Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt: Inter und Trans!

Bild: Deutschland, Hessen, Frankfurt, 08.09.2022 – 4. Synodalversammlung des Synodalen Weges – Tag 1 Eine Protestmanifestation inmitten des Plenums nach der Ablehnung des Grundtextes „Leben in gelingenden Beziehungen – Grundlinien einer erneuerten Sexualethik“ durch eine Sperrminorität der Bischöfe Am Donnerstag den 08.09.2022 beginnt die vierte Synodalversammlung des Synodalen Weges im Congress Center Messe Frankfurt. FOTO: SYNODALER WEG/MAXIMILIAN VON LACHNER

Der Handlungstext „Leben in gelingenden Beziehungen- Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ auf der Vierten Synodalversammlung (8.-10.9.2022)

„Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“
wird am 10.10.2022 mit Zusatzanträgen in sehr großer Mehrheit abgestimmt.

Quelle 1: https://www.synodalerweg.de/

Quelle 2Text: https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/SV_IV_-Synodalforum_IVHandlungstext.UmgangMitGeschlechtlicherVielfalt-_Lesung1.pdf

Einführung

Unter uns, in unserer Mitte, befinden sich intergeschlechtliche und transgeschlechtliche Menschen, die mit festem Glauben, mit Gottvertrauen, mit Jesus an ihrer Seite durch ihr Leben gehen. Doch die Kirche erschwert ihnen nicht selten das Glaubensleben. In den vergangenen Jahren ist ein stärkerer Fokus kirchlicherseits auf trans- und intergeschlechtliche Menschen zu beobachten – leider nicht im Sinne einer wohlwollenden pastoralen Begleitung oder einer Rezeption aktueller theologisch-wissenschaftlicher Forschung zu der Thematik. Unter Rückgriff auf die biblischen Schöpfungserzählungen und mit dem Vorwurf der „Gender-Ideologie“ werden intergeschlechtliche und transgeschlechtliche (aber auch homosexuelle) Menschen vermehrt ausgegrenzt, pathologisiert und verächtlich gemacht. Das römisch-katholische Lehramt kennt nur die ausschließliche Zweigeschlechtlichkeit in Form von Mann und Frau, die an körperlichen Kriterien festgemacht wird. Dabei verkennt bzw. missachtet das Lehramt weitestgehend Erkenntnisse aus Psychologie, Medizin und Anthropologie, nach denen Geschlecht auch nicht-binäre Varianten kennt und weitere Dimensionen enthält: die Geschlechtsidentität (das Wissen eines Menschen über sein eigenes Geschlecht) und den Geschlechtsausdruck (die Handlungsweisen und Präferenzen, die gesellschaftlich häufig einem bestimmten Geschlecht zugeschrieben werden).

Diese Verächtlichmachung und Ausgrenzung, diese mutwillig negative Politisierung von inter- und transgeschlechtlichen Personen in Kirche und Gesellschaft hat oft gravierende Folgen für die Betroffenen. Trans- und intergeschlechtliche Personen haben an vielen Stellen in Bürokratie und Gesellschaft große Schwierigkeiten rechtliche und soziale Anerkennung und Unterstützung zu finden. Transgeschlechtliche Personen im Besonderen werden häufiger Opfer von Gewalt und verbaler Anfeindung. Auch im innerkirchlichen Raum sehen sich inter- und transgeschlechtliche Personen einer erhöhten Gefahr gegenüber, Opfer sexualisierter und/oder spiritualisierter Gewalt zu werden, da die Lehre und das Recht der Kirche aufgrund der naturrechtlichen Festlegung der Binarität für ihre Identitäten überhaupt keinen Platz vorsehen, ihnen allenfalls höchst prekäre und verletzliche Positionen zuweist, und Täterstrategien auf solch vulnerable Menschen abzielen. Ihre oftmals prekäre Stellung in familiären, gesellschaftlichen und kirchlichen Kontexten führt zu Minderheitenstress. Aus diesem Grunde treten psychische Erkrankungen wie etwa Depressionen bei trans- und intergeschlechtlichen Personen vermehrt auf. Nicht zuletzt sät ihre kirchliche Ausgrenzung und Verächtlichmachung Glaubenszweifel. Gottvertrauen wird massiv erschüttert, wenn das eigene So-Sein, welches man nicht ändern kann, keine Akzeptanz und keine Unterstützung erfährt.

