Ohne Geist und neuem Gesetz geht die Kirche den Bach hinunter

Ich unterstütze seit Jahren die Kirchenreformbewegungen und kenne den Widerstand gegen schon kleine Reformen. Es wird immer auf die Weltkirche verwiesen. Aber im Grunde ist es das Kirchenrecht, an denen sich die Beherrscher der Kirche krampfhaft halten. Nur will das niemand wahrhaben, denn das ist eine trockene Materie.

Schon Papst Paul VI hat sich die Zähne daran ausgebissen und konnte sich gegen die Kirchenrechtler nicht durchsetzen. In seiner Ansprache 1973 an die Teilnehmer des II. Kongresses für Kanonisches Recht legte er flehentlich den Rechtsgelehrten nahe, dem Geist des Konzils und damit dem Heiligen Geist im Kirchenrecht Ausdruck zu verleihen.

Vier Jahre später starb er und sein zweiter Nachfolger Johannes Paul II schrieb zwar eine wunderbare Enzyklika über den Heiligen Geist im Jahre 1986, aber es war um drei Jahre zu spät. Schon im Jahre 1983 wurde von den Kirchenrechtlern der Codex Iuris Canonici herausgebracht. Der Gesetzgeber war nicht der Heilige Geist oder das Volk Gottes, sondern allein der Papst und der unterschrieb.

Seitdem haben wir den Salat.

Jede Kirchenreform muss das Gesetz ändern. Im Namen des Heiligen Geistes, der den Getauften geschenkt wurde. Sie bilden das Volk Gottes. Das Volk Gottes muss das Gesetz im Namen des Heiligen Geistes ändern. Da kann es durchaus Sprecher geben, die gewählt werden. Die Kirche kennt Abstimmungen bei der Papstwahl und bei der Abtwahl.

Oh Gott, werden jetzt einige aufschreien, Kirche ist keine Demokratie. Jein, sie ist eine geisterfüllte Demokratie. Sie ruft den Heiligen Geist und möchte sich von ihm bestimmen lassen. Dieses Rufen des Heiligen Geistes ist notwendig bei allen Diskussionen, Beratungen und auch bei Abstimmungen. Ohne Heiligen Geist geht die Kirche vor die Hunde.

Deswegen müssen alle Reformforderungen zwei Elemente beinhalten:
1. sie müssen im Namen des Heiligen Geistes gefordert werden und
2. sie müssen die Form einer Rechtsforderung haben.

Quellen:
Papst Paul VI: Dem Kirchenrecht fehlt der Heilige Geist. Er ist die Seele der Kirche.
Codex Iuris Canonici 1983
Johannes Paul II Dominum et Vivificantem 1986
Historiker Hubert Wolf wirbt für Anpassungsfähigkeit im Kirchenrecht
Interview mit Hubert Wolf: 1870 wurde der universale Jurisdiktionsprimat des Papstes durchgesetzt.
Michael Böhnke: Kirche in der Glaubenskrise: Eine pneumatologische Skizze zur Ekklesiologie und zugleich eine theologische Grundlegung des Kirchenrechts. Herder, Freiburg/Basel/Wien 2013
Michael Böhnke: Gottes Geist im Handeln der Menschen. Praktische Pneumatologie. Herder, Freiburg/Basel/Wien 2017
Michael Böhnke: Geistbewegte Gottesrede. Pneumatologische Zugänge zur Trinität. Herder, Freiburg/Basel/Wien 2021
Hannes Daxbacher, Vergisst die Kirche den Geist?

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