläuft die Macht, wenn sie etwa über die Fokussierung der Beichte auf das Sexualleben erheblichen Druck auf die Beichtenden ausübt und ein lehramtskonformes Sexualleben gleichsam zum Schlüssel der Erfahrung sakramentlicher Vergebung und Versöhnung stilisiert. Die so ausgeübte Beichtpraxis hat Menschen beschämt, gedemütigt, ja in nicht wenigen Fällen sogar traumatisiert. Immer wieder wurde sie zum Einfallstor für sexualisierte Gewalt.

Offensichtliche Macht wird ausgeübt, wenn von kirchlichen Dienstnehmer*innen die Einhaltung der Sexuallehre als Lackmustest für ihre Loyalität zum kirchlichen Dienstgeber gewichtet und ihre öffentlich gewordene Verletzung mit schweren Sanktionen bis hin zur Kündigung des Dienstverhältnisses geahndet wird. Solche Machtausübung wird von vielen Gläubigen zunehmend als ungerechtfertigt, mehr noch als Verdunkelung der Botschaft Jesu selbst abgelehnt. Die Ablehnung verstärkt sich, wenn kirchliche Dienstgeber zwar um Abweichungen wissen, sie stillschweigend dulden, im Falle dienstlicher Belange oder Konflikte dann aber als Druckmittel nutzen, um sich Dienstnehmer*innen gefügig zu machen. Kirchliche Sexuallehre erweist sich so als Instrument zur missbräuchlichen Ausübung von Macht. Darüber hinaus schädigt solche Verrechtlichung und Machtförmigkeit der Sexualmoral grundsätzlich die Autorität der kirchlichen Morallehren. Im Unterschied zu rechtlichen Normen verdankt sich die Verbindlichkeit moralischer Normen grundsätzlich ihrer inneren Einsicht, nicht ihrer Zwangsdurchsetzung.

A.3.  Urteilen im Lichte biblischer Verheißung

  1. In der Heiligen Schrift finden wir grundlegende Texte, die von Gottes liebevoller und zugewandter Beziehung zu seiner Schöpfung erzählen. Gott hat die Menschen als seine Ebenbilder aufeinander hin geschaffen. In der Unterschiedlichkeit der Geschlechter liegt die göttliche Idee von Vielfalt, Ergänzung, Hilfe und wechselseitiger Freude aneinander. Im Gelingen menschlicher Beziehungen und in ihrer Teilnahme an der Liebe Gottes liegt der Weg zum Glück und zu Gott selbst. Deshalb segnet Gott die Menschen, schenkt ihnen die Gabe der Fruchtbarkeit und sorgt für ein Gegenüber gegen die Einsamkeit. Die Menschen erfreuen sich aneinander ohne Scham und als ebenbürtige Partner (vgl. Gen 1,28; 2,18.24f.).

Natürlich wussten auch die antiken Schreiber der Bibel, dass dieser ideale, ja paradiesische Zustand nicht mehr der erlebten Realität entspricht. Ihre Erklärung für die Gebrochenheit aller unserer vielfältigen Liebes-, Freundschafts-, familiären und anderen Beziehungen, für all die Verletzungen, Abwertungen und Gewalttaten verdichten sie in der Erzählung vom sogenannten „Sündenfall“ (ab Gen 3,1). Die biblischen Autoren beschreiben die Unvollkommenheiten in unseren Beziehungen zueinander und zur Welt als Folgen des Essens vom Baum der Erkenntnis. Ihre Botschaft lautet: Jede Beziehung in unserer nachparadiesischen Welt ist der Gefahr des Misslingens ausgesetzt. Gleichzeitig zeigen sie Wege zum Gelingen auf.

Die gesamte biblische Tradition bezeugt als Weg „zurück ins Paradies“, als Weg zu gelingenden Beziehungen, einzig die Liebe. Als die Zeit erfüllt ist (vgl. Gal 4, 4), sendet Gott seinen Sohn, der selbst den erlösenden Weg der Liebe bis zur Hingabe des eigenen Lebens für die Menschen geht und sie durch das Wirken der Heiligen Geisteskraft in seiner Nachfolge dazu befähigt, die Liebe ganz zu verwirklichen. Deshalb liest die Kirche das Hohe Lied einerseits als erotische Liebesgedicht, andererseits zugleich als Liebeserklärung Gottes an seine Geschöpfe und deutet Braut und Bräutigam auf die Liebe Christi zu seiner Kirche. Ganz in dieser Tradition spricht Christus von sich selbst als Bräutigam (vgl. Mt 9, 15), dessen Liebe zum Fest einer endgültigen Hochzeit Gottes und der Menschen wird. So begegnet uns in der Verheißung der biblischen Offenbarung (vgl. Offb 21,9 – 22, 5) abschließend das Bild einer endgültigen Vereinigung des Verschiedenen, das Menschen in der eigenen geschichtlichen Existenz in ihrer Liebe und Sexualität ahnen und von Gott erhoffen dürfen.

  1. Die biblischen Aussagen zur Sexualität des Menschen sind im Wesentlichen eingebettet in Aussagen über zwischenmenschliche Beziehungen und nicht zuletzt in die besondere Wertschätzung der Institution der Ehe. Menschheitsgeschichtlich war und ist die Ehe eine überlebenswichtige Institution: Sie regelte die Zugehörigkeit zu einer Familie und damit elementare Versorgungsansprüche und Versorgungspflichten. Darin lag und liegt die Bedeutsamkeit eindeutig zuordenbarer Kinder. Der Einbruch in solche elementaren Solidarbeziehungen durch die außereheliche Zeugung hatte erhebliche Konsequenzen. Schon von daher musste das strikte Verbot des Ehebruches eine Grundnorm einer Gemeinschaft sein, die ein auskömmliches und verlässliches Leben ihrer Mitglieder absichern will. In diesem Sinne sind nicht nur das grundsätzliche Verbot des Ehebruchs im Dekalog (Ex 20,14; Dtn 5,18), sondern auch die zahllosen biblischen Verurteilungen von Unzucht und ähnlichem aus der besonderen Bedeutung der Ehe unmittelbar einsichtig. Diese Bedeutung unterstreicht nochmals das „Ehescheidungswort“ Jesu (Mk 10,2- 12parr): Die Möglichkeit, die Ehe leichtfertig durch Ausstellung eines Scheidungsbriefs einseitig zu beenden, nährt das Verständnis, dass die Frau bloßes Eigentumsobjekt ihres Mannes sei. Dies steht der personalen Tiefendimension dieser Beziehung und damit ihrer Verlässlichkeit und Verbindlichkeit entgegen, welche das historische Besitzstandsdenken wesentlich überschreiten.
    1. So wird verständlich, dass sich in der biblischen Tradition nur wenige ausdrückliche Aus- sagen zu konkreten sexuellen Handlungen finden. Das gilt gerade auch für Jesus Christus. Er sieht sich voll und ganz in der Tradition seiner jüdischen Glaubensgemeinschaft, die sich deutlich gegen andere altorientalische Fruchtbarkeitskulte mit ihrer teilweisen Vergötterung der Sexualität absetzt. Das Sexuelle ist weder sakraler Kult, in dem Menschen das Göttliche der Schöpfung stellvertretend zur Darstellung bringen, noch erweist sich in der persönlichen Fruchtbarkeit die eigene Göttlichkeit. Die Fortpflanzung und die gezeugten Nachfahren sollten zwar dem Überleben der Gemeinschaft, nicht aber der persönlichen Verewigung dienen.

A.4.  Der Mensch als Gottes Ebenbild und seine Würde

als zentraler Orientierungspunkt christlicher Sexuallehre

  1. Als Gottes Ebenbild besitzt jeder Mensch eine unveräußerliche Würde. Sie stellt alle Menschen auf die gleiche Stufe, unabhängig von sexueller oder geschlechtlicher Identität, von Alter oder Beziehungsstatus. Jeder Mensch ist um seiner selbst willen da und um seiner selbst willen von Gott geliebt. Seiner*Ihrer geschöpflichen Natur nach ist er*sie ganz Person: Jede*r Einzelne lebt aus dem Bezug zu anderen. Im Beziehungsreichtum seiner*ihrer Existenz ist er*sie in die verantwortliche Gestaltung seines*ihres Lebens gerufen. Die Würde jeder menschlichen Person liegt gerade darin, dass er*sie nicht als bloßes Vollzugsorgan innerer Prozesse oder äußerlicher Vorgaben verstanden werden darf. Ihrer Würde entspricht es, auch in der sexuellen Kommunikation einen vollpersonalen Selbstausdruck zu vollziehen und den der anderen Person empfangen zu können. Es begegnen sich nie nur Leiber oder Seelen. Sondern ein leibseelisches Ich und ein leibseelisches Du zeigen einander, wie sehr sie je mit und für die andere Person da sein wollen.
  1. Die Einvernehmlichkeit in Sexualität und Partnerschaft ist genauso unabdingbar wie die Übernahme von Verantwortung für sich und die andere Person, auch emotional und im Bedenken der Folgen. Zur Würde jeder menschlichen Person gehört das Recht auf freie Zustimmung zu allen personalen Gestaltungsformen sexueller Beziehungen und nicht zuletzt zur Wahl des*der Partner*in sowie das Recht, Nein zu erzwungenen oder aufgenötigten sexuellen Handlungen zusagen. Schon von daher sind alle sexuellen Beziehungen und Praktiken etwa im Bereich der Zwangsprostitution, des sexuellen Missbrauchs, der sexualisierten Gewalt und des weiteren Ausnutzens von Abhängigkeit und Machtasymmetrien abzulehnen. Der Maßstab der Menschenwürde verbietet, sich selbst oder einen anderen Menschen zum bloßen Instrument der Befriedigung eigener Begierden oder fremder Interessen zu machen. Entwürdigende Praktiken der Pornographie, der sexualisierten Gewalt, des Missbrauchs und des Ausnutzens von Abhängigkeiten und Machtasymmetrien verstoßen in grundlegender Weise gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Zur Würde jeder menschlichen Person gehört das Recht auf freie Zustimmung zu allen personalen Gestaltungsformen sexueller Beziehungen und nicht zuletzt zur Wahl des*der Partner*in sowie das Recht, Nein zu erzwungenen oder aufgenötigten sexuellen Handlungen zu sagen.

A.5.  Die Liebe als zentrales Gestaltungsprinzip

  1. Neben das gegenseitige Einverständnis tritt der christliche Primat der Liebe. Erst sie lässt die Menschen erfahren, dass sie in den leiblichen Berührungen und Zärtlichkeiten gemein und um ihrer selbst willen bejaht sind. Liebe will sich anderen mitteilen und Anteil vermitteln. Sie besitzt neben den Komponenten des Eros (des Begehrens), der Agape (der Hingabe) auch die der Philia – der dialogischen Liebe oder Freundschaftsliebe, die am Erkunden und Erfahren des Gemeinschaftlichen interessiert ist. Alle drei Komponenten lassen wechselseitig Achtsamkeit und Zuneigung erfahren, wenn sich auch ihr Ausdruck voneinander unterscheidet. Während die Agape, die Nächstenliebe, allein dem Wohl des*der Anderen dienen möchte, hat der Eros auch eine ichbezogene Komponente: in der Nähe zum*zur Anderen sucht der liebende Mensch seine eigene Erfüllung und Glück. Aber auch die eigene Erfüllung und das eigene Glück hat eine gemeinschaftliche Komponente. Das von Jesus Christus verheißene Leben in Fülle wird in allen Liebesbeziehungen spürbar – sei es in der Liebe der Freundschaft (Caritas), in der ästhetischen Erfahrung der Liebe durch die Zärtlichkeit aufmunternder und aufmerksamer Blicke oder durch die Liebe in Form des geteilten Glücks. „Die intensivsten Freuden des Lebens kommen auf, wenn man die anderer beglücken kann, in einer Vorausnahme des Himmels“ (AL 129). In allen beschriebenen Komponenten der Liebe wirkt Gott. Darum können Erfahrungen von liebevoller Beziehung als Gotteserfahrungen erlebt und gedeutet werden. Denn „Gott ist die Liebe.“ (1 Joh 4,16)
    1. Diese unterschiedlichen Akzentuierungen von Liebe machen verschiedene Motivationen und Facetten der Liebe offenkundig, die je nach Umstand zu billigen oder zu missbilligen sind. Die angemessene Liebe zu Kindern ist beispielsweise die sich dem*der Anderen zuwendende Agape-Liebe. Kinder können sexuellen Handlungen nicht zustimmen. Sexuelle Handlungen vor, mit und an Kindern sind ausnahmslos als Gewalt zu bewerten. Hier liegt die Ausnutzung einer Macht-Asymmetrie vor, die nichts mit freiwillig geschenkter Liebe zu tun hat. Die sexuell-begehrende Liebe birgt immer das Risiko, den anderen in übergriffiger Weise auszunutzen. Sie bedarf daher der Zustimmung des*der Anderen, der Orientierung an seinem*ihrem Wohl und der aufmerksamen Nächstenliebe.
  1. Christlich gesehen gewinnt Liebe ihre stärkste Kraft aus der Einheit von Gottes- und Nächstenliebe. Gottesliebe ist zuerst die unbedingte Liebe Gottes zum Menschen. Dieser Menschenliebe Gottes gibt Gott Gestalt in der Person und im Schicksal seines Sohnes Jesus Christus. In ihm verbindet sich die unbedingte Zusage der Anerkennung und des Getragenseins jedes einzelnen Menschen – vor aller Leistung und trotz aller Schuld. Diese rettende Zusage von Seiten Gottes durch Jesus Christus entlässt jeden Menschen in die Freiheit, sich immer neu auf lebensspendende Beziehungen zum*zur Nächsten einzulassen, die vom breiten Spektrum der Liebe durchdrungen ist – um des*der Anderen als Anderen, um des*der Nächsten als Nächsten willen. Diese Liebe Gottes befreit von jeder Form der Selbstsucht und Machtsteigerung, mit der sich ein vereinsamtes Ich fortwährend meint selbst behaupten zu müssen.
    1. Dass zölibatär lebende Menschen auf Partner- und Elternschaft bewusst verzichten, darf nicht zu einem Verlust ihrer Beziehungsfähigkeit führen. Insofern sie ihre Lebensform in den Dienst des Reiches Gottes stellen, wollen sie ein eigenes Zeugnis von der Liebesfähigkeit Gottes geben. Das stellt sie aber zugleich unter die dauernde Herausforderung, einen Umgang mit ihrer eigenen Sexualität zu entwickeln, der sie positiv integriert und die eigene Intimität nicht verleugnet oder verkümmern lässt.