Antrag

  1. Auf deutscher Ebene lassen sich konkrete Verbesserungen für inter- und transgeschlechtliche Gläubige umsetzen. Wir fordern die Bischöfe dazu auf folgende Aspekte in ihren (Erz-)Diözesen umzusetzen bzw. zu ermöglichen:
    1. Für intergeschlechtliche Kinder (bei unklarer Geschlechtsidentität) soll es ermöglicht werden, den Geschlechtseintrag im Taufregister wegzulassen oder wie mittlerweile im deutschen Recht vorgesehen „divers“ einzutragen. Wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt zeigt, dass sich die intergeschlechtliche Person einem bestimmten Geschlecht zu- ordnet, soll der Geschlechtseintrag im Taufregister unkompliziert geändert werden können.
    1. Transgeschlechtlichen Gläubigen soll es ebenfalls ermöglicht werden ihren Personen- stand, d.h. Geschlechtseintrag sowie ihre(n) Vornamen im Taufregister ändern zu lassen. Hier wie auch für Punkt 1.1. sind Standards im kirchlichen Verwaltungsrecht zu etablieren.
    1. Falls trans- oder intergeschlechtlichen Gläubigen das Sakrament der Ehe verwehrt sein sollte, sollen ihnen Segensfeiern für ihre Partnerschaft offenstehen. Entsprechende Vorbereitungskurse sollen auch Paaren offenstehen, in denen eine oder beide Personen trans- und/oder intergeschlechtlich sind.
    1. Auf pastoraler Ebene soll eine von Akzeptanz geprägte geistliche Begleitung für trans- und intergeschlechtliche Gläubige gewährleistet sein. Dazu sollen in allen (Erz-)Diözesen LSBTI*-Beauftragte etabliert und Fortbildungen für in relevanten Bereichen tätige Kirchenangestellte angeboten werden. In Kirchengemeinden und katholischen Organisationen soll Sensibilisierung für das Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt betrieben werden.
  • Eine Kompetenzvermittlung zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt muss integraler Teil der Priesterausbildung und anderer kirchlicher Ausbildungsgänge werden.
    • Personen mit einer inter- oder transgeschlechtlichen Identität sollen nicht vom pastoralen Dienst oder anderen Beschäftigungsverhältnissen ausgeschlossen werden. Die geschlechtliche Identität stellt keinen Loyalitätsverstoß im Sinne der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse dar.
  • Wir empfehlen dem Heiligen Vater dafür Sorge zu tragen, dass transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen in unserer Kirche unbeschadet, ohne Anfeindungen und ohne Diskriminierung ihr Leben und ihren Glauben in ihrem So-Sein als Geschöpfe Gottes leben können. Dazu gehört auch, sich als Kirche explizit von Ansichten zu distanzieren, die Inter- und Transgeschlechtlichkeit als krankhafte, negative und / oder gar sündhaft angesehene darstellen. Wir empfehlen dem Heiligen Vater, eine offene, ernsthafte und grundlegende theologische und humanwissenschaftliche Auseinandersetzung zur in Gottes guter Schöpfung vorhandenen Geschlechtervielfalt anzustoßen. Dringenden theologisch-praktischen Handlungsbedarf sehen wir insbesondere in den folgenden Bereichen:
    • Die normative naturrechtliche Geschlechteranthropologie und ihre Legitimation durch Rekurs auf biblische Schöpfungstexte bedarf der Überprüfung mit den Erkenntnissen moderner Bibelwissenschaft und Theologie.1
    • Katholische Institutionen, verantwortliche Personen der Kirche und katholische Politiker*innen dürfen nicht weiter unsere trans- und intergeschlechtlichen (aber auch homo- und bisexuellen) Geschwister im Glauben verächtlich machen, vor allem unter dem pauschalen Vorwurf der „Gender-Ideologie“ oder der „LSBTIQ Agenda“. Auf diese Weise werden bisher Feindbilder geschaffen und geschürt, die in manchen Fällen sogar mit Menschenrechtsverletzungen – etwa in Form physischer oder sprachlicher Gewalt – ein- hergehen. So entsteht großes Leid bei vielen Gläubigen innerhalb der Kirche. Aber auch im politischen und gesellschaftlichen Bereich vieler Länder, wo katholische Verlautbarungen weiterhin ein großes Gewicht haben, nutzen Politiker*innen und andere gesellschaftliche Akteur*innen solche gruppenbezogenen menschenfeindlichen Narrative und erzeugen auf diese Art vermehrt Ausgrenzung und Diskriminierung.
    • Die körperliche Unversehrtheit und Integrität intergeschlechtlicher Menschen muss von der Kirche geachtet werden. Die vatikanische Bildungskongregation muss ihren Aufruf zu medizinisch nicht notwendigen Eingriffen an intergeschlechtlichen Kindern unverzüglich widerrufen.2

1 Ein Beispiel für ein solches Vorgehen auf der Höhe der exegetischen Fachdiskussion ist z.B. das jüngste Dokument Che cosa è l’uomo? der Päpstlichen Bibelkommission zum Thema Homosexualität. Analog sollte bibelwissenschaftlich, aber auch in weiteren Theologiebereichen ein Umdenken zu den Themen Trans- und Intergeschlechtlichkeit stattfinden. Päpstliche Bibelkommission: „Che cosa è l’uomo? Un itinerario di antropologia biblica“, 2019, Nr. 185-195. https://www.vatican.va/roman_curia/congre- gations/cfaith/pcb_documents/rc_con_cfa-ith_doc_20190930_cosa-e-luomo_it.html.

2     Kongregation für das Katholische Bildungswesen: „Als Mann und Frau schuf er sie. Für einen Weg des Dialogs zur Gender-Frage im Bildungswesen“, 02.02.2019, Nr. 24, http://www.vatican.va/ro- man_curia/congregations/ccatheduc/documents/rc_con_ccath-educ_doc_20190202_maschio-e-fem- mina_ge.pdf.

  • Die Kirche muss sich unmissverständlich gegen sogenannte Konversionstherapien an transgeschlechtlichen (wie auch homo- und bisexuellen) Menschen aussprechen, da durch diese Bemühungen ihre körperliche und psychische Integrität und Gesundheit so- wie ihr Glaube und Gottvertrauen massiv gefährdet werden.
    • Für inter- und transgeschlechtliche Getaufte und Gefirmte, die eine Berufung für sich spüren, sollen alle kirchlichen Weiheämter und pastoralen Berufe offenstehen.

Begründung

Papst Franziskus umschreibt die Kernbotschaft unseres Glaubens in seiner Enzyklika Fratelli tutti mit den Leitmotiven der universalen Geschwisterlichkeit und der sozialen Freundschaft. Diese Botschaft der alle Grenzen überwindenden Liebe ist auch in der Kirche eine „Utopie“ (FT 180, 190) bzw. ein „Traum“ (FT 6,8 u.ö.), der handlungsleitend sein kann und soll: Er fordert dazu heraus, die jeweiligen Nächsten in ihrem jeweiligen So-Sein anzuerkennen – über alle Grenzen und Verschiedenheiten hinweg (vgl. die Auslegung des Gleichnisses vom barmherzigen Samariter in FT, Kap. 2). Dazu ist die erste Voraussetzung, das Leid von Menschen, die wegen ihrer geschlechtlichen Identität in der Kirche ausgegrenzt wurden und werden, zu sehen, anzuerkennen und Ursachen solcher Ausgrenzung auch in der Verkündigung und Praxis der Kirche aufzuspüren.

Jesus hat in seiner Verkündigung des Reiches Gottes die Ausgegrenzten seiner Zeit unmittelbar aufgesucht und sich ihnen zugewandt. Kriterium seiner Zuwendung war die Offenheit für die Botschaft, die er verkündete – und nicht das Geschlecht, der soziale Status oder irgendeine gesellschaftliche „Normierung“. Um diesem Maßstab der universalen Nächstenliebe glaubwürdig Geltung zu verschaffen, muss die Kirche zu einem Ort der Anerkennung auch für trans- und intergeschlechtliche Menschen werden, die ihren christlichen Glauben in der Gemeinschaft der katholischen Kirche leben möchten. Der Kirche muss bewusst sein, dass sie durch ihr Handeln Evangelisierung erschwert und selbst Anteil daran hat, wenn trans- und intergeschlechtliche Gläubige sowie ihre Angehörigen und Freund*innen sich aus Selbstschutz von der Institution Kirche abwenden. Kirche sollte vielmehr zu einem Lebens-, Begegnungs-, und Schutzraum für alle Gläubigen werden und sie vorbehaltlos und einschließlich ihrer Geschlechtsidentität in ihrem Glaubensleben begleiten und fördern.

Neuere moraltheologische, theologisch-anthropologische, exegetische und pastoral-praktische Ansätze bieten bereits gute argumentative Grundlagen, um die überlieferte, verengte Geschlechteranthropologie in der kirchlichen Lehre zu überprüfen und sie unter Berücksichtigung des heute verfügbaren medizinischen, biologischen und (neuro-)psychologischen Wissens grundlegend zu überarbeiten. Trans- und Intergeschlechtlichkeit sind Realitäten, denen sich die Kirche stellen und mit denen sie einen neuen Umgang finden muss. Trans- und intergeschlechtliche Personen sind Teil Gottes guter Schöpfung und haben teil an der unantastbaren Würde des gottesbildlich geschaffenen Menschen. Die Anerkennung der Vielfalt menschlicher Existenzweisen auch in Bezug auf die Geschlechtsidentitäten gehört zu einem glaubwürdigen Bekenntnis zum Schutz dieser Würde und muss das oberste handlungsleitende Gebot für die Kirche auch im Umgang mit trans- und intergeschlechtlichen Menschen sein.

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