Deshalb kommt es darauf an, dass auch zölibatär lebende Menschen die kostbaren Lebensgüter verantwortlich und respektvoll entfalten, die in Kommunikationsfähigkeit, Freundschaft und Liebe, Freude und Geborgenheit, Lust und Sinnlichkeit lebendig zum Ausdruck kommen (vgl. 2 Kor 6, 17.19f.).

Teil B: Notwendige Weiterentwicklungen (Voten)

B.1.  Sexualität als Geschenk und als Gestaltungsauftrag

  • Unsere gesamte Lebensführung als Menschen steht unter dem Zuspruch der heilsam-be- freienden Nähe Gottes. Sie vermittelt ein vorbehaltloses Ja zur eigenen Existenz und ihrer geschöpflichen Ganzheit: keine Lebensdimension des Menschen ist davon ausgenommen; Leib und Seele bilden eine Einheit, die nur um des Verlustes des „wahren“ Menschseins auseinandergerissen werden kann. Deshalb gehört das Bekenntnis zur leiblichen Auferweckung von den Toten zur Herzmitte der jüdischen und christlichen Glaubenshoffnung. Dieser unbedingte Zuspruch ist gleichzeitig mit der Übernahme von Verantwortung verbunden. Schon im ersten Schöpfungsakt trägt Gott uns als seinen Ebenbildern die Verantwortung auf, seine Schöpfung, die Welt, zu bebauen und zu behüten, kurz: lebensdienlich zu gestalten. Gott sagt Ja zur Einzigartigkeit jedes einzelnen Menschen, den Gott bei seinem Namen gerufen hat und der ihm als jede und jeder Einzelne wichtig ist (Jes 43,7) – eine Einzigartigkeit, „so daß es wirklich der Mühe   wert ist, dass dieses Einmalige als solches in Ewigkeit existiert“ (Karl Rahner) und ihre unverwechselbare Identität ausbilden und leben kann. Gott sagt Ja zu allen Einzelnen vor aller Leistung und vergibt ohne Vorbedingung trotz aller ihrer Unfertigkeiten, Unvollkommenheiten und Wi- dersprüche (AL 296). Dieses vorbehaltlose Ja geht bis an die Wurzel menschlicher Existenz, auch wenn sie tief gezeichnet ist von einer inneren Gebrochenheit, die das Sündhafte in die Lebensführung jedes einzelnen Menschen einträgt und seine gelingende Lebensführung immer wieder bedroht; Gottes Ja ist nicht ein „obwohl“, sondern ein „gerade deshalb“. Der heilsam-befreiende Zuspruch Gottes lässt diese innere Gebrochenheit des Menschen nicht vergessen. Aber sie unterbricht ihre Wirkmacht. Die Barmherzigkeit Gottes eröffnet jeder und jedem Einzelnen immer wieder die Chance zum Neuanfang und zum behutsamen Wachsen in der Obhut Gottes aufmunternden Zuspruchs.
  • Gottes heilsam-befreiende Nähe trägt uns immer neu auf, vor den Mitmenschen, der gesamten Schöpfung und darin vor ihm, Verantwortung für unsere persönliche Lebensgestaltung zu übernehmen. Verantwortete Lebensgestaltung setzt Freiheit voraus; ansonsten wären Menschen bloße Marionetten eines Herrschaftsgottes, der letztlich nur sich selbst zur Verantwortung ziehen könnte. Menschliche Freiheit ist etwas erheblich anderes als die Beliebigkeit einer willkürlichen Entscheidung oder als ein unreflektierter, unmündiger Gehorsam. Die Würde des gottebenbildlichen Menschen erweist sich in der Freiheit bewusster und moralisch verantworteter Entscheidung über die Handlungsoptionen der eigenen Lebensführung. Das Zweite Vatikanische Konzil hat in seiner Pastoralkonstitution diese menschliche Freiheit nochmals in die Schöpfungswirklichkeit eingebunden und als wesentlichen Bestandteil der menschlichen Würde ausgezeichnet: „Die wahre Freiheit aber“, so das Konzil, „ist ein erhabenes Kennzeichen des Bildes Gottes im Menschen: Gott wollte nämlich den Menschen ‚in der Hand seines Entschlusses lassen‘ (Sir15,14), so daß er seinen Schöpfer aus eigenem Entscheid suche und frei zur vollen und seligen Vollendung in Einheit mit Gott gelange. Die Würde der Menschen verlangt daher, daß er in bewußter und freier Wahl handle, das heißt personal, von innen her bewegt und geführt und nicht unter blindem inneren Drang oder unter bloßem äußeren Zwang. Eine solche Würde erwirbt der Mensch, wenn er sich aus aller Knechtschaft der Leidenschaften befreit und sein Ziel in freier Wahl des Guten verfolgt sowie sich die geeigneten Hilfsmittel wirksam und in angestrengtem Bemühen verschafft.“ (GS 17)
    • Auf diese Grundaussage des Zweiten Vatikanischen Konzils nimmt auch Papst Franziskus ausdrücklich Bezug, wenn er die Freiheit als „etwas Großartiges“ bezeichnet, die freilich immer in Gefahr stehe, verlustig zu gehen. Deshalb stellt er fest: „Die moralische Erziehung ist eine Schulung der Freiheit durch Vorschläge, Motivationen, praktische Anwendungen, Anregungen, Belohnungen, Beispiele, Vorbilder, Symbole, Reflexionen, Ermahnungen, Überprüfungen der Handlungsweise und Dialoge, die den Menschen bei der Entwicklung jener festen inneren Grundsätze helfen, die sie dazu bewegen, spontan das Gute zu tun.“ (AL 267) Freiheit ist weder beliebig noch bindungslos. Sie bedarf steter Vergewisserung des Guten und Richtigen. Aber es ist eine Freiheit, die immer den Weg höchstpersönlicher Einsicht weist. Die Gebote Gottes sind nicht beliebig – für keinen Lebensbereich -, auch nicht für die lebensdienliche Gestaltung- menschlicher Sexualität. Das konkret zu erkennen und in die Erfordernisse der persönlichen Lebensgestaltung zu übersetzen, bedarf aber der persönlichen Einsicht. Wie das Erste Vatikanische Konzil vor 150 Jahren in einer bemerkenswerten Aussage zur „natürlichen Gotteserkenntnis“ feststellt, steht diese prinzipiell dem Vernunftvermögen des Menschen offen. (DH 3026) Das

Vermögen der menschlichen Vernunft kann sich prinzipiell in allen Gläubigen entfalten. Darin äußert sich der „Glaubenssinn“ aller Christgläubigen und befähigt sie zur Mitwirkung am dreifachen Amt Christi, das auch das prophetische Amt umfasst.

  • Wahre menschliche Freiheit in der Gestaltung der eigenen Lebensführung ist „verantwortliche Freiheit“ und als solche ein „unermessliches Geschenk“ (AL 262). In unserer Kirche werden freilich die Akzente, worin diese verantwortliche Freiheit von Christ*innen konkret besteht, unterschiedlich gesetzt. Mit Blick auf die verantwortliche Gestaltung menschlicher Sexualität lassen sich beispielsweise zwei Herangehensweisen identifizieren:

Die einen verstehen christlichen Freiheit vor allem in der Begründung einer neuen Existenz, die maßgeblich aus der Vergebung der Sünden hervorgeht. Sünde besteht dann zuerst in der Entfernung von einem Leben mit Gott. Gottes vergebende Liebe in Christus führt aber in diese Gemeinschaft zurück. Im Leben mit der Kirche als dem verlässlichen Ort der Gegenwart Christi, aus persönlicher und gemeinschaftlicher Beziehung zu ihm, wächst dann die Erfahrung, sich selbst und den Nächsten neu bejahen zu können. Auch die Möglichkeit, die kirchliche Lehre annehmen zu können, folgt aus dieser erneuerten Existenz und einem Akt der Freiheit. Zur Liebe befreit und durch das Gebot zur Liebe (vgl. Joh 13,35) befähigt, ist die Nachfolge und Nachahmung Jesu unstrittig zentrale Berufung jeder*s Christ*in. Vor allem vor diesem Hintergrund muss dann die Sexuallehre der Kirche authentisch vertreten und verstanden werden.

Andere unterstreichen zwar auch die hohe Bedeutung christlicher Freiheit als Freiheit vom Ge- setz und als Freiheit zur Liebe (vgl. B. 10.3). Gleichwohl betonen sie stärker den Aspekt der „verantwortlichen Freiheit“ im gewissenhaften Urteil jeder einzelnen Person. Das Gewissen wird angeleitet und begleitet durch das gemeinsame Suchen und Ringen mit anderen und nicht zuletzt durch die Lehren der Kirche. Bedeutsam ist in dieser Herangehensweise vor allem das sogenannte „natürliche Sittengesetz“. Darunter kann – knapp gefasst – ein im Herzen jedes Menschen gegenwärtiges und durch die wahre Vernunft einsichtiges Wissen verstanden werden, welches es ermöglicht, zwischen Gut und Böse, Wahrheit und Lüge zu unterscheiden. Die Einsicht in das natürliche Sittengesetz bildet die Grundlage für das Finden moralischer Regeln und ist unverzichtbar für das Zusammenleben in menschlicher Gemeinschaft: Es „bringt die Würde der Person zum Ausdruck und bestimmt die Grundlage ihrer Grundrechte und -pflichten“ (KKK 1956). Das natürliche Sittengesetz5 legt aber dem Menschen als sittlichem Subjekt keine Regeln von vorneherein auf, sondern stellt „‘eine objektive Inspirationsquelle für sein höchst personales Vorgehen der Entscheidungsfindung‘“ dar (AL 305)6. Dieser Aspekt unterstreicht das Dynamische und Entwicklungsoffene aller sachbezogenen Erkenntnisse über den Menschen – auch über die Sachbezüge seiner Sexualität. Diesen Entwicklungsprozessen sittlich relevanter Erkenntnisse ist auch theologisches wie kirchliches Reden und Lehren über Sexualität unterworfen.

5 Das natürliche Sittengesetz ist ein im Herzen jedes Menschen gegenwärtiges und durch die wahre Vernunft einsichtiges Wissen, das es ermöglicht zwischen Gut und Böse, Wahrheit und Lüge zu unterscheiden. Die Einsicht in das natürliche Sittengesetz bildet die Grundlage für das Finden moralischer Regeln. So ist es unverzichtbar für das Zusammenleben in menschlicher Gemeinschaft: es „bringt die Würde der Person zum Ausdruck und bestimmt die Grundlage ihrer Grundrechte und -pflichten“ (KKK 1956). (Vgl. KKK 1954-60).

6 Zitiert nach: Internationale Theologische Kommission, Auf der Suche nach einer universalen Ethik. Ein neuer Blick auf das natürliche Sittengesetz (2009), 59.

  • Die verantwortliche Gestaltung seines Lebens und damit auch seiner Sexualität ist Aufgabe jedes Menschen – über die ganze Spanne seines Lebens und in jeder Lebenssituation. Das kann – je nach Lebensstand und Lebensphase – Unterschiedliches bedeuten. Nur eines bleibt: Die verantwortungsvolle Gestaltung ist Ausdruck menschlicher Freiheit und wichtiger Teil der personalen Identität. Sie zieht die Konsequenz, dass Sexualität Geschenk wie Gestaltungsauftrag Gottes ist.

Grundlinie 1

Wir verstehen menschliche Sexualität als von Gott geschenkte, grundsätzlich positive Lebens- kraft. Sie ist wesentlicher Teil der personalen Identität jedes Menschen und seiner Lebensgestaltung. Die Frohe Botschaft Gottes umfasst das ganze Menschsein, auch die Sexualität. Wir wollen daher alle Getauften und Gefirmten ermutigen, die Gestaltung ihrer Sexualität aus dem neuen Sein in Christus (vgl. 2 Kor 5,17) zu leben. Das kann – je nach Lebensstand und Lebensphase – Unterschiedliches bedeuten: Zölibatär oder alleinlebende Menschen werden ihre Sexualität legitimer Weise anders gestalten als Jugendliche, homosexuelle Paare oder Eheleute. Die verantwortungsvolle Gestaltung ist Ausdruck menschlicher Freiheit und wichtiger Teil der personalen Identität. Sie mindert die Gefahr von Missbrauch und Gewalt, vor der gerade auch die Gestaltung menschlicher Sexualität steht. Für alle Sexualität gilt: Sie muss immer die Würde der betroffenen Personen als Ausdruck der Ebenbildlichkeit Gottes achten. Zur Würde gehört das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Sie zu unterstützen und in ihrer Bindung an das moralisch Gute zu stärken gehört ebenso zum Grundauftrag der Kirche wie die Achtung der sexuellen Identität – unabhängig des Alters oder der jeweiligen sexuellen Orientierung.

B.2.  Sexuelle Identität in ihrer Vielfalt über die ganze Lebensspanne würdigen

  • Die personale Identität jedes Menschen ist über seine ganze Lebensspanne hinweg in Entwicklung. Sie zielt auf die Ausbildung einer reifen Persönlichkeit, die in ihrer Einmaligkeit eine innere Einheit und Konsistenz für ihre Lebensgestaltung und Lebensgeschichte zu erkennen gibt. In ihrer Authentizität, also in der Art und Weise, wie sie leben kann und wie sie leben will, bringt sie sich zur Darstellung. Personale Identität entsteht in der kontinuierlichen subjektiven Interaktion eines Menschen mit seiner sozialen Umwelt, in der er Anerkennung, Bestätigung oder auch Korrektur erfährt. Angefangen bei der Sexualerziehung in der Familie unterstützen formelle wie informelle Angebote der Sexualpädagogik und sexuellen Bildung unterstützen diesen Entwicklungsprozess und stärken den Menschen zugleich gegen schädigenden Einflüssen der Gefährdung sexueller Integrität. Glaubende Menschen beziehen mit der Hinwendung zu Gott in diese Interaktion immer auch die Subjektivität Gottes mit ein. Identitätsentwicklung ist kein rein innerer, automatisch ablaufender Prozess. Sie wird auch nicht nur von äußeren Faktoren- beeinflusst, sondern kann von jeder Person auch bewusst gestaltet werden. Freilich ist die Identität nicht beliebig formbar. Ihre Gestaltung vollzieht sich immer innerhalb jener physischen, biopsychischen sowie soziokulturellen Präfigurationen, innerhalb derer jede Person ihr Leben führen kann und führen muss.
    • Neben der sexuellen Orientierung umfasst die Sexualität auch die Geschlechtsidentität. Auch diese entwickelt sich in einem komplizierten biopsychosozialen Prozess. Selbst das,  was gewöhnlich als biologische Geschlechtszugehörigkeit bezeichnet wird, die „auf den ersten Blick“ üblicherweise anhand der äußeren Geschlechtsmerkmale eines Menschen als „weiblich“ oder „männlich“ festgemacht wird, verdankt sich ihrerseits eines komplexen Prozesses, in dem schongenetische wie epigenetische Faktoren zusammenwirken und gleichsam aus sich heraus Varianten des biologisch Geschlechtlichen ergeben. Damit legen sie die Grundlage für einen Facettenreichtum der biopsychosozialen Geschlechtsidentität, deren mögliches Spektrum über die Deutungsvarianten „männlich“ und „weiblich“ sprengt. So lässt sich in einigen Fällen bereits das biologische Geschlecht nicht binäre festlegen: Mal ‚passen‘ die äußeren Geschlechtsmerkmale nicht zu den inneren; ein anderes Mal sind alle Geschlechtsorgane bezüglich der üblichen binären Zuordnung uneindeutig. Eine Geschlechtsvariante, die sich der binären Geschlechtszuordnung entzieht, ist Intergeschlechtlichkeit, auch inter* (,dazwischenliegend‘). Aus sexualmedizinischer Sicht sind die möglichen Varianten von Intergeschlechtlichkeit vielfältig. Neben chro- mosomalen Mosaikbildungen – hier ist das chromosomale Geschlecht XX (weiblich) oder XY (männlich) nicht bei allen Zellen identisch – können Besonderheiten der Keimdrüsen (Hoden, Eierstöcke) oder hormonelle Ungleichgewichte zu dieser – gemessen am binären Code weiblich/männlich – Uneindeutigkeit führen. Nochmal anders akzentuiert verhält es sich bei trans- geschlechtlichen auch transidenten, oder trans* („grenzüberschreitend“) Personen: Sie verfügen zwar in der Regel über eine Eindeutigkeit äußerer wie innerer Sexualorgane. Ihre biopsychosoziale Entwicklung hat zu einem tiefgreifenden Geschlechtsempfinden geführt, das nicht dem bei der Geburt zugeordneten Geschlecht entspricht. In der Biografie von Trans-Personen- kann es deswegen zu einer Anpassung körperlicher Geschlechtsmerkmale kommen. Die Selbstgewissheit über die eigene geschlechtliche Identität stellt bei allen Menschen eine unverzichtbare Grundlage für das persönliche Lebensglück dar. Als Kirche haben wir das individuelle Selbstverständnis der geschlechtlichen Identität jedes Menschen als unantastbaren Teil seiner je einzigartigen Gottesebenbildlichkeit (Jes 43,7) zu respektieren.
  • Die Sexualität entwickelt sich zudem über die ganze Lebensspanne eines Menschen hin- weg. Das betrifft – neben der Geschlechtsidentität – bis zu einem gewissen Zeitpunkt auch des- sen sexuelle Orientierung und Präferenzen. Die Sexualwissenschaft dokumentiert als sexuelle Orientierungen v.a. Hetero-, Homo-, Bi- und Asexualität. Sie sind Ergebnis eines komplexen Entwicklungsprozesses, in dem somatische wie biopsychische und soziokulturelle Faktoren ihre Prägekraft entfalten. Die individuellen Verwirklichungsform sexueller Orientierung müssen verstanden werden als lebenslang prägende, die Lebensführung dominierende, sexuell-erotische Ausrichtung auf Angehörige des eigenen und/oder anderer Geschlechter. Sie verfestigten und verstetigen sich im Lebensverlauf. Auch das kirchliche Lehramt hat anerkannt, dass Homosexualität eine Orientierung ist, die nicht gewählt wird. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit und Legitimität nicht-heterosexueller Orientierungen, deren Praktiken und Beziehung, sowie im Zusammenhang die Beseitigung von Diskriminierung, die auf sexueller Orientierung basiert, ist dringend geboten. Von der sexuellen Orientierung zu unterscheiden sind sexuelle Präferenzen. Zwar sind auch diese geworden, ihre Praxis aber ist unterschiedlich zu bewerten und zwar im Lichte der geltend gemachten Kriterien. Daraus ergibt sich z.B. ein kategorisches Verbot pädosexueller Praxis.
    • Das biblische Menschenbild spricht von männlich und weiblich. Daraus folgt aber nicht, dass inter* und trans* Personen abgewerteten werden dürfen. Sie sind selbstverständlich Teil der biblischen Schöpfung, keine – womöglich pathologische – Minusvariante, die  therapeutisch korrigiert werden müsste. Tatsächlich werden Inter*-Personen immer noch durch Operationen oder pharmakologische Therapien entweder in Richtung weiblich oder in Richtung männlich gedrängt – oft mit schweren physischen sowie seelischen Folgen für die Person. Die Erkenntnisse der Sexualwissenschaft bzw. Sexualmedizin haben mittlerweile dazu geführt, die Angehörigen dieser Gruppe nicht mehr mit „disorders of sex development“ (Störungen der sexuellen Entwicklung), sondern mit „differences of sex development“ (Unterschiede der sexuellen Entwicklung) in Verbindung zu bringen. Damit einher ging eine Verschiebung der Wahrnehmung von einer einheitlichen Normalität, die viele Abweichungen kennt, hin zu einer Normalität, die für verschiedene Facetten geschlechtlicher Identitäten offen ist und allen Identitäten intrinsische Potentiale einer humanen Entwicklung offenhält. So besehen ist es nicht nur normal, verschieden zu sein, sondern auch verschieden, normal zu sein.
  • Ähnliche Veränderungen sind in der wissenschaftlichen Wahrnehmung der unterschiedlichen sexuellen Orientierungen festzustellen. Das biopsychosoziale Werden beziehungsweise Gewordensein der sexuellen Orientierung eines Menschen gilt es, als Ergebnis eines höchstpersönlichen Wachstumsprozesses zu respektieren und in seiner personalen Identität zu achten. Das gilt auch für die verschiedenen Entwicklungsschritte und –phasen, die Menschen von der Jugend- über das Erwachsenensein bis ins hohe Alter durchlaufen – Entwicklungsschritte, die jede Person in der Orientierung an der Würde des Menschen – der eignen Würde ebenso wie an der Würde- ihres Gegenübers – zu gestalten hat.

Grundlinie 2

Jede personale Identität ist in Entwicklung. Auch die Sexualität entwickelt sich über die Lebens- spanne hinweg. Unverzichtbares Gestaltungsprinzip von Sexualität ist die wechselseitige, liebende Achtung der Würde des Gegenübers wie der Würde der eigenen Person. Eine solche Achtung gilt es auch jeder Form geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung entgegenzubringen. Sowohl sexuelle Orientierung als auch geschlechtliche Identität sind das Ergebnis eines persönlichen Wachstumsprozesses. Deshalb verbieten sich alle Formen von Diskriminierung und Forderungen nach ihrer nicht medizinisch indizierten Manipulation, z.B. durch Konversionstherapien.

B.3.  Die Mehrdimensionalität menschlicher Sexualität ernstnehmen

  • Menschliche Sexualität ist mehrdimensional (polyvalent) angelegt: Sie ist Ausdruck der Identität jedes Menschen, vermittelt Lusterfahrung, ermöglicht leibhaft Erfahrung und Vertiefung zwischenmenschlicher Beziehung und Kommunikation und kann der Fortpflanzung, ebenso dem transzendenten Erleben dienen. Phylogenetisch (Entwicklung der Menschheit) bildet Fortpflanzung die älteste Dimension menschlicher Sexualität. Ontogenetisch (Entwicklung des einzelnen Menschen) bildet die Lustdimension in Verbindung der Erfahrung menschlicher Nähe in der Regel den ersten Schritt sexuellen Lebens. Die Beziehungsdimension menschlicher Sexualität erfüllt grundlegende biopsychosoziale Bedürfnisse nach Annahme, Geborgenheit, Nähe und Sicherheit. Sexualität kennt viele Sprachen leiblicher Kommunikation. Sie umfasst neben der genitalen Erregung noch diesseits aller erotischen Dimensionen sämtliche Ausdrucksformen des Leiblichen und Geistigen, die man dem stimulierend Sinnlichen, der Zärtlichkeit zurechnen kann. In diesem Sinne konnte die Gemeinsame Synode der Bistümer (West-)Deutschlands schon vor knapp 50 Jahren – verhaftet noch in binären Geschlechtsvorstellungen – ausführen: „Die Sexualität gehört zu den Kräften, die die Existenz des Menschen bestimmen. Sie prägt sein Mann- Sein oder Frau-Sein. (…) Die Formen dieser Beziehung sind mannigfach. Sie beginnen schon mit den Beziehungen von Mutter und Sohn, von Vater und Tochter. Auch andere Formen sind von Sexualität geprägt.“7 Dies bildet die notwendige Basis für die heute übliche Ausdifferenzierung.
  • Diese Einsicht ist sehr bedeutsam. Denn das Zusammenspiel der Dimensionen ist bei diesen Ausdrucksformen sehr unterschiedlich. Die Dimension der Fortpflanzung (generative Funktion) kann zunächst nur in der Ausdrucksform genitaler Sexualität verwirklicht werden. Andere Ausdrucksformen (bspw. Zärtlichkeit) können in sehr vielen Beziehungen eine wichtige Rolle leiblicher Kommunikation spielen. Wieder andere sind ganz bestimmten Beziehungsformen vor- behalten, weil sie ein Maß an Intimität vermitteln, das beispielsweise nur in einer emotional dichten Beziehung angemessen ist.

Es bedarf keiner tiefgreifenden humanwissenschaftlichen oder sexualmedizinischen Erkenntnis, dass keine Dimension menschlicher Sexualität in jeder sexuellen Ausdruckshandlung verwirklicht sein muss, damit die anderen Dimensionen verwirklicht werden können. Die eigentliche moralischen bzw. normativen Fragen sind aber auf dieser Basis alltagsweltlicher Evidenz und vertiefter humanwissenschaftlicher Erkenntnisse nicht zu beantworten.

Das zeigt sich schon in der inneren Ausgestaltung der einzelnen Sinndimensionen selbst. Denn jede der Dimensionen von Sexualität ist selbst zweideutig (ambivalent): Die Erfahrung sexueller Lust zielt auf die positive Erfahrung des eigenen Selbst wie des Anderen ab; sie kann aber auch in eine narzisstische Selbstabkapselung umkippen, die einen anderen Menschen zum bloßen Lustobjekt instrumentalisiert. Die Fortpflanzung kann einem Kind das Leben schenken, um sich am Lebensglück dieses neuen Menschen zu erfreuen und darin Gott die Ehre zu geben; sie kann aber auch durch ein Besitz- und Anspruchsdenken der Eltern motiviert sein. Sexualität kann in zwischenmenschlichen Beziehungen in einer leiblichen Sprache Annäherung und Sympathie vermitteln. Sie kann aber auch als Mittel für eigensüchtige Besitzergreifung und gewaltförmige Unterwerfung missbraucht werden. Deshalb bedürfen alle Dimensionen und Formen menschlicher Sexualität moralischer Orientierung, um eine menschenwürdige Gestaltung sicherzustellen.

  • Diese Einsichten sind alles andere als neu. Schon die biblischen Traditionen überliefern diese Grundambivalenz menschlicher Sexualität. Die Sexualität des Menschen ist Teil von Gottes guter Schöpfung. Gottes Ja zur Fülle glückenden Lebens umfasst das Ja zur „Freude der Liebe“ (AL) gerade auch in ihrer leiblich vermittelten Sinnlichkeit. Schonungslos erzählen biblische Texte allerdings auch von sexualisierter Gewalt und lebensfeindlichen Beziehungen. Wo immer dadurch die persönliche Lebenskraft, die soziale Existenz und das (Gott-)Vertrauen von Menschen zerstört werden, werden die Täter in den Texten verurteilt und ihre Taten als „Sünde gegen Gott“ und Perversion der Schöpfung bewertet. Dabei werden aber nicht die Sexualität und das Begehren an sich verurteilt, sondern die jeweilige gewalttätige, demütigende und zerstörerische Handlung. Die ebenbürtige sexuelle Begegnung von Paaren wird als so existentiell eingeschätzt, dass auch Paulus rät, sich einander höchstens für eine gewisse Zeit zu entziehen

7     Gemeinsame Synode: Beschluss Christlich gelebte Ehe und Familie. 2.1.1.

(1 Kor 7,5). In diesem Sinne werden alle Formen (genital-)sexueller Handlungen verurteilt, die das lebensspendende Band gewachsener und verlässlicher Beziehungen einer Ehe zerstören könnten – etwa die verschiedenen Formen der „Unzucht“ (vgl. u.a. Mt 15,19; Apg 15,20; Röm 1,27; 13,13; 1 Kor 5,11; Gal 5,19; Kol 3,5) und des Ehebruchs. Sexuelle Praktiken werden nicht als solche bewertet, sondern im Hinblick auf ihr Gefährdungspotential für die Ehe. Damit korrespondiert die biblische Tradition mit dem, was in ihrer jeweiligen Entstehungszeit üblich war. Schon Paulus hat in seinen Unterweisungen an die Gläubigen daher Normen und Regeln aus dem paganen Umfeld integriert.

  • Insgesamt betont die biblische Tradition das Vertrauen, „dass Gott das frohe Genießen des Menschen liebt, dass er alles erschuf, ‚damit wir es genießen‘ (vgl. 1 Tim 6,17)“ (AL 149).8 Sie vermittelt die Gewissheit, dass wir Menschen durch die Weckung neuen Lebens, aber auch durch unsere Sorge für andere in die Schöpfer- und Erlöserkraft Gottes eingebunden werden. Und sie vermittelt unzweideutig, dass die liebevoll-leiblichen Berührungen die liebevoll-fürsorgliche Kraft Gottes zur Darstellung bringen und zur Quelle gemeinschaftlichen Lebens werden lassen. Bei allem Bemühen, die Gefährdungen menschlicher Sexualität einzugrenzen, hatten Kirche und Theologie das grundsätzliche Ja Gottes zur menschlichen Sexualität in all ihren Dimensionen deutlich zu wenig vor Augen. Umso mehr müssen das Lehramt und die theologischen Fachdisziplinen sowie die kirchliche Verkündigung insgesamt heute eine „besondere Achtsamkeit darauf verwenden, die höchsten und zentralsten Werte des Evangeliums hervorzuheben und zu ihnen zu ermutigen, speziell den Primat der Liebe als Antwort auf die ungeschuldete Initiative der Liebe Gottes“ (AL 311).
    • Der Primat der Liebe ist das zentrale normative Beurteilungskriterium für die Gestaltung und Kombination der unterschiedlichen Sinndimension menschlicher Sexualität. Wo die Liebe fehlt, verfehlt auch die Sexualität des Menschen ihr spezifisch humanes Profil. In welcher Ausprägung sie konkret vorliegt – etwa in Form der Selbstliebe, der beziehungsorientierten Nächstenliebe oder der generativ-reproduktiven Liebe zu den Nachkommenden – muss immer noch bestimmt werden. Die Unverzichtbarkeit einer Sinndimension menschlicher Sexualität bemisst sich ebenfalls nicht abstrakt. Sie ist dann unverzichtbar, wenn sie für den Sinngehalt der jeweiligen Liebe wesentlich ist.

Grundlinie 3

Sexualität gehört zu den leiblichen und geistigen Sprachen des Menschen. Sie macht Liebe und Zuneigung mit ihren unterschiedlichen Gestalten der leiblichen Berührung und dem sinnlichen Spüren konkret erfahrbar und weist nicht selten über sich hinaus auf das Transzendente und Göttliche menschlicher Existenz. Sie ist vielstimmig: Sie umfasst die lustvolle Erfahrung der eigenen wie der anderen Person, ist Quelle neuen Lebens sowie Ausdruck vertrauensvoller Beziehungen, die Freude am Anderen und Geborgenheit vermitteln. Genitale Sexualität ist eine sehr wichtige, keinesfalls aber die einzige Gestalt sexueller Berührung. Auch das Umarmen, das Küssen, das Streicheln, das Liebkosen oder die erregende Zärtlichkeit angenehmer Berührungen

8     Vgl. auch 1 Tim 4,4: „Denn alles, was Gott geschaffen hat, ist gut und nichts ist verwerflich, wenn es mit Dank genossen wird“.

… sind wichtige Ausdrucksformen menschlicher Sexualität. Alle Ausdrucksformen und Dimensionen prägen die Identität jedes Menschen mit.

B.4.  Fruchtbarkeit hat verschiedene Dimensionen

  • Fruchtbarkeit war und ist ein zentrales Moment zwischenmenschlicher Beziehungen und insbesondere der Sexualität. Dahinter steht in der Regel die normative Idee, dass zwischen- menschliche Beziehungen – auch die einer Ehe – sich nicht in bloße Selbstgenügsamkeit verlieren, sondern sich grundsätzlich öffnen sollten auf andere hin. Auch alltägliches Erleben verweist darauf, wenn vielfach erfahren werden kann, dass Liebe über sich hinauswächst. Dieses Für- andere-Dasein ist die Konsequenz des biblischen Bildes von einem Menschen, der wesentlich lebt in und durch seine Verbindungen zu anderen in wechselseitiger Sorge füreinander. In solcher Sorge für das Wohl der und des Anderen besteht im Kern das Moment von Nächstenliebe.
    • Fruchtbarkeit steht im Kontext von Sexualität besonders für die biologische Zeugung neuen Lebens. Fruchtbarkeit in Form der Nächstenliebe richtet sie sich deshalb über das Wohl des unmittelbaren Gegenübers hinaus auch auf andere Personen. In erster Linie sind es diejenigen, die sich als leibliche Kinder biologisch der sexuellen Verbindung zweier Menschen verdanken und aus deren Lebensfülle eigene Lebenskraft schöpfen. Nächstenliebe ist damit die besondere Ausdrucksweise der Liebe zwischen Eltern und Kindern. Über ihre biologische Fruchtbarkeit hinaus übernimmt leiblich vermittelte Nächstenliebe eine soziale Verantwortung für die menschliche Gemeinschaft insgesamt. Diese soziale Verantwortungsübernahme kann eben auch in einer bewussten Entscheidung zur Empfängnisverhütung in einer bestimmten Situation oder gegen weitere leibliche Kinder begründet sein. Darin hat Fruchtbarkeit (Generativität) neben einer biologischen auch eine soziale Bedeutung und kann in diesem Sinn analog verstanden wer- den. Auch Paare, die nicht Eltern eigener leiblicher Kinder werden können, haben – wie auch alleinlebende und zölibatär lebende Menschen – das Potenzial zur Entfaltung einer sozialen Generativität. Ihre leiblich vermittelte Liebe wird zur Quelle eines Engagements für andere. Damit überschreitet sie fruchtbringend die Begrenzung der Selbst- und/oder der Paarbeziehung. Im Ja zu diesen Facetten zwischenmenschlicher Selbst-, Nächsten- und Fernstenliebe erweist sich das liebende Ja zu einem Gott, dessen ungeschuldeter und unbegrenzter Liebe zum Menschen sich alles verdankt. Auf diese Bejahung hin entdecken wir in den alltäglichen Beziehungen eine sakramentale Qualität: Sie werden zu Zeichen und Werkzeug für die heilsam-befreiende Liebe Gottes zum Menschen und damit zu Zeichen und Werkzeug für wechselseitige Verantwortung der Menschen untereinander (LG 1).
    • In diesem Sinne ist „Fruchtbarkeit“ für jede zwischenmenschliche Liebe wesentlich. Ob aber auch damit die biologische Fruchtbarkeit als Offenheit für die Zeugung menschlichen Lebens wesentlich ist – und das in jedem genital-sexuellen Akt – ist umstritten. An dieser Strittigkeit hängt sehr viel: vor allem die Fragen, ob genitale Geschlechtlichkeit – sie wird in der Regel als „Geschlechtsakt“ bezeichnet – ausschließlich in der Ehe einen legitimen Ort hat und ob selbst in der Ehe der bewusste Ausschluss der biologischen Fruchtbarkeit moralisch legitim ist.

Unstrittig ist, dass eheliche Liebe und Sexualität in einem engen Wechselbezug stehen. Die eheliche Liebe umfasst leibliche Berührungen und Zärtlichkeiten (vgl. GS 51, AL 298). Sie vermittelt die „frei bejahte[…] Neigung von Person zu Person“ (GS 49) authentisch und leibhaftig – und zwar in der ganzen Breite sexueller Ausdrucksmöglichkeiten. Umgekehrt bietet die Ehe eine Verbindlichkeit und Vorbehaltlosigkeit, die den Geschlechtsakt als intimste Artikulation der Sexualität in seiner Verletzlichkeit zu schützen und ein sicheres Fundament für die Weitergabe des Lebens zu gewährleisten vermag. Unstrittig ist ferner, dass die Partner*innen Verantwortung für möglicherweise entstehendes Leben durch ihren Geschlechtsakt tragen. Sie haben die Aufgabe, im Blick auf ihre gegenseitige Verantwortung und auf die Verantwortung gegenüber einem möglicherweise ins Leben gerufenen Kindes in „verantwortlicher Elternschaft“ (HV 10) gewissenhaft über Geburtenregelung und Kinderzahl zu entscheiden.9 Dabei müssen Paare immer bedenken, dass aus Geschlechtsverkehr neues Leben erwachsen kann und daraus Verantwortung entsteht. Kinder sind jeder Zeit und in jedem Fall von Gott vorbehaltlos geliebte Geschöpfe; diesem Menschenbild widerspricht ein Schwangerschaftsabbruch. Schwangerschaftsabbruch könnte darum niemals ein legitimes Mittel der Empfängnisregelung sein. – Und unstrittig ist nicht zuletzt, dass jeder Sexualakt die Würde der Person achtet und vom Geschenk wechselseitiger Liebe und Barmherzigkeit geprägt ist und selbstverständlich voller Lust und Freude miteinander vollzogen werden darf. Dazu gehört auch ein steter Dialog beider Eheleute über das Ob und die Art und Weise der Empfängnisregelung. Nur ein solcher Dialog trägt der Würde jeder und jedes Einzelnen sowie der Verantwortung füreinander angemessen Rechnung.

  • Strittig ist hingegen, ob die Offenheit biologischer Fruchtbarkeit für jeden Geschlechtsakt wesentlich ist und welche Methoden erlaubt sind, die Zeugung neuen Lebens zu vermeiden. Mit Berufung auf das kirchliche Lehramt wird argumentiert, dass allein die prinzipielle Offenheit jedes Aktes auf Fortpflanzung die Humanität ehelicher und sexueller Liebe garantiere. Zur Gestaltung verantwortlicher Elternschaft stehe den Eheleuten mit der Methode der Natürlichen Familienplanung ein erprobtes Instrument zur Verfügung, die Zeugung neuen Lebens behutsam in ihrem ehelichen Leben zu gestalten. Sie sei ein guter und bewährter Weg, mit dem viele Paare sehr positive Erfahrungen auch für ihre Paarbeziehung machen. Zugleich respektiere sie, dass die gewissenhafte Entscheidung über den konkreten Weg der Familienplanung „weder die Würde der menschlichen Person verletzen noch die Ehe als Gemeinschaft fruchtbarer Liebe gefährden“ dürfe (Königsteiner Erklärung 13). Zudem zerstöre eine Loslösung der biologischen Fruchtbarkeit von den einzelnen Akten geschlechtlicher Begegnung die Würde und Heiligkeit dieser Begegnung selbst und liefere den Geschlechtsakt erst recht seiner Desintegration aus. Zahllose Konsequenzen einer solchen Desintegration und selbstverständlich gelebten Trennung dieser Dimensionen seien in der Gesellschaft zu beobachten: etwa die Reduzierung von Sexualität auf Ware und von Frauen auf Objekte der Begierde und vieles mehr.

9 „Die klare Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils bleibt bestehen: Beide sollen ‘durch gemeinsame Überlegung versuchen, sich ein sachgerechtes Urteil zu bilden. Hierbei müssen sie auf ihr eigenes Wohl wie auf das ihrer Kinder – der schon geborenen oder zu erwartenden – achten; sie müssen die materiellen und geistigen Verhältnisse der Zeit und ihres Lebens zu erkennen suchen und schließlich auch das Wohl der Gesamtfamilie, der weltlichen Gesellschaft und der Kirche berücksichtigen. Dieses Urteil müssen im Angesicht Gottes die Eheleute letztlich selbst fällen‘. Andererseits soll ‚zur Anwendung der Methoden, die auf den ,natürlichen Zeiten der Fruchtbarkeit‘ (Humanae vitae, 11) beruhen, […] ermutigt werden. Dabei ist zu unterstreichen: ,Diese Methoden achten den Leib der Eheleute, ermutigen diese zur Zärtlichkeit und begünstigen die Erziehung zu echter Freiheit‘ (Katechismus der Katholischen Kirche, 2370). Es muss immer hervorgehoben werden, dass Kinder ein wunderbares Geschenk Gottes sind, eine Freude für die Eltern und für die Kirche. Durch sie erneuert der Herr die Welt.“ (AL 222).

Dem wird entgegengehalten, dass die Sexualisierung in manchen Teilen der Gesellschaft kaum auf die Entkopplung von Fruchtbarkeit und Geschlechtsakt zurückgeführt werden könne. Diese hätte vielmehr ihre Wurzeln in einer sozial-ökonomischen Fehlentwicklung, die selbst den Menschen zur Ware macht. Gerade die Verpflichtung auf sogenannte natürliche Methoden der Verhütung könne die Zahl ungewollter Schwangerschaften und damit das Risiko der Tötung menschlichen Lebens durch Schwangerschaftsabbruch dramatisch in die Höhe treiben. Zudem unter- scheide sich die Methode der „Natürlichen Familienplanung“ in ihrem normativen Kern nicht von sogenannten künstlichen Methoden. Die Auswahl sogenannter unfruchtbarer Zeiten der Frau geschähe in derselben Absicht, die Zeugung von Kindern zu vermeiden. Die Intentionalität einer Handlung ist aber ein wesentlicher Gesichtspunkt ihrer moralischen Beurteilung. Insofern verschleiere die Zeitwahlmethode nur das dahinterliegende Problem und stelle – bei aller Bedeutsamkeit für Fragen wechselseitiger Achtsamkeit – hinsichtlich des Grundproblems lediglich einen gutgemeinten, gleichwohl wenig überzeugenden Kompromiss dar. Zudem stelle die unbedingte Kopplung jedes Geschlechtsaktes an die biologische Fruchtbarkeit eine unzulässige Verabsolutierung des Fortpflanzungsaspektes dar, der gerade die qualitative Differenz menschlicher Sexualität von derjenigen tierischen Reproduktionsverhaltens einzuebnen drohe. Damit verfehle sie das eigentliche Humane, das gerade auch das Sexuelle in den umfassenden Dienst gelingenden Lebens stelle und damit den Reichtum liebevoller Beziehungen bewusst und verantwortungsvoll gestalten lasse. Und dieser erschöpfe sich nicht in der Zeugung neuen Lebens. Bestünde der Hauptzweck menschlicher Sexualität in der Zeugung neuen Lebens, so drohe die Gefahr, dass die (Ehe-)Paare zu bloßen Instrumenten der Weitergabe menschlichen Lebens so- wie des Aufrechterhaltens der menschlichen Gattung stilisiert und damit auch ihre Würde („Um- Ihrer-selbst-Willen-Dasein“) missachtet würden.

  • Das Untrennbarkeitsdiktum hat sich in der Lehre der katholischen Kirche erstmals in der Enzyklika Humanae vitae (1968) geltend gemacht und ist als „von Gott bestimmte unlösbare Verknüpfung der beiden Sinngehalte – liebende Vereinigung und Fortpflanzung –, die beide dem ehelichen Akt innewohnen“ (HV 12) ausgewiesen worden. Diese Lehre war innerhalb der katholischen Kirche zu keinem Zeitpunkt – weder in ihrer Entstehung, noch in ihrer Rezeption – unumstritten. Das macht sie keineswegs unwahr. Mindestens macht dieses Faktum aber deutlich, dass sich ihr Sinngehalt weder theologisch noch lebenspraktisch als zwingend erschließt. Die kritische Rezeption dieses Untrennbarkeitsdiktums gerade auch innerhalb der Moraltheologie hat zu erheblichen Bändigung- und Disziplinierungsversuchen seitens des römischen Lehramtes geführt, die unter anderem in die Enzyklika Veritatis splendor mündete.

Ohnehin sind die Folgen eines solchen Diktums gravierend: Abwertung, ja sogar Delegitimierung aller Geschlechtsakte, die aus sich heraus keine Kinder zeugen können. Das betrifft nicht nur die Sexualität zwischen homosexuell lebenden Personen. Es betrifft auch Menschen mit (körperlichen) Beeinträchtigungen oder alle Ehepaare, deren Lebensalter längst die Grenze ihrer biologischen Fertilität überschritten haben und nicht jeden ihrer Geschlechtsakte im Bewusstsein vollziehen können, grundsätzlich eröffne er immer noch die Perspektive einer Elternschaft. In- sofern wird dieses Untrennbarkeitsdiktum gerade wegen seiner Schärfe mehrheitlich als Verkennung der humanen Bedeutsamkeit menschlicher Sexualität für jeden Menschen und als eine wenig plausible Zumutung abgelehnt. Zwar wird die grundsätzliche Offenheit der Geschlechtlichkeit zur Zeugung neuen Lebens keinesfalls ausgeschlossen. Gleichwohl werden auch die anderen Aspekte von Fruchtbarkeit menschlicher Sexualität angemessen zur Geltung gebracht und in den Rahmen einer Liebe integriert, die sich in verbindlichen Beziehungen ereignet, immer aber schon die Grenzen solcher Beziehungen auf andere hin überschreitet (transzendiert).

Grundlinie 4

Sexualität ist in vielfacher Hinsicht eine lebensspendende Kraft. Ein besonderer Aspekt dieser Fruchtbarkeit ist die Zeugung neuen Lebens. Die Fruchtbarkeit menschlicher Sexualität besitzt immer auch eine soziale Dimension. Sie konkretisiert ihre Offenheit für neues Leben in der Übernahme von persönlicher Verantwortung für die Erziehung und Förderung aufwachsender junger Menschen. Zweifellos besitzen auch gleichgeschlechtliche und weitere Paare, die zwar kein neues Leben zeugen können, aber Kinder aufziehen, das Potenzial für ein Leben, das auch in dieser Hinsicht fruchtbar ist. Auch zölibatär lebende oder alleinstehende Personen verfügen grundsätzlich über dieses Potential. Die christlich gelebte Ehe ist ein angemessener, ja bevorzugter Ort, alle Dimensionen der Fruchtbarkeit zu integrieren. Sie selbst schöpft aus der Offenheit für diese Fruchtbarkeit. Das bedeutet aber nicht, dass ausnahmslos jede geschlechtliche Vereinigung diese Offenheit biologisch realisieren muss. Die (Ehe-)Paare selbst stehen vor der Aufgabe, die grundsätzliche Offenheit in ihre verantwortete Elternschaft gewissenhaft zu integrieren.

B.5.  Die Fruchtbarkeit homosexueller Partnerschaften

  • Die Überlegungen zur umfassenden Fruchtbarkeit zwischenmenschlicher Beziehungen und sexueller Liebe lassen auch die Fruchtbarkeit homosexueller Partnerschaften in einem neuen Licht erscheinen. Auch sie werden von den Grundsätzen der christlichen Sexualmoral erfasst. Strittig ist allerdings innerhalb der Katholischen Kirche, ob sie nur in abgeleiteter Form gelten, weil Homosexualität die volle Anerkennung verwehrt bleibt, oder sie uneingeschränkt auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen gelten, die sich auch der beziehungsstiften Sprache menschlicher Sexualität erfreuen (wollen). Dabei ist zu vermerken, dass aufgrund fehlender Sprachfähigkeit zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Katholischen Kirche die Realität und Vielfalt von nicht-heterosexuellen Beziehungen in der Diskussion häufig unbeachtet, ver- kürzt oder falsch dargestellt bleibt.
    • Die Akzeptanz homosexueller Orientierung als gleichwertige Variante menschlicher Sexualität war gesellschaftlich lange und ist kirchlich bis heute umstritten. Das kirchliche Lehramt befasst sich erstmals 1975 in der Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre Persona humanae ausdrücklich mit der Bewertung von Homosexualität. Da die „natürliche Finalität“ menschlicher Sexualität – nämlich die Zeugung neuen Lebens – nicht erreicht werden könne, stelle Homosexualität einen Missbrauch der Geschlechtskraft dar und sei deshalb objektiv ungeordnet und durch sexuelle Enthaltsamkeit zu vermeiden.10 Demgegenüber wird geltend gemacht, dass sich die „natürliche Finalität“ menschlicher Sexualität nicht in der biologischen Zeugung neuen Lebens erschöpfe, sondern gerade in der leiblichen Ausdruckshandlung personaler Liebe bestehe.

10 Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre: Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen (1986), Nr. 3, außerdem Nr. 7, 8, 10.

… Zudem stelle sich die Frage, welche sexuellen Ausdrucksformen homosexueller Liebe unter das Verdikt des „objektiv ungeordnet“ fallen (nur genitale oder auch alle an- deren Sprachformen) und ob man ernstlich das Einfrieren eines zentralen Identitätsmerkmals einer Person fordern könne, nur weil sie bestimmte normativen Erwartungen nicht erfülle, ohne dabei sich oder eine andere Person zu schädigen. Auch hier verbietet sich jede Form der Diskriminierung.

  • Die homosexuelle – genau wie jede andere sexuelle – Orientierung ist keine willkürliche Entscheidung. Sie ist Ergebnis eines biopsychosozialen Reifungsprozesses, in dem der Mensch seine*ihre sexuelle Identität ausprägt und in dem sich die sexuelle Präferenz eines Menschen in etwa bis in die Zeit der Pubertät herausbildet. Die homosexuelle Orientierung ist keine Anomalie, die wie eine Krankheit zu behandeln wäre. Humanwissenschaftlich und medizinisch ist sie eine Normvariante menschlicher Sexualität.

Schon in biologischer Hinsicht bilden sich in der pränatalen Entwicklung ontogenetisch (im Zusammenspiel genetischer und epigenetischer Prozesse) hirnorganische (zerebrale) Varianzen aus, die geschlechtliche (heterosexuelle, homosexuelle, bisexuelle) Anziehungsmuster präfigurieren und sich im weiteren Verlauf biopsychosozialer Entwicklungsprozesse zu dominanten sexuellen Orientierungen (heterosexuell, homosexuell, bisexuell) verdichten.11

  • Unbestritten ist die gleiche Würde homosexueller Menschen, da alle Menschen als Ebenbilder Gottes geschaffen wurden. Darin gründet für die Kirche das Verbot jeglicher Diskriminierung. Innerhalb der Katholischen Kirche strittig hingegen ist nach wie vor die Bewertung homosexueller Handlungen und Beziehungen. Einige votieren für die Position des 1992 auf weltkirchlicher Ebene in Kraft gesetzten Katechismus der Katholischen Kirche. Dieser unterscheidet zwischen homosexueller Veranlagung, für die homosexuelle Menschen nicht verantwortlich seien, und homosexuellen Handlungen. Letztgenannte würden aufgrund ihrer mangelnden Fruchtbarkeit gegen die Ordnung der Natur verstoßen und seien deshalb zu unterlassen. Insofern verbiete es sich, homosexuelle Handlungen vorbehaltlos anzuerkennen und sie mit heterosexuellen Paaren gleichzustellen (vgl. KKK 2357-2359).

Andere hingegen werten die Unterscheidung zwischen Veranlagung und Handlung als eine unzu- lässige Spaltung der betreffenden Person und verweisen auf die große Bedeutung gelebter Sexualität für die meisten Menschen, die keinesfalls per se diskreditiert und unterbunden werden dürfe. Insofern seien gleichgeschlechtliche Beziehungen immer dann vorbehaltlos anzuerkennen, wenn sie – wie jede Form sexueller Beziehungen – die Würde der Personen achten und von tiefempfundener, beständiger Liebe und Barmherzigkeit geprägt sind. Auch wenn gleichgeschlechtlichen Paaren die biologische Fortpflanzung in der Regel versagt bleibt, leben auch in diesen Beziehungen Kinder. Dass homosexuelle Menschen aus sich heraus nur zu einer unausgeglichenen Beziehung zu Personen des jeweilig anderen Geschlechts fähig seien, ist ebenso wenig belegt wie die umgekehrte Behauptung, heterosexuelle Menschen hätten ein gebrochenes Verhältnis zum eigenen Geschlecht.

Zum Respekt vor der gleichen Würde homosexueller Menschen gehört auch die Ablehnung sogenannter Konversionstherapien. Diese zielen darauf ab, gleichgeschlechtliches Begehren zu verändern und Homosexualität zu „heilen“. Sie gehen vom Grundgedanken der Homosexualität

11    Klammer möglicherweise in Anmerkung.

als Krankheit aus. Damit übergehen sie die humanwissenschaftliche Erkenntnis von der Homosexualität als Veranlagung, die auch das Lehramt vertritt.

Menschen, die gleichgeschlechtlich empfinden, die zugleich aber nach der kirchlichen Lehre leben wollen und ebenfalls Begleitung durch die Kirche wünschen, soll eine solche Begleitung gewährt werden. Sie zielt nicht auf therapeutische Konversion, sondern auf Akzeptanz einer selbstbestimmten Lebensentscheidung des geistlich begleiteten Menschen. Die seelsorgliche Begleitung von homosexuellen Gläubigen soll grundsätzlich auf die positive Integration der sexuellen Orientierung in die Person abzielen und nicht das Verdrängen oder Unterdrücken der sexuellen Orientierung fördern. Der Verzicht auf (bestimmte) Formen sexueller Praxis kann bei Menschen aller sexuellen Orientierungen Ausdruck einer bewusst entschiedenen zölibatären Lebensform sein – unabhängig von den unterschiedlichen Motiven, die zu dieser Entscheidung führen oder sie erforderlich machen. Als christlicher Lebensentwurf beinhaltet Enthaltsamkeit notwendig das Moment der Freiheit.

Grundlinie 5

Die Grundsätze und Kriterien einer christlich gelebten Sexualität – Achtung der Selbstbestimmung und verantwortlich gelebte Sexualität sowie Treue, Dauerhaftigkeit, Ausschließlichkeit und Verantwortung füreinander in Beziehungen – gelten auch für homosexuelle Menschen. Gleichgeschlechtliche – auch in sexuellen Akten verwirklichte – Sexualität ist damit keine Sünde, die von Gott trennt, und ist nicht als in sich schlecht zu beurteilen. Homosexualität ist kein Ausschlusskriterium für den Zugang zu Weiheämtern. Ein prinzipieller Ausschluss zeugt von einer Defizitorientierung, die keine sachliche Begründung hat. Sogenannte Konversionsbehandlungen und ähnliche Angebote, die auf die Desintegration der personalen Identität in Bezug auf die geschlechtliche Identität oder die sexuelle Orientierung abzielen und somit die Gesundheit und den Glauben von homosexuellen sowie transgeschlechtlichen Menschen gefährden, sind strikt abzulehnen und zu unterbinden.

B.6.  Sexuelle Lust in ihrer Schönheit lebensdienlich gestalten

  • Lust lässt sich als sinnliche Antriebskraft menschlichen Lebens auffassen, die einerseits ein motivationsförderliches und darin lebenswichtiges Wohlgefühl stimuliert. Andererseits lässt sie sich nur bedingt bewusst gestalten und in ihrem innewohnenden, überschießenden Potential begrenzen. Gegenüber sexueller Lust dominiert lange Zeit hinweg eine höchst skeptische Einstellung, die die menschliche Sexualität insgesamt als eine letztlich gefährliche, explosive und darin schnell übergriffige Energie erscheinen ließ, die durch strikte moralische und rechtliche Normen eingehegt und gebändigt werden müsse.

Lust und mit ihr Sexualität werden weniger als triebgebundene Erregung wahrgenommen, deren überschießendes Potential durch Triebabfuhr entlastet werden müsste, sondern als Vollzug einer leiblich erfahrbaren Energie, die sich der Anziehungskraft des Eros verdankt, die mit dem sinnlichen Begehren einhergeht, und damit dem Wohlgefühl leiblicher Nähe Ausdruck verschafft. Mittlerweile werden die produktiven Anteile menschlichen Lustempfindens – auch und gerade im Bereich der Sexualität – wahr- und ernstgenommen.

  • Wie alle Sinngehalte menschlicher Sexualität ist auch die sexuelle Lust nicht frei von Ambivalenz. Sie kann durch das stimulierte erotische Wohlgefühl Anerkennung und Geborgenheit vermitteln. Sie kann zum bloßen Objekt eigener Lusterfahrung instrumentalisiert werden, etwa durch einen ungezügelten Konsum von Pornographie oder ein grenzverletzendes Verhalten – sei es von Erwachsenen oder von Jugendlichen untereinander. Da sexuelle Lust als Sinndimension der Sexualität bewusst gestaltet werden kann, umfasst eine lebensbejahende Sexualpädagogik auch das Wachsenkönnen im lebensdienlichen Umgang mit sexueller Lust.

Grundlinie 6

Zur lebenspendenden Kraft der Sexualität gehört auch die Erfahrung sexueller Lust. Sie lässt die leibliche Annahme der eigenen wie der anderen Person besonders intensiv und beglückend erspüren. Sie vermittelt den Eros: die Anziehung durch das Schöne und Begehrenswerte. Dies können glaubende Menschen unmittelbar mit Gott verbinden: Denn alles, was Gott geschaffen hat, ist gut und nichts ist verwerflich, wenn es mit Dank genossen wird (1 Tim 4,4). Sexuelle Lust kann aber in einer Weise gesucht und befriedigt werden, die die Würde der eigenen oder der anderen Person verletzt und erniedrigt. Es ist die Aufgabe der Sexualpädagogik wie christlicher Bildung und Erziehung insgesamt, die lebensdienliche, also achtsame und würdevolle Gestaltung sexueller Lust, über die ganze Spanne des menschlichen Lebens zu fördern, für ihre beglückenden Momente zu sensibilisieren und sie so vor einer trivialisierenden Verflachung zu schützen.

B.7.  Sexualität als Beziehung zu sich selbst wie zu Anderen

  • Sexualität ist eine Kraft für Beziehungsleben, die lebenswichtige Erfahrungen von Anerkennung und Geborgenheit leiblich vermittelt. In ähnlicher Weise hat auch Papst Johannes  Paul II. die fundamentale Bedeutsamkeit der Sexualität als Sprache des Leiblichen für das Leben eines jeden Menschen herausgestellt, auch wenn er sie anlassbezogen auf Menschen mit Beeinträchtigungen bezieht: „Die sexuelle Dimension gehört hingegen zu den grundlegenden Bestand- teilen der Person, die – geschaffen als Abbild Gottes, der die Liebe ist – von ihrem Ursprung her dazu berufen ist, sich in der Begegnung und in der Gemeinschaft zu verwirklichen. Voraussetzung für die affektive und sexuelle Erziehung der behinderten Person ist die Überzeugung, dass sie mindestens genauso viel Zuneigung und Liebe benötigt wie jeder andere Mensch. Auch sie möchte lieben können und geliebt werden, sie braucht Zärtlichkeit, die Nähe anderer und Intimität.“12 Alle Menschen streben nach authentischen Beziehungen, die ihnen ermöglichen, als Person geachtet und anerkannt zu werden. Sexualität kann sich dabei als Sprache leiblich vermittelter Achtung und Anerkennung erweisen.
    • Wie jede Form sexueller Beziehung und Praxis ist auch die selbststimulierende Sexualität (Masturbation) ambivalent. Sie eröffnet einerseits die Möglichkeit, sich in der Leiblichkeit selbst zu entdecken, sich zu erleben und die Dimensionen der Sexualität in Form von Lust, Identität und Transzendenz zu erfahren. Dieser Erfahrungsraum ist über die ganze Lebensspanne bedeutsam. Für den psychosexuellen Reifungsprozess ist er bei nahezu jedem Menschen eine wichtige graduelle Entwicklung.

12 Johannes Paul II. (2004): Grußwort zum internationalen Symposium über die Würde von Menschen mit geistiger Behinderung. In: OR (deutsche Ausgabe).

… Selbststimulierende Sexualität ist keine Form reiner Selbstverliebtheit, sondern eine weitere wichtige Form menschlicher Sexualität neben zwischenmenschlichen Beziehungen. Es ist Aufgabe jeder Person, die lustvolle Selbstbezüglichkeit menschlicher Sexualität nie zu verabsolutieren. Sie ist aber Ausdruck menschlicher Sexualität noch diesseits von Paar-Beziehungen.

Grundlinie 7

Sexualität lebt in und aus Beziehungen. Umgekehrt leben viele zwischenmenschliche Beziehungen aus ihrer Sexualität, weil sie emotionale Nähe und Zuwendung in den stillen Gesten leiblicher Berührungen „hautnah“ erfahrbar werden lassen. Zu solchen Beziehungen zählt prinzipiell auch die Beziehung des Menschen zu sich selbst. Für alle Menschen kann die selbststimulierte lustvolle Erfahrung des eigenen Körpers ein wichtiger Baustein der Annahme ihrer selbst sein. Das leugnet nicht die Gefahr, in der die selbststimulierte Sexualität jeder Person steht: sich abzukapseln und damit den Beziehungsreichtum zum Mitmenschen als Quelle eigenen Lebens auszutrocknen.

B.8.     Christlich gelebte  Ehe  und  verbindliche  Partnerschaften  aus  dem  Zuspruch Gottes gestalten

Grundsätzlich sei vorab angemerkt: Es gibt sehr verschiedene Formen, verbindlich Beziehungen zu leben und darin die eigene Sexualität als gestaltendes Element der eigenen Lebensführung zu integrieren. Das gilt für die Ehe ebenso wie für die gemeinschaftliche Lebensform von zölibatär lebenden Ordensleuten. Jede solche Lebensform hat ihre innere Bedeutung und daraus ihre eigene Dignität. Ordensleute leben nicht in zölibatären Gemeinschaften, weil sie sich gegen andere, vermeintlich weniger christlich wertvolle Lebensformen abheben wollen. Und Eheleute heiraten nicht deshalb, um sich gegen andere abzugrenzen oder abzuheben. Ordensleute wie Eheleute oder bewusst alleinstehende Menschen leben ihre Lebensform, weil sie diese Lebensform in ihrer je eigenen Lebensgeschichte für angemessen halten. Darin suchen sie die je eigene Bestimmung ihrer selbst zu verwirklichen. Die eigene Werthaltigkeit ergibt sich nie aus der Tatsache, dass andere Lebensformen (vermeintlich) mehr oder weniger bedeutungsvoll seien.

  • Sexualität und die Lebensform der Ehe stehen in enger Beziehung: Kinder als wichtige Ausdrucksform menschlicher Sexualität profitieren von einer auf Dauer angelegten und in Verbindlichkeit gelebten Beziehung und bereichern sie. Aus christlicher Sicht steht diese unter dem Zeichen und Zuspruch Gottes. Umgekehrt lebt die Ehe auch im Medium und aus der Lebenskraft der Sexualität zwischen den Eheleuten. Gleichwohl gehen Sexualität und Ehe nicht ineinander auf.

Die Ehe ist deutlich mehr als nur ein legitimer Ort zwischenmenschlicher Sexualität. Sie ist ein Bund fürs Leben, dessen Verlässlichkeit und Verbindlichkeit, emotionale Nähe und vertrauensvolle Offenheit für gemeinsames Wachsen ein wichtiges Fundament für das Gelingen eines partnerschaftlichen Lebens bilden.

  • Es wäre deshalb bedauerlich, wenn die Theologie der Ehe nur im Zusammenhang sakramentenrechtlicher oder sexualethischer Überlegungen entfaltet würde. Damit droht der Charakter der sakramentalen Ehe als einer zuversichtlichen Weggemeinschaft unter dem bestärkenden Zuspruch Gottes zu verblassen. Nicht umsonst ist nicht die sakramentliche Feier der Trauung als Beginn der Ehe, sondern die Ehe selbst und über ihre ganze Lebensspanne hinweg sakramentales Geschehen – ein theologisch bedeutsamer Sachverhalt, der die christlich gelebte Ehe gelegentlich als Sakrament im Werden (vgl. Joseph Ratzinger) charakterisiert. Dieser Bedeutungsgehalt ist aber ganz entscheidend, inmitten von Freude und Hoffnung wie von Trauer und Angst das gemeinsame Leben in ernsthafter Gelassenheit und christlicher Zuversicht zu gestalten. Denn die vielen Eheleute wissen auch von schwierigen Zeiten zu erzählen, in denen die Ehe „echte Arbeit“ ist und in denen ein gegenseitiges Versprechen eine Entlastung sein kann, vor allem wenn es unter den Segen Gottes gestellt wurde. Ehen sind immer wieder Zumutungen im doppelten Sinne: gelegentlich unangenehm-anstrengende Beziehungsarbeit, aber auch dem innovativen Mut und der wechselseitig bestärkenden Ermutigung der Eheleute zugetraut. Dieses Zutrauen schöpft aus der Zuversicht auf die Kraft (gr. „dynamis“) Gottes, um die sich die Eheleute nicht auch noch selbst kümmern müssen, sondern ihnen – wie allen Menschen – von Seiten Gottes zugesprochen ist.
  • Gerade die Sakramentalität der Ehe eröffnet einen Gestaltungsraum, in dem menschliche Sexualität in wechselseitig respektierter Würde und wechselseitig gewährter Liebe und Barmherzigkeit gelebt werden kann. Sakramente sind „Zeichen und Werkzeuge“, in denen die heilsame Nähe Gottes erfahrbar wird – ob in einer feierlichen Liturgie oder im Alltag der Welt. Das Sakrament der Ehe sticht aus den Sakramenten in gewisser Weise hervor: Denn nicht die Trauung ist das Sakrament, sondern die Ehe als lebenslanger Prozess des Werdens und Vergehens von Höhen wie Tiefen, von ergriffenen Chancen wie ungenutzten Gelegenheiten gemeinsamer Lebensfreude. Dies gilt auch für die in der Ehe gelebte Sexualität, die als leibliche Sprache der Liebe einen Weg des Wachstums und der Gradualität eröffnet.

In diesem Sinne spenden sich die Eheleute das Sakrament der Ehe kontinuierlich im Alltag ihres Lebens. Eheliche Sexualität ist wie eheliche Liebe insgesamt von solchen Höhen und Tiefen durchwoben. Die Erwartungen an sich und an den anderen harmonieren längst nicht immer mit- einander. Das kann eine eheliche Gemeinschaft in allen Lebenslagen und Lebensbereichen – manchmal bis zum Äußersten – belasten. Das Geheimnis der Sakramentalität entfaltet gerade hier seinen befreienden Charakter: Eheleute haben die heilsame bestärkende Nähe Gottes nicht als zukünftiges Versprechen vor Augen, das sie sich erst noch verdienen müssen, sondern als Zusage je schon in ihrem Rücken, auf die sie bauen dürfen. Dieser unbedingte Zuspruch Gottes eröffnet den zeitlich unbefristeten Raum, sich einem anderen vollends anvertrauen zu können, ohne Angst um sich selber haben zu müssen; sich diesem anderen auch in der Verletzlichkeit der eigenen Sexualität öffnen zu können, ohne die eigene Zärtlichkeit schamlos ausgenutzt er- fahren zu müssen.

  • Der Zuspruch Gottes schützt auch christliche gelebte Ehen nicht vor Erschöpfung und Scheitern. Manche solcher erschöpften Ehen bleiben als förmliches Band noch bestehen, selbst wenn sie als Bund längst zerrüttetet sind. Die zivile Bedeutung der Ehe als institutionelle Absicherung der sozialen Lebenslage von Partnerschaften und Familien ist in modernen Gesellschaften zunehmend durch soziale Sicherungssysteme aller Art in den Hintergrund getreten. Auch deshalb werden Ehen vermehrt zivilrechtlich geschieden. Eine Ehescheidung löst das geschlossene zivilrechtliche Band und beendet auch äußerlich die Lebensgemeinschaft (Bund). Sie geht weit über das Aufkündigen einer Geschlechtsgemeinschaft hinaus.
  • Nicht wenige Betroffene eröffnen mit einem*einer neuen Partner*in einen neuen Lebensbund. Solche Lebenspartnerschaften zwischen geschiedenen und zivil Wiederverheirateten sind nur sehr bedingt eine Frage der Sexualmoral, auch wenn sie vom kirchlichen Lehramt allein unter diesem Fokus bewertet werden. Denn das kirchliche Lehramt sieht die zivil wiederverheiratete Lebensgemeinschaft im Widerspruch zur Lehre von der Unauflöslichkeit der (ersten) Ehe, sofern diese gültig geschlossen und sexuell vollzogen sowie in der zweiten (Zivil-)Ehe genitale Sexualität gelebt wird. Mit der zweiten Zivilehe beginnt für die betroffenen Personen ein neuer Bund fürs Leben. Die Scheidung der ersten Ehe bedeutet nicht automatisch, dass dieser neue Bund von vorneherein nur befristet eingegangen wird. Im Gegenteil, auch der neue Bund zehrt oftmals von der tiefen Sehnsucht nach Verbindlichkeit und Unverbrüchlichkeit. Obwohl diese zweite Ehe nach geltender Lehre wegen der Unauflöslichkeit der erste keine sakramentale Ehe sein kann, stellt sich für die christliche Glaubensgemeinschaft doch die Frage, ob und wie die betroffenen Personen am kirchlichen Leben teilhaben können, wenn sie es wollen. Im Mittelpunkt steht für viele die Teilhabe an der eucharistischen Mahlgemeinschaft, weil sie nach kirchlicher Lehre die Herzmitte kirchlich-sakramentlichen Lebens ist und wie keine andere die Verbundenheit mit Gott und mit der Gemeinschaft der Glaubenden sinnfällig erfahrbar werden lässt. Papst Franziskus hat hier mit seinem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Amoris laetitia wichtige Schritte der Anerkennung – nach den pastoralen Handlungsmaximen „begleiten, unterscheiden, eingliedern“ – vollzogen.
    • Ohne Zweifel ist jede Situation einzeln zu würdigen. Maßgeblich ist dabei der „Weg Jesu: der Weg der Barmherzigkeit und Eingliederung. […] Der Weg der Kirche ist der, niemanden auf ewig zu verurteilen, die Barmherzigkeit Gottes über alle Menschen auszugießen, die sie mit ehrlichem Herzen erbitten. (…) Denn die wirkliche Liebe ist immer unverdient, bedingungslos und gegenleistungsfrei“ (AL 296). Der Weg Jesu weist also den Weg in Richtung des Vertrauens, dass die volle Teilhabe an der eucharistischen Mahlgemeinschaft aufrichtig und ehrlich erbeten wird. Die betroffenen Paare, ja die Gläubigen insgesamt werden dieses behutsam entwickelte Vertrauen als Zeichen der entgegenkommenden Liebe Gottes erfahren. Es stellt sich weiterhin die Frage, wie die Kirche Menschen in solchen neuen Partnerschaften, von denen sich viele aus ihrem Glauben heraus danach von Herzen sehnen, die barmherzige Zuwendung Gottes durch seinen Segen erfahrbar machen kann.
    • Dabei weist die Lebenssituation geschiedener und zivil wiederverheirateter Personen weit über die Frage der Zulassung zur eucharistischen Mahlgemeinschaft hinaus. Es konfrontiert die Kirche unerbittlich mit der Erfahrung, dass gültig geschlossene, sexuell vollzogene und vor allem oftmals über Jahre und Jahrzehnte sogar ausnehmend glücklich geführte Ehen dennoch scheitern und zerbrechen. Immerhin hat sich die durchschnittliche Dauer ehelicher Partnerschaften im letzten Jahrhundert nahezu verdreifacht. Zudem bergen die „Intimisierung der Ehe“, deren romantische Überhöhung sowie die „Verkleinräumlichung von Familien“ nicht nur Chancen für das personale Erleben der Lebenspartner*innen, sondern auch Risiken einer erheblichen Verdichtung emotionaler Anspannung und Auseinandersetzung. In solchen Fällen kann eine Trennung des ehelichen Zusammenlebens dem Wohl der betroffenen Partner*innen dienlich sein. Gelegentlich wird sogar erwogen, eine zweite kirchliche Ehe und damit einen echten Neu- beginn zu ermöglichen – wie etwa in christlichen Kirchen der Orthodoxie.
  • Die bestärkende Kraft Gottes ist nicht nur Eheleuten, sondern allen Menschen zugespro- chen, die sich um achtsame wie verbindliche Lebens- und Liebensbeziehungen mühen. Insofern möchten sie ihre Gemeinschaft bewusst und ausdrücklich unter den Zuspruch Gottes stellen und erbitten deshalb den Segen der Kirche. Manche sehen in dieser Bitte, die gelegentlich sogar in die Bitte um eine förmliche Eheschließung mündet, gerade eine Wertschätzung der „Institution“ Ehe als einem Bund des Lebens, der durch ein förmlich geschlossenes Band verbindlich gefestigt wird.
    • Segenshandlungen für gleichgeschlechtliche Paare sind in der Kirche umstritten. Deshalb können und müssen für andere Lebensformen als die Ehe – trotz der abschlägigen Beurteilung der Glaubenskongregation vom 15. März 2021 – eigenständige Rituale und Segenshandlungen gefunden werden. Damit werden nicht nur die liebenden Paare gestärkt, sondern auch all jene Angehörige und Freund*innen, die das Paar auf ihrem Lebensweg begleiten.

Einerseits wird geltend gemacht, ein förmlicher Segen bejahe eine Beziehung, in der eine vom Lehramt der Kirche nach wie vor grundsätzlich als „schwere Sünde“ bewertete Sexualität praktiziert werde. Zudem parallelisiere ein Segen gleichgeschlechtlicher Paare allzu sehr mit der Segenshandlung einer Eheschließung und berge dadurch eine Verwechselungsgefahr. Es müsse immer deutlich werden, dass allein die Ehe zwischen Mann und Frau der einzig legitime Ort für miteinander ausgelebte Sexualität sei. Die geforderte Wertschätzung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen ließe sich nicht aus der Ehe ableiten. Denn sie sei dem sakramental gegründeten Lebensbund von Mann und Frau vorbehalten.

Andererseits wird betont, die Kirche solle und dürfe verbindlichen Lebensgemeinschaften den im Segen zugesprochenen Beistand Gottes nicht vorenthalten. Der Beistand Gottes umfasse alle Beziehungen – insbesondere jene, die neben liebender Zuneigung und verlässlicher Unterstützung auch Ausschließlichkeit und Treue leben. Zwar möge die in der sakramentlichen Feier der Trauung eröffnete und über die ganze Lebensspanne hinweg bestehende sakramentale Wirklichkeit der werdenden Ehe dem Lebensbund zwischen Frau und Mann vorbehalten sein. Das dürfe aber nicht dazu führen, anderen Lebensformen jegliche zeichenhafte Wertschätzung vorzuenthalten. Solche Wertschätzung komme gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften nicht als abgeleiteter (Teil-)Modus einer Ehe, sondern aus sich selber zu. Deshalb könnten und müssten für andere Lebensformen als die Ehe eigenständige Rituale und Segenshandlungen gefunden werden.

Grundlinie 8

Die Ehe ist nach wie vor die meistgewählte Beziehungsform in unserer Gesellschaft. Gerade als christlich gelebte Ehe ist sie weit mehr als eine Geschlechtsgemeinschaft. Als Lebensbund zweier Christ*innen eröffnet sie in ihrer Ausrichtung auf Ausschließlichkeit und Unbedingtheit eine verlässliche Geborgenheit, weil sie keiner willkürlichen Befristung unterliegt. Sie kann so Vertrauen in eine Zukunft stiften, in der sich Freude und Hoffnung ebenso einstellen können wie Trauer und Angst. Das Vertrauen in das heilende Handeln Gottes schließt ein schmerzhaftes Scheitern nicht aus. Wohl aber schließt es das Vertrauen in die Gegenwart eines Gottes ein, der

…. die Lebenswege aller Menschen mit seiner Güte und Obhut begleitet und gerade in aussichtslos erscheinenden Lebenssituationen überraschend neue Chancen des Gelingens aufzeigt. Aus solchem Vertrauen schöpfen auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die sich auf das Wagnis eines dauerhaft und verbindlich angelegten gemeinsamen Lebensweges einlassen wollen. Des- halb sollten auch sie sich unter den ausdrücklich von der Kirche zugesprochenen Segen Gottes gestellt sehen können und aus ihm leben dürfen. Aus solchem Vertrauen schöpfen auch gleich- geschlechtliche Paare. Dies gilt ebenso für Menschen, die nach dem Scheitern einer Ehe eine neue Partnerschaft eingehen.

B.9.  Gewissenhafte Gestaltung eigener Sexualität inmitten der Gemeinschaft der Glauben- den

  • Schon die sogenannte Königsteiner Erklärung hat im Nachgang der Enzyklika Humanae vitae auf die gewissenhafte eigene Entscheidung der Eheleute über den Einsatz sogenannter „künstlicher Mittel der Empfängnisregelung“ hingewiesen. Sie folgt damit der biblischen wie kirchlichen Tradition, die dem Gewissen jedes Menschen die zentrale Stellung einer verantworteten Lebensgestaltung zuweist und die durch das Zweite Vatikanische Konzil erneut zur Geltung gebracht wird: „Das Gewissen“, fasst die Pastoralkonstitution des letzten Konzils die Lehrtradition der Kirche zusammen, „ist die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist.“ (GS 16)
  • Dass das eigene Gewissensurteil jeden Menschen in seiner*ihrer Lebensführung immer bindet – unbeschadet eines möglichen Irrtums –, ist unbestritten. Strittig ist gelegentlich, welchen Beitrag das kirchliche Lehramt bei der Bildung des Gewissens leistet. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass das kirchliche Lehramt den Menschen grundsätzlich zutraue, ein freies, von ihrem Gewissen geleitetes Urteil zu fällen. Die Aufgabe des Lehramtes bestehe dabei darin, den Erkenntnisprozess des Gewissens zu unterstützen. Es brauche „sozusagen die Nachhilfe von außen“13, damit es das sittlich Wahre recht erkenne. Insofern lege der Papst keine Gebote von außen vor, sondern betätige sich nur als Geburtshelfer wahrer Gewissenserkenntnis. Demgegenüber wird andererseits darauf verwiesen, dass das Zweite Vatikanische Konzil in der Lehrtradition der Kirche verbleibe, wenn es an einem anderen Weg gewissenhafter Erkenntnis festhalte: Die „Stimme Gottes“ im Gewissen sieht das Konzil zunächst in „wunderbarer Weise“ in jenem Gesetz vernehmbar, „das in der Liebe zu Gott und dem Nächsten seine Erfüllung hat“. Und es schließt an: „Durch die Treue zum Gewissen sind die Christen mit den übrigen Menschen verbunden im Suchen nach der Wahrheit und der wahrheitsgemäßen Lösung all der vielen moralischen Probleme, die im Leben der einzelnen wie im gesellschaftlichen Zusammenleben entstehen.“ (GS 16)

Die Berufung auf die unbedingte Bindung eines persönlichen Gewissensurteils entbindet aber keine Person von der Pflicht, sich immer wieder neu mit guten Gründen in der Sache zu rechtfertigen. Das Gewissen ist kein Bollwerk, hinter dem sich ein Mensch gegen alle Anfragen und kritischen Einlassungen verschanzen kann. Das gilt auch für den Bereich der menschlichen Sexualität – insbesondere dann nicht, wenn sein*ihr Gewissensurteil zu Handlungen führt, von denen andere betroffen sind und möglicherweise in ihrer Würde verletzt werden. Es bedarf …

13    Josef Ratzinger, Wahrheit und Gewissen. (1990).

…. steter Gewissensbildung, für die nicht zuletzt die kirchliche Gemeinschaft und professionell- pädagogische Unterstützung (Sexualpädagogik usw.) eine große Verantwortung tragen. Nicht zuletzt sei hier auch auf die Bedeutung von geistlicher Begleitung hingewiesen. Allen Gläubigen empfiehlt die Kirche im Zweifelsfall die Erfahrung der befreienden und versöhnenden Kraft des Bußsakraments. Auch katechetische Glaubensunterweisung oder die beständige Erinnerung an die fundamentalen Orientierungspunkte und Werte der Sexualmoral haben hier ihre Funktion: allem voran der Primat der Liebe, der die menschliche Sexualität zu einer leiblichen Sprache der Liebe reifen lässt. Daraus abgeleitet folgt im Einzelnen etwa das Bestehen auf der Treue und Ausschließlichkeit genitaler Sexualität und auf der Einvernehmlichkeit sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen, die Missbilligung jeglicher Ausnutzung einseitiger Abhängigkeiten – hier insbesondere zwischen Minderjährigen und Erwachsenen – oder die unmissverständliche Verurteilung sexueller Gewalt, übergriffigen Verhaltens und jeglicher Erniedrigung.14

  • In diesem Sinne begleitet auch das Lehramt die Gewissensbildung der Gläubigen; an ihre Stelle treten kann es aber nicht: „Wir [das Lehramt] sind berufen, die Gewissen zu bilden, nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen.“ (AL 37) Das Lehramt darf von allen Gläubigen zu Recht den geschuldeten christlichen Gehorsam gegenüber den Traditionen und Lehren der Kirche erwarten – auch in Fragen der sittlichen Lebensführung (vgl. can. 212 CIC). Es ist aber nie ein blinder Gehorsam, der sich von der eigenen Verantwortung für die Erkenntnis des sittlich Rechten und Wahren dispensiert und in die entlastenden Arme einer Autorität flüchtet. Sondern es ist nach kirchlicher Lehre und kanonischem Recht immer ein Gehorsam „im Bewusst- sein ihrer eigenen Verantwortung“ (ebd.). Diese Verantwortung besteht in der „Freiheit, die der eigenen Einsicht und dem Gewissensanspruch gehorsam ist“15.

Grundlinie 9

Wir sehen Sexualität als Gestaltungsaufgabe jedes Menschen. In christlicher Perspektive steht sie unter dem heilsamen Zuspruch Gottes: Seine Barmherzigkeit lässt uns Menschen auch in einer verantworteten Gestaltung unserer Sexualität wachsen. Wir müssen sie vor uns, vor den Mitmenschen und vor Gott verantworten. Darin bestimmen wir uns selbst als gewissenhafte Christ*innen und einfühlsam-beziehungsreiche Mitmenschen. Es ist die Aufgabe der Kirche, des kirchlichen Lehramtes ebenso wie der Gemeinschaft aller Glaubenden, einander in dieser Gewissenhaftigkeit wie in verantworteter Lebensführung insgesamt zu begleiten. Deshalb sind vielfältige Aspekte der kirchlichen Sexuallehre als Orientierungspunkte christlicher Lebens- und Beziehungsgestaltung unverzichtbar: in allem das Gebot der Liebe, die wir einander immer schulden (vgl. Röm 13,8); das das Bestehen auf Treue und Verbindlichkeit in der miteinander geteilten Sexualität sowie auf der Einvernehmlichkeit sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen; die Missbilligung jeglicher Ausnutzung einseitiger Abhängigkeiten – hier insbesondere zwischen Minderjährigen und Erwachsenen – oder die unmissverständliche Verurteilung sexueller Gewalt, übergriffigen Verhaltens und jeglicher Erniedrigung.

14    Hinweise auf entsprechende Passagen des KKK.

15 Gerhard L. Müller: Was ist kirchlicher Gehorsam? Zur Ausübung von Autorität in der Kirche. In: Cath  44 (1990), 26-48, 28.

B.10.  Zur Freiheit des Wagnisses unbedingter Liebe befreit

  • Eine zentrale Botschaft eines „Neuen Lebens“ in Jesus Christus hat uns der Apostel Paulus überliefert: Zur Freiheit befreit! (vgl. Gal 5.1) Es ist eine Freiheit, die uns aus der Angst um uns selbst befreit; eine Freiheit, die uns freimacht für andere; eine Freiheit, in der wir die unbedingte Liebe Gottes erfahren und durch unsere Liebe für andere aufscheinen lassen; eine Freiheit, die unsere Herzen verwandelt und uns auf andere hin ausrichten lässt. Das „verwandelte Herz“, das immer neu erfahren darf, von Gott bedingungslos geliebt zu werden, kann selbst zur Quelle einer Liebe für andere werden – einer Liebe, die den*die Andere*n als Andere*n meint und nicht als bloße Verlängerung des eigenen Egos, des Machtwillens oder des Willens zur Befriedigung der eigenen oder anderer selbstbezogener Interessen. Das meint Sünde als Zu- stand: in sich gekrümmt, abgewandt vom Anderen und damit vom ganz Anderen, von Gott. Die Freiheit, zu der Christus uns befreit hat, ist damit die Freiheit von dieser „Sünde als Zustand“ unseres Lebens, der sich zwangsläufig in schuldhaften („sündhaften“) Handlungen und Taten immer neu manifestiert. Die inkarnierte Liebe Gottes entfacht im Menschen, der sich auf diese heilsam-befreiende Wirklichkeit einlässt, eine Kraft (dynamis), die zusammenwachsen lässt, die eint und konkret macht. Diese Kraft entfaltet eine „Dynamik“, die die Menschen authentisch und ganzheitlich reifen lässt und darin heiligt. Davon bleibt menschliche Sexualität nicht unberührt. Sie wird eingebunden in die Liebe Gottes, die sich in und durch die Liebe des Menschen zu anderen Menschen mitteilt. Aus dieser Perspektive offenbart sich die Sexualität des Menschen als eine großartige, lebensspendende Kraft, welche Menschen lustvoll anzieht und wechselseitig aufeinander bezieht – im breiten Spektrum ihrer Sprachformen: in der Flüchtigkeit eines liebevollen Augenblickes (AL 128) ebenso wie in der tiefen Intimität geschlechtlicher Vereinigung. In allem wird das schöpferisch-liebende Miteinander zwischenmenschlicher Sexualität zur Mitwirkung an Gottes lebenspendender und schöpferischer Liebe und darin an Gottes heilsam-befreiender Gegenwart.
    • Freilich darf diese tiefe Glaubensüberzeugung nicht zu Idealisierungen zwischen- menschlicher Lebensformen führen. Ideal ist die Wirklichkeit Gottes für uns; real dagegen die Wirklichkeit unserer Lebenspraxis – immer auch durchzogen von Brüchen und Unzulänglichkeiten. Real ist das bleibende Fragmentarische unseres Lebens. Deshalb werden Idealisierungen bestimmter menschlicher Beziehungsformen nicht selten als Belastung erlebt, weil sie den Blick auf Wachstumsmöglichkeiten verstellen. Die Gefahr der Idealisierung besteht für alle Formen des Zusammenlebens, auch für die in der Kirche hochgeschätzte Lebensform der Ehe. Deshalb warnt Amoris laetitia vor einer „übertriebene[n] Idealisierung“ der Ehe (AL 36). Sie kann auch blind machen für all die Gefährdungen und Pathologien, die sich im intimen Raum einer Ehe und einer Familie ereignen können. Unzählige Kinder und Erwachsene erfahren auch und gerade in einer vermeintlich idealen Lebensform sexuelle, physische und/oder psychische Gewalt.
    • Die Freiheit, zu der Christus befreit hat, umfasst in der Deutung des Apostels Paulus auch dies: die „Freiheit vom Gesetz“. Damit ist nicht gemeint, dass sich die Menschen in Christus von allen normativen Verbindlichkeiten lösen und in einer enthemmten Freizügigkeit („Li- bertinage“) leben könnten – im Bewusstsein, Gottes Zusage Seiner rettend-befreienden Gegen- wart gelte doch unbedingt. Damit ist „nur“ gemeint, dass man sich die Nähe Gottes nicht erst durch ein möglichst gesetzes-, also regelkonformes Leben verdienen könne oder müsse. Die paulinische Freiheit vom Gesetz beinhaltet die Zusage, mit der Zusage von Gottes heilsam-befreiender Nähe sich immer wieder auf das Wagnis der lebenseröffnenden Liebe einlassen zu können, ohne an den eigenen Brüchen und Fehlern oder denen anderer verzweifeln zu müssen. Und das ist tatsächlich unmittelbar befreiend: die Annahme der Realität der eigenen Existenz – einschließlich ihres Potentials auf heilsame Veränderungen –, ohne von den Verklärungen einer Idealität erdrückt zu werden.
  • Unser Leben steht unter dem Vorbehalt des Fragmentarischen – aber eben mit dem Verheißungsvermerk der unbedingten Liebe Gottes. Ausfluss dieser Liebe ist Seine allem voraus- gehende Güte und Seine unbegrenzte Barmherzigkeit. Gottes Barmherzigkeit will im Handeln aller Menschen und besonders auch der Kirche Gestalt annehmen. Aber hier stößt sie immer wieder auf menschengemachte Barrieren: „Wir stellen der Barmherzigkeit so viele Bedingungen, dass wir sie gleichsam aushöhlen und sie um den konkreten Sinn und ihre reale Bedeutung bringen, und das ist die übelste Weise, das Evangelium zu verflüssigen. Es ist zum Beispiel wahr, dass die Barmherzigkeit die Gerechtigkeit und die Wahrheit nicht ausschließt; vor allem aber müssen wir erklären, dass die Barmherzigkeit die Fülle der Gerechtigkeit und die leuchtendste Bekundung der Wahrheit Gottes ist.“ (AL 311) Barmherzigkeit spiegelt nicht nur Gottes Güte, die menschliche Fehler und Unzulänglichkeiten verzeiht und immer wieder Neuanfänge ermöglicht. Christliche Barmherzigkeit steht vor allem für einen Raum des behutsam umsorgten Wachsens. Es geht um ein Wachsen in der verantwortlichen Gestaltung des Lebens einschließlich dessen leiblicher Geschlechtlichkeit. Dieser Raum setzt auf Zeit. Nur sie ermöglicht graduelle Entwicklungen, stößt sie an, begleitet und fördert sie.16

Grundlinie 10

Alle Menschen sind zur Heiligkeit berufen. Heiligkeit und Perfektion stehen in einem gemeinsamen Wachstumsprozess, den Gott selbst initiiert (vgl. Eph 5,27). Heiligkeit steht für den Zuspruch, mit der heilenden Gegenwart Gottes in einem gelingenden Leben stetig zu wachsen, bis es durch die Gnade des erwählenden und erlösenden Gottes zur himmlisch-makellosen Vollendung gelangt. Die Freiheit, zu der Christus uns befreit hat (Gal 5,1), ist die Freiheit vom Zwang, uns durch egoistische Selbstbezüglichkeit gegen andere behaupten zu müssen oder uns vor Gott

16 Das ist gemeint, wenn Johannes Paul II. mit Blick auf die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung festhält: „Die sexuelle Dimension gehört hingegen zu den grundlegenden Bestandteilen der Person, die – geschaffen als Abbild Gottes, der die Liebe ist – von ihrem Ursprung her dazu berufen ist, sich in der Begegnung und in der Gemeinschaft zu verwirklichen. Voraussetzung für die affektive und sexuelle Erziehung der behinderten Person ist die Überzeugung, dass sie mindestens genauso viel Zuneigung und Liebe benötigt wie jeder andere Mensch. Auch sie möchte lieben können und geliebt werden, sie braucht Zärtlichkeit, die Nähe anderer und Intimität.(…) Trotz seiner eingeschränkten geistigen und zwischenmenschlichen Dimensionen strebt auch der Behinderte nach authentischen Beziehungen, die ihm ermöglichen, als Person geachtet und anerkannt zu werden. Die in verschiedenen christlichen Gemeinschaften gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass ein intensives und anregen- des Gemeinschaftsleben, die ständige und diskrete pädagogische Unterstützung, die Förderung freundschaftlicher Kontakte mit entsprechend vorbereiteten Personen, die Gewohnheit, Impulse zu steuern und die Entwicklung eines gesunden Schamgefühls im Hinblick auf die Achtung der persönlichen Intimität es möglich machen, das affektive Gleichgewicht des geistig behinderten Menschen wieder her- zustellen und ihm zu ermöglichen, reiche, fruchtbare und befriedigende zwischenmenschliche Beziehungen zu leben.“ Johannes Paul II. (2004): Grußwort zum internationalen Symposium über die Würde von Menschen mit geistiger Behinderung. In OR (deutsche Ausgabe).

… durch eine scheinbare makellose, äußerlich gesetzeskonforme Lebensführung rechtfertigen zu können. Es ist die Freiheit, uns auf die Wagnisse der Liebe und der verbindlichen Partnerschaften ebenso einlassen zu können wie auf die verantwortungsvolle Gestaltung unserer Sexualität. Es ist auch die Freiheit, ohne Angst vor Selbstverlust wirklich eine auf Dauer und Verbindlichkeit angelegte und von gegenseitiger Liebe getragene (Ehe-)Partnerschaft schließen und diesen Bund fürs Leben neugierig gespannt entfalten zu können. Christliche Freiheit ist immer auch die Freiheit, sich selbst wirklich hingeben zu können, denn wir sind befreit vom Zwang eines idealen und perfekten Menschseins. Deshalb müssen und können wir jede Idealisierung unterlassen. Stattdessen können und müssen wir die Lebenswirklichkeiten der Menschen von heute behutsam achten und ihnen inmitten ihrer konkreten Lebenssituation die Verheißung auf ein gelingendes Leben in Fülle freihalten – einschließlich einer Sexualität, die an der von Gott geschenkten Würde und Einzigartigkeit jedes einzelnen Menschen Maß nimmt.

Abstimmung:

Dieser Text wurde am 8.9.2022 abgestimmt.
1. Im Plenum: 196 Stimmen, 82% Ja, 17% Nein, 2 Enthaltungen.
Das ist eine Zweidrittelmehrheit!
2. 57 Bischöfe: 33 Stimmen = 61% Ja. 21 #Bischöfe Nein, 3 Enthaltungen.
Das ist leider nur eine einfache Mehrheit für den Text. Bei den Texten, die oft in dieselbe Richtung gingen, Homosexualität, Inter- und Transpersonen, Nichtdiskriminierung von Angestellten und Religionslehrer*innen, Homosexuellen Priestern, Frauenordination und Nichtpriester in der Sakramentenpraxis gab es eine überwältigende Zustimmung.

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